Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten und des Europäischen Parlaments haben sich auf schärfere Grenzwerte für Kohlendioxid-Emissionen verständigt. Laut mehrerer mit den Beratungen vertrauter Personen soll das CO2-Limit für Neuwagen von 2015 bis 2020 demnach von 130 Gramm durchschnittlich je Kilometer auf 95 Gramm sinken. Hersteller können sich jedoch Rabatte in Form klimaschonender Automobile auf ihren CO2-Flottenausstoß anrechnen lassen.
„Ambitioniert geht anders – aber die Richtung stimmt“, kommentierte der Vorsitzende des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments, der SPD-Europaabgeordnete Matthias Groote, die Beschlüsse. Die Vereinbarung sei sowohl für die Wirtschaft als auch die Umwelt vernünftig.
Elektroautos können doppelt angerechnet werden
Gerade deutsche Premium-Hersteller wie Audi, BMW oder Daimler haben Mühe, die zukünftigen Umweltvorgaben einzuhalten und haben daher hart für eine Mehrfach-Anrechnung von Elektro- und Hybridautos gekämpft. Der aktuellen Vereinbarung nach können Elektroautos im Jahr 2020 bei der Ermittlung der gesamten Konzern-Flottenwerte doppelt angerechnet werden, bis 2023 sinkt der Faktor dann jedoch auf eins.
Die deutsche Autoindustrie hatte einen deutlich höheren Faktor gefordert und auf die USA verwiesen, die CO2-arme Elektroautos vierfach anrechnen. Das ursprünglich geplante langfristige Ziel von 68 bis 78 Gramm ab dem Jahr 2025 wurde dagegen vorerst nicht beschlossen, es wurde jedoch festgelegt, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein neuer Grenzwert geprüft werden soll.
Bevor die Einigung amtlich wird, muss sie noch von den Botschaftern der EU-Mitgliedstaaten sowie dem Plenum des Parlaments abgesegnet werden.