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Citroën Ami in Deutschland ab 7.990 Euro bestellbar

20.06.2024 in Neues zu Modellen von Thomas Langenbucher | 33 Kommentare

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Bilder: Citroën

Citroën startet in Deutschland den Vertrieb des Kleinst-Elektrofahrzeugs Ami. Hier darf jeder, der mindestens über den Führerschein der Klasse AM verfügt, das E-Mobil fahren – also auch schon 15-Jährige. Der Zweisitzer soll ab Ende August zu den Kunden kommen und ist ab 39 Euro monatlich erhältlich.

„Der Ami ist die clevere Lösung für städtische Mobilität. Kompakte Abmessungen, Schutz vor Wettereinflüssen und alltagstaugliche Reichweite werden kombiniert mit einem konkurrenzlos erschwinglichen Preis. Mit einem Preis ab 39 Euro im Monat ist der Ami günstiger als das Deutschlandticket und bietet so unabhängige Mobilität für Jeden“, wirbt Citroën-Deutschlandchef Thomas Goldboom.

Der Ami kann ab 7.990 Euro gekauft oder in einem Leasing erworben werden. Die Leasingraten starten ab 39 Euro im Monat bei einer Laufzeit von 36 Monaten und 5.000 Jahreskilometern und beinhalten eine Anzahlung von 1.500 Euro.

Der Ami fährt ausschließlich in der neuen Farbe „Night Sepia“ vor. Der Grauton ersetzt die bisherige blaue Standardfarbe. Der Vertrieb des Mini-Stromers erfolgt über den Ami-Online-Store. Der Kunde schließt den Kaufvertrag direkt mit Citroën beziehungsweise der Leasing-Bank ab und wählt im Rahmen des Bestellprozesses seinen bevorzugten Citroën-Partnerbetrieb als Auslieferungsort.

Der Ami wurde 2021 in Frankreich eingeführt. Seit Ende 2021 ist hierzulande mit dem Rocks Electric ein Schwestermodell von Opel verfügbar, seit Ende 2023 außerdem der Topolino von Fiat – beide Marken gehören wie Citroën zum Stellantis-Konzern und teilen sich Plattformen. Künftig bietet auch Citroën seine kleinste E-Mobilitäts-Lösung hierzulande an.

Der Ami ist 2,41 Meter lang, 1,39 Meter breit und 1,52 Meter hoch. Er bietet eine Reichweite von 75 Kilometern und eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Die 5,5-kWh-Lithium-Ionen-Batterie lässt sich in rund drei Stunden an einer Haushaltssteckdose wieder voll aufladen.

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Via: Citroën
Tags: Citroën Ami, PreiseUnternehmen: Citroën
Antrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. hu.ms meint

    23.06.2024 um 06:54

    Mit 45 kmh ist der innerorts ein verkehrshindernis.
    Eine variante mit 60 kmh und 100km reichweite wäre als zweitfahrzeug interessanter. Auch wenn dann ein pkw-führerschein + teurere vers. notwendig ist.

    • Elvenpath meint

      15.10.2024 um 16:52

      „Mit 45 kmh ist der innerorts ein verkehrshindernis.“
      Der Satz beschreibt sehr schön, wie verdreht viele Autofahrer ticken. Mit 5 km/h unter der erlaubten Höchstgeschwindigkeit ist man ein Verkehrshindernis. Alles klar.

  2. Future meint

    20.06.2024 um 16:37

    Den Rocks habe ich in den letzten Jahren nur ein einziges Mal in meiner Stadt gesehen. Eigentlich schade. Vermutlich funktioniert das Konzept besser in Südeuropa. Da darf in Städten eh nicht schneller als 30 oder 40 fahren. In Deutschland hat man es eiliger und da muss ein Auto mindestens 70 in der Stadt fahren können.

    • Jörg2 meint

      20.06.2024 um 16:45

      In Rom habe ich einige rumfahren sehen. (Bin mir aber nicht sicher welche Variante… Opel oder Citroen, Fiat nicht.)

  3. Jörg2 meint

    20.06.2024 um 11:53

    Ich glaube: unverbindliche Lieferfrist >20 Wochen.

    Über Fiat soll die Fiat-Variante kommen (Topolino). Auch >20 Wochen.

  4. M. meint

    20.06.2024 um 11:19

    Davon eine 10 kWh-Version mit 80 km/h für 12.000 Euro, und der Microlino ist erledigt.

    • David meint

      20.06.2024 um 13:23

      Das ist so. Nur versteht so mancher nicht, dass Produktionsspezialisten aus den etablierten Konzernen mit ihren Möglichkeiten bei der Konstruktion, aber auch den Investitionen und den Skaleneffekten eines Konzerns einem Startup um Lichtjahre überlegen sind. Das nicht nur zu Microlino, sondern auch zu Electric Brands (Xbus), Sono Motors oder Streetscooter und e.Go.

      • Jörg2 meint

        20.06.2024 um 13:38

        Ami/Rocks e/Topolino… Wer denen unter das Kleid geschaut hat, wird feststellen, dass sie keine Produktionszierden sind. Eher das Produkt einer Schweißerausbildungseinrichtung Montags ganz ganz früh….
        Das die Connectsoftware nicht tut, was sie eigentlich verspricht, ist dabei eher erwartbar.
        Warum die „Produktionsspezialisten“ für die D-Ausführung einen FI-Stecker toll finden, wird deren Geheimnis bleiben.

        • M. meint

          20.06.2024 um 13:59

          Thema verfehlt, würde ich sagen.
          Es geht ja darum, Stückzahlen zu bauen, um damit auf vernünftige Stückkosten zu kommen. Da sind unschöne Schweißnähte natürlich… unschön, aber ob das unbehebbar ist… und wie sehr relevant…
          Zumal es Autos in ganz anderen Preisklassen gibt, wo man schon Zweifel haben kann, ob sich das nach dem Zusammentackern nochmal jemand angeschaut hat, in all‘ den Jahren.
          Nein, keine Namen.

        • Jörg2 meint

          20.06.2024 um 14:19

          M.

          „Produktionsspezialisten“ (wer immer das auch ist), sollten stabile Qualität (in welcher Größenordnung auch immer) liefern und keine ortsbeliebigen Schweißfehler.
          Auch sollte die Software laufen.

        • David meint

          20.06.2024 um 14:42

          Leute, das Auto kostet vierstellig mit einer „7“ vorne. Da ist ein Riese & Müller Rentner-Pedelec meist teurer. Es gibt aber Autos, die deutlich deutlich teurer sind, wo Pfusch und Murks wesentliches Konstruktionsmerkmal sind, einfach mal AT-Zimmermann gucken. Aber das macht ihr ja schon. Ich glaube, wenn dieser Mensch mal Opfer einer Straftat wird, wird die Aufklärung schwierig. Jede Tesla-Fan im deutschsprachigen Raum ist im Kern verdächtig.

        • Jörg2 meint

          20.06.2024 um 14:55

          Bitte mal die KBA-Rückrufliste quer lesen.

        • Ben meint

          21.06.2024 um 00:14

          Hey eco schonwieder nen Hasskommentar vom David was noch immer nicht gelöscht wurde…wasn da los.

        • M. meint

          21.06.2024 um 12:41

          Ben, bitte zitiere doch den Hasskommentar, am besten mit Begründung, warum das ein Hasskommentar ist. Dann können wir uns zusammen stark dafür machen, dass es entfernt wird.

      • Future meint

        20.06.2024 um 16:32

        Micro ist doch kein Startup. Die Schweizer sind seit Jahrzenten führend mit ihren Kickboards und Scootern. Den Microlino und die ganzen juristischen Streitereien in dem Zusammenhang konnten die sich nur leisten, weil das eine etablierte und solide Firma ist.

        • M. meint

          20.06.2024 um 19:55

          Und das heisst?
          Dass man denen das Auto zum doppelten Preis wie ähnliches Gerät bei der Konkurrenz aus den Händen reissen wird?
          Es gibt sicher Leute, die genau das wollen: vorne einsteigen. Aber wie viele sind das?
          Manche wollen nur A -> B.

        • Future meint

          20.06.2024 um 22:00

          Na ja ich sehe für den Microlino auch keinen großen Markt. Als fahrende Litfaßsäule für Szenegastronomie in Großstädten wird er schon gekauft werden. Ein paar Nostalgiefans werden ihn auch nehmen. Aber Micro kann sich das leisten, wenn davon nicht viel verkauft wird. Das ist bei den anderen genannten Firmen, die tatsächlich Startups waren, nicht so einfach gewesen.

  5. David meint

    20.06.2024 um 11:16

    Ich weiß, er ist von Stellantis, aber man muss anerkennen, der Citroën Ami ist einer der genialsten Entwürfe in dieser frühen Phase des Elektromobils. Das Konzept ist top, der Preis ist super, das Design ist einzigartig und kultig. Findige Mitmenschen haben schon herausgefunden, wie man damit über 60 km/h fahren kann. Jetzt braucht es nur noch einen Anschluss für einen Extender oder eine Optionsbatterie. Noch besser wäre natürlich eine L7e-Version, die auf diesem Preisniveau aufsetzend, sicherlich auch sehr bezahlbar werden würde.

    • Dagobert meint

      20.06.2024 um 11:25

      Klasse, findige Menschen haben einen Weg gefunden den Versicherungsschutz zu verlieren um eine schwachsinnige EU-Regelung zu umgehen…

      • eBikerin meint

        20.06.2024 um 11:31

        Nicht nur dass, das Auto wird dann eine andere Fahrzeugklasse und muss anderes versteuert werden. Ist dann Steuerhinterziehung. Sehr findig. Gibts aber be eBikes auch.

      • David meint

        20.06.2024 um 11:53

        Das ist ein populärer Irrtum. Den Versicherungsschutz verliert man nicht. Denn der Haftpflichtschutz ist dafür da, unschuldige Dritte von Schaden freizuhalten. Die Haftpflicht muss also leisten. Bei ursächlichem Fehlverhalten kann die Haftpflichtversicherung ihren Versicherungsnehmer zwar in Regress nehmen. Nur ist dieser Regress sehr stark begrenzt.

        Anders steht die Sache bei E-Bikes, wenn damit Pedelecs gemeint sind. Sie sind keine Kraftfahrzeuge und können damit keinen Haftpflichtschutz bekommen. Ein getuntes Pedelec wird zum Kraftfahrzeug, damit steht die Sache gleich mit einem Kraftfahrzeug, für das man keine Versicherung abgeschlossen hat. Da ist man dann wirklich im Eimer.

        • Jörg2 meint

          20.06.2024 um 11:55

          Der Versicherer zieht den Regress voll durch. Jeder Taler! In dem Fall dann auch die Krankenkosten.

          Du schreibst gefährlichen Blödsinn.

        • David meint

          20.06.2024 um 13:39

          Dein stumpfes Behaupten bei völligem Unwissen nehme ich sonst hin, aber hier mal nicht.

          Nein, der Regress in der Haftpflicht ist stark begrenzt. Konkret auf 5.000€ für Obliegenheitsverpflichtungen vor dem Versicherungsfall, was hier wohl infrage kommt. Dabei sind die 5000€ nur im Extrem anzusetzen, also fahren unter Drogeneinfluss mit überhöhter Geschwindigkeit in einem getunten Fahrzeug. Es gibt sog. Wertgrenzen aus Urteilen, da wäre ein illegales Tuning eher im Bereich 1000-2000 € anzusiedeln. Aber nur, wenn es ursächlich für den Schadenseintritt gewesen ist.

          „Die Obergrenze für Regressansprüche soll Versicherungsnehmer davor schützen, durch eine Verfehlung ohne verbrecherische Absicht in existenzielle und möglicherweise nicht mehr reparable Nöte zu geraten.“. So erklärt es der Gesetzgeber in Kommentaren zum § 6 Abs. 3 KfzPflVV, wo das nachzulesen ist.

        • Jörg2 meint

          20.06.2024 um 14:24

          David

          Du schreibst gefährlichen Blödsinn. Ich hoffe, dass nimmt keiner für voll.

          Bitte lasse Dich schulen im Bereich Versicherungsrecht. Vielleicht kannst Du die Differenzierung Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit / Vorsatz aufnehmen. Allerdings habe ich da meine Zweifel. Dein Googlewissen ist mehr als lückenhaft.

          Aber vielleicht fällt Dir beim nochmaligen Lesen Deines Postings ja auf, dass Deine Argumentation auf Gerichtsurteilen fusst. Da war dann wohl etwas streitig….

          (Nein, von mir gibts hier keine Rechtsberatung.)

        • David meint

          20.06.2024 um 18:03

          Du irrst dich auch hier und hast mangelndes Leseverständnis. Nur die konkrete Festsetzung der Wertgrenzen geht über Urteile. Da reden wir von 500-5000€ und welche Obliegenheitsverletzungen dort wie einzuordnen sind. Der Fakt, dass bei Tuning die Haftpflicht zahlen muss und der Regress für den Verursacher sehr begrenzt ist, stimmt in jedem Fall, das ist Gesetz. Ich habe ja das Gesetz und den Paragraphen sogar genannt.

        • Jörg2 meint

          20.06.2024 um 18:29

          David

          Höre bitte auf, diesen Blödsinn zu verbreiten.

          Das, was Du als „Gesetz“ zitierst (mit der sinnfreien Erweiterung, der Staat hätte dazu einen Kommentar geschrieben) ist eine Verordnung.
          Der von Dir angeführte Paragraf beschäftigt sich mit Obliegenheitsverletzungen NACH Eintritt des Versicherungsfalls (Schadensminderungspflichten, Mitwirkungspflichten…)

          Bitte höre mit Deinem Google-Fehlwissen auf.

          Mach Dich schlau:

          Wer kommentiert welche Gesetze/Verordnungen?
          Was sind Obliegenheitsverletzungen laut dieser Verordnung?
          Was ist „grob Fahrlässig“ vs. „Vorsatz“?
          Was passiert, wenn sich der Versicherer erfolgreich frei erklärt mit den Forderungen des Geschädigten?

          Du schreibst sehr sehr viel putziges Zeug. Hier wird es aber nun gemeingefährlich. Du vermittelst den Eindruck, dass Risiko, bei Verlust des Versicherungsschutzes, wäre überschaubar (5.000€?) und der Geschädigte vollversorgt. Dem ist nicht so.

          Bitte bleib bei Deinen putzigen Leisten und unterlasse irrige Postings zu Rechtsthemen.

        • alupo meint

          20.06.2024 um 23:32

          Naja, zu Tesla ist er genauso ahnungslos…

        • David meint

          21.06.2024 um 03:30

          Es ist schön, Freund Jörg2, dass du wenigstens einen Paragraphen des Kfz Pflichtversicherungsgesetzes angelesen hast. Lies die anderen auch, dann weißt du, dass es so ist, wie ich das sage. Mag dir nicht gefallen, macht aber Sinn und ist so.

        • Jörg2 meint

          21.06.2024 um 06:20

          David

          Ich berichte aus der Rechtspraxis.

          Du argumentierst mit einer Verordnung, die Du für ein Gesetz hältst, bist der Meinung, der Staat würde die Gesetzeskommentare schreiben, argumentierst mit Regelungen die sich um Verstöße nach dem Schadensfall kümmern….
          Blankes Unwissen. Gefährlich.

          Und nun gibst Du auch noch das Kleinkind: mit dem Fuß aufstampfend und „trotzdem!“ rufend.

        • Future meint

          21.06.2024 um 08:50

          Es gibt überall zu wenige Juristen. Das wird mir hier gerade wieder klar. So ist das auch bei VW. Wenn dort Juristen unter den Vorständen gewesen wären, hätte es diesen ganzen massiven Be trug im Konzern nicht gegeben. Da bin ich mir sicher. Aber diese Maschinenbauer und Betriebswirte verstehen doch bis heute nicht, was die da angerichtet haben.

        • Jörg2 meint

          21.06.2024 um 11:12

          „Es gibt überall zu wenige Juristen.“ Die wären ja entbehrlich, wenn es eine bessere Kultur des Miteinander und der Konfliktvermeidung/-lösung gebe.

          Es mangelt einigen an Umgangsformen, Kritikfähigkeit, Selbstreflexion… Da ist viel Potential um die Juristerei zu vermeiden. (mMn)

          Die Rechtsabteilungen in Großfirmen sind fachlich gut in der Einschätzung/Bewertung unternehmerischer Risiken, dem Ausloten von Grauzonen und der Vorbereitung und Durchführung des Cleanings, wenn es denn mal doch schief gegangen ist. VW zeigt seit Jahren im Abgasbetrugsthema, dass sie da sehr sehr fit sind. Ausgezeichnetes Handwerk. Ethisch unter aller Kanone.

        • David meint

          22.06.2024 um 16:43

          Ich verstehe wirklich nicht, warum du das Kfz-Pflichtversicherungsgesetz nicht liest. Es ist eindeutig und nicht zu kompliziert formuliert. Und, nein, in der Rechtspraxis wird das Gesetz nicht gebrochen. Das geht in einem Rechtsstaat nicht. Es gibt auch keinen Grund, das ist ein Erfolgsmodell, das viele Versicherungen indessen für die Vollkasko übernommen haben: Verzicht der Einrede der groben Fahrlässigkeit.

          Aber so sind die Tesla-Fans, in jedem Thema faktenbefreit und beratungsresistent. Versicherungen erklären das Thema ungerne, aber mache schon. So erklärt die Allianz Direct in ihren FAQ:

          „Ist es sinnvoller, das Autotuning nicht zu melden?
          Auf keinen Fall. Wer seiner Versicherung das Tuning nicht schriftlich meldet, riskiert den Versicherungsschutz. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt zwar immer, nimmt dich aber möglicherweise in Regress. Sie verlangt bis zu 5.000 Euro von dir zurück, wenn das Tuning die Unfallursache war. Die Kaskoversicherung darf die Leistung ebenfalls kürzen. Auch eine Vertragskündigung oder Prämiennachforderungen sind nicht ausgeschlossen.“

        • Jörg2 meint

          23.06.2024 um 20:34

          David

          Du blamierst Dich bei jedem Thema bis auf die Knochen.

          Nein, ich führe hier weder Rechtsberatung noch Rechtsschulung durch.

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