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Mercedes bietet spezielle Versicherung für Elektro-Vans an

11.12.2020 in Service, Transport | 5 Kommentare

Mercedes-eSprinter

Bild: Daimler

Neben Mercedes-Benz Pkw elektrifiziert auch die Van-Sparte der Schwaben ihr Angebot. Elektro-Transporter gelten insbesondere in urbanen Bereichen als zentrale Antriebslösung der Zukunft, viele Firmen zögern aber noch mit dem Umstieg. Um etwaige Bedenken hinsichtlich unerwarteter Folgekosten zu zerstreuen, führt die Mercedes-Benz Bank mit dem Versicherungspartner R+V/KRAVAG ein Versicherungsangebot für Elektro-Vans ein.

Das aktuelle E-Programm von Mercedes-Benz Vans für Gewerbekunden besteht aus dem eSprinter und dem eVito. Für den privaten wie gewerblichen Personentransport gibt es zudem eine Batterie-Ausführung der V-Klasse, den EQV. Das neue Versicherungsangebot umfasse speziell auf die Bedürfnisse und Besonderheiten von Elektrofahrzeugen angepasste Bausteine, erklärt Mercedes. Bei der Vollkaskoversicherung seien das unter anderem die zusätzliche Absicherung von Induktionsladeplatten, Ladekabel und Wandladestation, Entsorgungskosten für die Batterie und eine Neupreisentschädigung für Fahrzeug und Batterie.

Der Versicherungsumfang enthält auch Bausteine der klassischen Van-Versicherung, zum Beispiel die Absicherung von Brems-, Betriebs- und Bruchschäden sowie von Aufbauten. Der Geltungsbereich ist nicht kilometerbegrenzt und nicht an einen bestimmten Fahrerkreis gebunden.

Die „eVan-Versicherung“ ist zu Beginn für eSprinter, eVito und zukünftig auch den EQV sowohl für Privat- als auch gewerbliche Kunden verfügbar. Der Abschluss ist eigenständig beim Kauf eines Fahrzeugs oder in Kombination mit einem Leasing- oder Finanzierungsvertrag möglich.

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Via: Daimler
Tags: Mercedes EQV, Mercedes eVito, Mercedes Sprinter, VersicherungUnternehmen: Daimler, Mercedes-Benz
Antrieb: Elektro-Nutzfahrzeuge

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Jörg2 meint

    11.12.2020 um 12:22

    „… Entsorgungskosten für die Batterie …“

    Wieso kalkuliert Mercedes sowas in die Versicherungskosten („Prämie“) ein? Gibt es nicht die Pflicht zur kostenlosen Rücknahme? Oder bringe ich hier irgendwas durcheinander?

    Wenn ein Autohersteller zur kostenlosen Rücknahme der Autobatterie verpflichtet sein sollte, dann würde man das doch in den Kaufpreis einkalkulieren und nicht in Versicherungsprämien, die nicht bei jedem Auto zur Anwendung kommen (anderer Versicherer, Auto hat keinen Versicherungsschaden) ….

    • Olli meint

      11.12.2020 um 12:40

      Die Rede ist von Vollkasko. Selbstverschuldet den E-Transporter geschrotet, dann greift die Batterieentsorgung. Ich denke es ist hier mehr psychologisch um Ängste (unbegründete) zu zerstreuen.

      • Jörg2 meint

        11.12.2020 um 12:44

        Das habe ich schon verstanden. Aber wenn es eh eine Rücknahmepflicht gibt (?), dann brauche ich die nicht (kostentreibend) versichern (?).

        • Andreas meint

          11.12.2020 um 14:32

          Nach einem Unfall/Brand der Transport in einem Spezialcontainer und Entsorgung des belasteten Löschwassers wird wohl eher weniger unter die Rücknahmepflicht laufen. Kann locker vierstellig werden.

        • Jörg2 meint

          11.12.2020 um 18:19

          @Andreas

          Der Brand, die Feuerwehr und die Folgen sind dann eher etwas für den eigenen Haftpflichtversicherer.

          Wie auch immer, ohne „Prämien“ braucht man sich da wohl eh keine Gedanken drüber machen.

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