Der Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) setzt sich dafür ein, dass für Fahranfänger eine spezielle Ausbildung mit Elektroautos eingeführt wird. Zwar gebe es rein rechtlich „keine besonderen Voraussetzungen“ für die Fahrt mit einem Stromer – „wer aber bereits seine Fahrstunden und die Fahrprüfung auf einem E-Fahrzeug absolviert“, fährt mit der neuen Technologie von Anfang an noch sicherer“, teilte der VdTÜV mit.
Laut dem Verband gelten für Elektromobilität im Gegensatz zum klassischen Verbrennungsantrieb „einige Besonderheiten“, die von Anfang an geübt werden sollten. Genannt wird unter anderem das bei Stromern sofort zur Verfügung stehende maximale Drehmoment, durch das bereits aus dem Stand wesentlich stärkere Beschleunigungen möglich sind. Wer bislang nur mit Benzinern oder Dieselmotoren gefahren sei, fühle sich beim Anfahren mit einem E-Auto „wie in einem Rennwagen“, so der VdTÜV.
Um Unfälle zu vermeiden, „müssen die Autofahrer auf ein anderes Fahrverhalten vorbereitet sein“, erklärte VdTÜV-Mobilitätsexperte Jan Schepmann. Auch „die wesentlich geringeren Geräuschemissionen“ seien „sicherheitsrelevant“. Am Steuer eines Elektrofahrzeugs müsse man davon ausgehen, dass Fahrradfahrer oder Fußgänger viel später das Auto wahrnehmen und sich dadurch möglicherweise in Gefahr befinden. „Eine umsichtige Fahrweise sollte sowieso selbstverständlich sein“, sagte Schepmann, „bei elektrischen Flüstermotoren gilt dies aber ganz besonders.“ Gerade beim nahezu geräuschlosen Anfahren oder Rangieren müsse besonders auf andere Verkehrsteilnehmer geachtet werden.
Neben der Sicherheit sei beim Fahren von Elektroautos von großer Bedeutung, dass „die Beherrschung einer energiesparenden Fahrweise einen enormen Einfluss auf die zurücklegbare Distanz hat. Auch bei Hybridfahrzeugen lässt sich dadurch konventioneller Kraftstoff einsparen“, so der VdTÜV.
Einige Fahrschulen bieten bereits eine Ausbildung speziell auf E-Fahrzeugen an, auch die Führerscheinprüfung kann mit einem Elektro- oder Hybridantrieb abgelegt werden. Wer die Ausbildung und die Fahrprüfung auf einem E-Auto absolviert, erhält einen voll gültigen Führerschein – auch für klassische Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Da E-Fahrzeuge keine Getriebe haben, dürfen bei konventionellen Antrieben allerdings nur Autos mit Automatikgetriebe gefahren werden.
Helmut Randoll meint
In unseren alten Führerscheinen Klasse 3 von 1973 bzw. 1976 steht noch:“…erhält die Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug mit Antrieb durch Verbrennungsmaschine der Klasse drei (bis 7,5t) zu führen.“ Automatikfahrzeuge waren damals in Deutschland noch die Ausnahme. Dürfen wir (meine Frau und ich) überhaupt unseren BMW I3 fahren?
Dieter meint
Über diesen Passus in meinem ( grauen ) Führerschein bin ich auch gestolpert. Da man ihn aber problemlos in eine „aktuelle“ Fahrerlaubnis umtauschen kann, welche die Einschränkung auf eine bestimmte Antriebs-/Motorart nicht kennt, sehe ich keine Schwierigkeiten. Dies wurde mir auch von einer Fahrschule so bestätigt.
Michael S. meint
Ich finde den Vorschlag ein wenig albern. Was soll man da denn dazulernen?
Wenn man ganz klassisch im Handschalter seine Fahrschule macht, macht man ja auch keine extra Fahrstunden in Autos mit höherer Motorleistung und Automatik. Jeder kann ein E-Auto fahren. Es ist so unfassbar einfach. Schneller werden mit dem rechten Pedal, langsamer werden mit dem linken. Rekuperationseinstellungen sind ohnehin von Hersteller zu Hersteller verschieden (z.B. VW mit dem Gangwahlhebel, beim i3 isses immer volle Pulle, der neue Leaf hat das „e-Pedal“…). Insofern muss man die sich eben bei Übernahme eines unbekannten Fahrzeugtyps kurz erklären lassen. Aber gibt auch genug Menschen, die jetzt schon mit modernen Automatikfahrzeugen überfordert sind und was erzählen von wegen, sie könnten keine Automatik fahren. Was mir schlicht unbegreiflich ist, weil es ja in der Bedienung letztlich einfacher als ein Handschalter ist.
Und was die Geräuschentwicklung angeht: Wer jetzt schon rücksichtslos fährt, und es nicht hinbekommt, beim Rückwärtsfahren sich mal umzusehen, dem nützt auch keine extra Fahrstunde, die auf die Lautlosigkeit hinweist… Sofern ein gewisser Menschenverstand da ist, merkt man das selbst, dass andere einen nicht hören. Oder man redet während der Fahrstunden einfach mit dem Fahrlehrer über die Besonderheiten von E-Autos.
Fritz! meint
„Da E-Fahrzeuge keine Getriebe haben, dürfen bei konventionellen Antrieben allerdings nur Autos mit Automatikgetriebe gefahren werden.“
Ist nur halb richtig. Wenn der Fahrschüler vorher (ich glaube es waren) 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen nachweisen kann, darf er die Prüfung auf einem Wagen ohne Schaltgetriebe (egal, ob Automatik oder E-Auto) machen und bekommt keinen entsprechenden Eintrag in den Führerschein. bezgl. Automatik.
Priusfahrer meint
Find ich einerseits gut, weil Fahrschüler dann nach Absolvierung eher der
E-Mobilität treu bleiben, andererseits möchte ich nicht, daß ein Fahr-
Anfänger als Erst-Auto mit einem mittelschweren SUV womöglich mit
starkem Motor gleich auf die Autobahn geht und da die anderen
Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Außerdem wird man solche ehemaligen E-Fzg.-Fahrschüler daran erkennen,
daß sie beim bergauf-Anfahren mit quietschenden Reifen wegstarten
oder mit einem Handschalt-Getriebe die Kupplung qualmen lassen.
Kerkhoff meint
Bei dem ganzen Geschwätz geht es wohl nur darum, wie man vielleicht doppelt abkassieren könnte. Erst Automatik- oder Elektroautoführerschein machen und dann beim nächsten Job feststellen, die haben ja noch ein antikes Schaltgetriebe.
Wännä meint
Der letzte Satz müsste eigentlich genauer heißen: Da E-Fahrzeuge keine SCHALT-Getriebe (mit Fußkupplung) haben…
Matthias meint
Nein, E-Autos haben GAR KEIN GETRIEBE mehr. Maximal ein einstufiges Differential.
Die Motorleistung geht direkt auf die Räder. Da ein Elektromotor sein Drehmoment ab null Drehzahl hat, und einem sehr hohen Drehzahlbereich, braucht man sich kein Getriebe mehr
Dennis meint
Das ist so nicht ganz richtig: Schon der erste Tesla Roadster hatte eine Schaltbox mit zwei Fahrstufen. Richtig ist aber, dass man theoretisch keine verschiedenen Übersetzungen benötigt.
McGybrush meint
Ich bin mir sicher das Fahrschullehrer auf die Besonderheiten schon heute eingehen.ist ja nicht so das sie ein eFahrschulwagen aus versehen gekauft haben. Und ein Fahrschühler muss sich nich „umgewöhnen“. Er lernt ja neu.
Jensen meint
@McGybrush: Vollkommen richtig ! Und jeder (e)Fahrschüler sieht ja auch nicht
zum ersten mal in seinem Leben überhaupt ein Auto, wenn er zu ersten Fahrstunde kommt. Ich kann mich nicht erinnern, weil es auch schon sehr lange her ist, aber wurde früher in den Fahrstunden eigentlich auch „Betankung“ gelehrt wie im obigen Symbolfoto das anstecken des Ladekabels ?