In den vergangenen Tagen sorgte eine Meldung über einen beschädigten Tesla für Aufregung: Der Stuttgarter Daimler-Konzern soll sich das Elektroauto-SUV Model X von dem kleinen Unternehmen Elektromotron geliehen und später in desolatem Zustand zurückgegeben haben. Nun hat sich der Autovermieter Sixt zu Wort gemeldet, über den das Leihgeschäft abgewickelt wurde.
An dem Tesla sei „keineswegs ein Schaden von mehr als 80.000 Euro entstanden“, stellte Sixt klar. Die von Elektromotron beauftragten DEKRA-Gutachter hätten den Schaden lediglich „auf rund 15.700 Euro (ohne MwSt.) beziffert“. Sixt habe die Forderung zusammen mit den Gutachterkosten und dem Fahrzeug-Minderwert Elektromotron „binnen weniger Tage ohne weitere Diskussion erstattet. Dabei handelte es sich um einen Gesamtbetrag von rund 18.500 Euro (ohne MwSt.)“.
Davon, dass das Tesla Model X „von dem Sixt-Kunden ‚geschrottet‘“ worden sei, könne aufgrund der festgestellten Schadenshöhe „keine Rede sein“, erklärte Sixt. Der „medienwirksam behauptete Schadensbetrag von rund 83.500 Euro netto“ komme nur deshalb zu Stande, weil Elektromotron “unbegründete, mithin völlig willkürliche Positionen in Rechnung stellte“.
„Klare Absicht, ein Drohpotenzial aufzubauen“
Sixt wirft den Geschäftsführern von Elektromotron vor: „Offensichtlich erfolgte das ‚Hochrechnen’ des Schadens von vornherein mit der klaren Absicht, ein Drohpotenzial im Falle einer Veröffentlichung in den Medien aufzubauen und dabei eine Rufschädigung von Sixt in Kauf zu nehmen“. Dafür spreche auch eine geforderte „Abstandszahlung für NDA“ in Höhe von 20.000 Euro – also ein „Non Disclosure Agreement“ (Vertraulichkeitsvereinbarung). Ein solches „Schweigegeld“ sei sittenwidrig und völlig inakzeptabel, betonte Sixt.
Elektromotron versuche, die „zwischenzeitlich hergestellte Öffentlichkeit“ zu nutzen, „um aus dem Schaden am Ende ein noch besseres Geschäft für Elektromotron zu machen“, so Sixt weiter. Das Unternehmen habe vor wenigen Tage eine neue Rechnung über rund 185.000 Euro netto für die Schadensregulierung samt Kauf des gebrauchten Fahrzeugs bei Sixt eingereicht – neu kostet das Model X maximal um die 170.000 Euro. Dies sei „ein erneuter Beweis“ dafür, dass es Elektromotron nicht nur um die Schadensregulierung gehe, sondern „weitergehende finanzielle Absichten“.
Abschließend erklärte Sixt in seiner Stellungnahme: „Vor dem Hintergrund dieser Fakten steht außer Frage, dass Elektromotron versucht, aus dem Schaden an dem Fahrzeug mit Hilfe der Medien am Ende ein gutes Geschäft zu machen – auf Kosten einer Rufschädigung von Sixt.“ Dem Autovermieter zufolge war von Anfang an klar, „dass das von Sixt an den industriellen Kunden vermietete Fahrzeug zu Vergleichs- und Testzwecken eingesetzt werden würde“.
Alexander meint
Hier ist ein Artikel zu dem Thema, der ein paar handfeste – und damit vor Gericht überprüfbare – Behauptungen enthält:
https://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/669152/
Aus den „willkürrlichen [Rechnungs-] Positionen“ (Sixt) wird dies hier:
„Die Summe käme aber anhand von Folgeschäden – beispielsweise ging nach van Rinsums Schilderung nach dem Dekra-Gutachten der Antrieb des Model X kaputt – und Posten für Mietausfälle und „artfremde Nutzung“, wie etwa dem Fahren auf Teststrecken zurück. Ebenfalls habe er dem Konzern in Rechnung gestellt, dass das Auto nach seinen Informationen – van Rinsum überwacht den Standort seiner Fahrzeuge über GPS-Sender – bei der Firma Evomotiv in Weissach zerlegt und wieder zusammengebaut worden war.“
Nach dem Lesen der ganzen Argumente und Zitate aus dem Mailverkehr habe ich stark den Eindruck, dass Sixxt hier falsche Tatsachen vorspielt. 1500 km hat man geschätzt, obwohl von Anfang die Nutzung als Testfahrzeug klar gewesen sei für alle Vertragspartner? Man fährt doch nicht spontan mit einem gemieteten Testfahrzeug nach Spanien auf eine Teststrecke, wenn man 250 km Fahrleistung pro Woche kalkuliert!
Dass Sixxt bei diesen Stand von Rufschädigung spricht, spricht für sich. Wenn durch Folgeschäden der Antrieb des Tesla kaputt geht und deswegen der Inhaber das Auto nicht weitermieten kann, entgehen ihm eindeutig Einnahmen. Dass er diese wiederhaben will, ist nur natürlich. Dass dann Sixxt selber mit Anschuldigungen um sich wirft, heißt, dass Sixxt nur Öl ins Feuer gießen möchte.
Bei dieser Sachlage wäre jeder Auto-Besitzer angepisst, wenn man ihm bloß die reinen Sachschäden ersetzen möchte und weitergehende Zahlungen kategorisch ausschließt.
Bei dieser Reaktion von Sixxt wird der Gang vor Gericht immer wahrscheinlicher. Dass Sixxt sich juristisch korrekt verhalten hat, kann ich mir nicht mehr vorstellen. Denn aus dem Vertrag zwischen Elektromotron und Sixxt wird ja zitiert:
„Im Vertrag mit Sixt, den van Rinsum »kfz-betrieb« einsehen ließ, hatte der Vermieter klargestellt, dass er pro „Missachtungsfall“ eine Kostenpauschale von 1.000 Euro in Rechnung stelle. Zu jenen Fällen zählt van Rinsum laut Vertrag unter anderem „die Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests“ sowie „die Beteiligung an Veranstaltungen, die der Erzielung von Hoch- und Höchstleistungen dienen.““
Was aus der Sache wird, entscheiden daher vermutlich Juristen. Denn moralisch ist die Sache klar: Der Fahrzeug-Inhaber ist von einer „üblichen Nutzung als Mietauto“ ausgegangen. Die freiwillige Angabe des Mieters mit 250 km pro gibt diese Annahme Gewicht. Sixxt dagegen wehrt sich mit Vorwürfen, die nur das Ziel haben die Sache weitereskalieren zu lassen. Die Nicht-Kommunikation mit dem Fahrzeug-Inhaber unterstreicht dies. Daher hat sich Sixxt klar die Rolle des Goliath übernommen.
Ich wünsche dem „David“ daher viel Glück, dass die Sache für ihn akzeptabel endet ohne eine langwierige Verhandlung von Gericht. Denn davon haben am Ende nur die Juristen etwas.
Anonym meint
Sixt = großer internationaler Autovermieter
Sixxt = Fernsehsender im deutschsprachigen Raum
;-)
Paul W. meint
Was mich eigentlich stutzig macht und sich (bisher) niemand dran stört: Wieso wurde ohne Zustimmung des Mieters die GPS Daten des Fahrzeuges ausgewertet und z.T. veröffentlicht? Ich finde da sollten mal die Datenschutzbehörden aktiv werden und diesem Motron mal kräftig auf die Finger klopfen. Sowas geht gar nicht und ist mit dem Deutschen Datenschutzgesetzen überhaupt nicht vereinbar.
Fritz! meint
Es handelt sich um Mietfahrzeuge, da werden die Daten immer erhoben und der Vermieter hat ja zwischendurch bereits den Mieter (Sixt) auf das illegale Verhalten des Nutzers (Daimler) hingewiesen, da das Fahrzeug ein Verlagen (mögl. Diebstahl) und eine Nutzung im Ausland meldete. Lesen Sie die Verträge durch, Sie werden dort sicherlich entsprechende Passagen finden, daß bei illegaler Nutzung die Daten gegen Sie verwendet werden können (oder besser formuliert).
eCar-Fan & TESLA-Fahrer meint
Ich hatte bislang nicht den Eindruck, dass sich die Angelegenheit rufschädigend auf Sixt auswirkt. Eher auf den Schaden verursachenden Sixt-Kunden Daimler.
Klar könnte Sixt sich stärker dafür einsetzen, dass Daimler noch eine Schippe drauf legt. Schließlich ist Sixt der Vertragspartner von Elektromotron. Aber das kann ja noch kommen: Denn das würde definitiv das Ansehen von Sixt steigern! ;)
Anonym meint
Ich denke doch, dass dies auch schädigend für SIXT sein wird.
SIXT schafft diese Autos ja nicht alle selber an, sonder (wie im vorliegenden Fall bei Elektromotron) stockt den Fuhrpark mit Autos von Prvatpersonen oder anderen Firmen auf. Diese Stellen ihre Wagen gegen ein bestimmte vertraglich festgehaltenes Entgelt zur Verfügung. Der Besitzer muss sich um nichts kümmern, die Vermittlung und die Bezahlung übernimmt alles SIXT, er bekommt einfach sein Geld überwiesen und irgendwann seit Auto wieder auf den Platz gestellt.
Wenn jetzt aber Publik wird, dass die (End-)Kunden von SIXT mit den Autos umgehen können wie sie wollen, diese Beschädigen und sich dann um die Kosten drücken – und auch auf Seiten von SIXT die Bestrebungen sehr gering sind, eine Lösung zu finden welche im Interesse des ursprünglichen Autobesitzers ist, dann werden viele bestimmt in Zukunft einmal mehr darüber nachdenken ob es sich wirklich lohnt den eigenen Wagen für ein paar Euros zur Verfügung zu stellen, wenn man immer das Risiko eines Totalschadens erwarten und tragen muss.
In der Riskobewertung könnte sich dann für viele Herausstellen, dass das vermieten und verleihen AN Sixt keine Option mehr ist. Der Fuhrpark von SIXT würde in Anzahl und Auswahl abschmelzen und das macht SIXT wiederrum unattraktiver für die Endkunden die Autos mieten wollen.
Fritz! meint
ODer, für Sixt werden Sonderpreise berechnet, 20% über dem üblichen Preis. Oder Sonderverträge gemacht, mit verschärften Mietbedingungen. Sicherlich alles zum Nachteil von Sixt. Ich sehe sie auch als zweiten Image-Verlierer in dieser Geschichte.
Bei meiner nächsten Suche nach einem Leihwagen ist Sixt auf jeden Fall von der Liste verschwunden für mich.
Priusfahrer meint
Elektromotron braucht gar nicht mehr viel zu tun. Da jetzt fast alles publik
wurde und Mercedes als Schädiger dasteht, müßte Mercedes den
nächsten Zug machen. Oder mittels Sixt eine gute Abmachung finden.
Je länger das alles noch dauert um so mehr nimmt Mercedes und Sixt
Schaden. Deshalb müßte Elektromotron auf jeden Fall im positiven Sinne
zu einer zufriedenstelllenden Lösung finden.
JoSa meint
ich weiß, ich bin ’ne olle Petze :)
(Elektromotoren) versuche, die „zwischenzeitlich hergestellte Öffentlichkeit“ zu nutzen, „um aus…
Da ist ein „o“ verrutscht und ein „e“ zu viel.
Was ich aber bei diesem Firmennamen verstehen kann ^^
ecomento.de meint
Danke für den Hinweis – korrigiert!
VG
TL | ecomento.de
Leotronic meint
Testen und Vergleichen ist etwas Anderes als Zerlegen und Zusammenbauen.
Anonym meint
Achja?
Sagt wer? Steht wo?
Einzelne Komponenten kannst du eben erst begutachten, testen und dann mit anderen Vergleichen wenn sie ausgebaut sind.
Außerdem, was wäre den bei einem Crash“Test“? Wäre das auch besser als zerlegen und zusammenbauen?
Fritz! meint
Wenn in den Mietbedingungen ganz klar steht, daß diese Auto weder zerlegt noch auf Teststrecken eingesetzt werden darf und, falls doch, dies eine Vertragsstrafe von 1.000,– /Tag nach sich zieht, ist schon ziemlich klar Sixt der böse, der diese klar vorher vereinbarte Vertragsstrafe eben nicht zahlen will.
Und daß das Auto auf Teststrecken eingesetzt und ramponiert und unfachmänisch zerlegt wurde, ist ziemlich unstrittig.
Anderer Blickwinkel meint
Ist das so?
„Mietbedingungen“
Also ich persönlich habe weder den Vertrag zwischen Elektromotron und Sixt bzw. den zwischen Sixt und Daimler gesehen oder gefunden. Du bestimmt auch nicht. Daher wäre ich vorsichtig, irgendwelche Passagen zu zitieren und Preise zu nennen, wenn das für diesen Fall überhaupt nicht belegt werden kann.
„unfachmänisch zerlegt“
Auch hier habe ich weder das Auto im orginal gesehen noch den Dekra Bericht gelesen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Daimler seine Azubis aus dem ersten Lehrjahr an die Karre gelassen hat und diese nach gut Dünken hat machen lassen! Wenn vielleicht schon nicht auf der Management Ebene, aber zumidnest die Ingeneure und Schrauber in der Zentrale von Daimler sind sehr fähige Fachkräfte!
„ziemlich unstrittig“
s.o.
Fritz! meint
Deswegen ist es ja umso unverständlicher, daß die da wirklich die Lehrlinge der Design-Abteilung rangelassen haben und keine Profis. Daimler (da gegen ich Ihnen vollständig recht) hätte solche Profis, nur waren die halt nicht dabei… :-(
150kW meint
„Dem Autovermieter zufolge war von Anfang an klar, „dass das von Sixt an den industriellen Kunden vermietete Fahrzeug zu Vergleichs- und Testzwecken eingesetzt werden würde“.“
Da würde mich ja interessieren ob- und wie das vertraglich festgehalten worden sein soll. Denn so richtig vorstellen kann ich mir das nicht.
Jensen meint
Das ist eigentlich kaum vorstellbar, dass diese Art der „Nutzung“ in dem Mietvertrag festgehalten wurde. Ich gehe davon aus, dass die Vertragspartner (Sixt mit Elektromotron, sowie Sixt mit Mercedes) das hinter dem Vorhang zur gegenseitigen Zufriedenheit regeln werden. Eine Versicherung dürfte da wohl nicht einspringen. Falls nicht, dürfte die Angelegenheit sicher auch strafrechtlich von Bedeutung sein.
Anonym meint
Völlig egal wie es ausgeht.
Ein Gewinner steht schon fest. Für Elektromotron hat dieser Fall einen PR-Wert, welche die Kosten für den Tesla bei weitem übersteigen. Kein Wunder, dass sie neue Forderungen aufstellen um damit wieder in die Presse zu kommen. Wenn sie clever und geschickt sind, schlachten die das Thema sehr gewinnbringend aus.
Fritz! meint
Also der Vermieter sagt (relativ glaubhaft), daß sie dieses Auto NIEMALS dann vermietet hätten, wenn sie gewußt hätten, daß er für Testfahrten eingesetzt wird. Er sollte als Showcar eingesetzt werden, auf Messen & so. Daher auch die geringe vereinbarte Laufleistung von 1.500 km. Der sollte eigentlich nur rumstehen, hat Sixt gesagt.