• Zum Inhalt springen
  • Zur Seitenspalte springen
ecomento-de-Logo-383×79

ecomento.de

Elektroauto: Alle Modelle & News

  • Aktuelles
    • Autoindustrie
    • Neues zu Modellen
    • Elektrotransporter
    • Aufladen & Tanken
    • Studien & Umfragen
    • Politik
    • Technik & Innovation
    • Umwelt
    • Mehr
      • Hybridfahrzeuge
      • Wasserstofffahrzeuge
      • Service
      • Modern Mobility
      • Autonomes Fahren
      • Bilder
      • Videos
  • Elektroauto
    • Neue Elektroautos
    • Elektroautos in Planung
    • Elektroauto-Übersicht
    • Elektroauto laden
    • Über Elektroautos
  • Newsletter
  • Über & Impressum
    • Über ecomento.de
    • Impressum
    • Newsletter
    • X (früher Twitter)
    • LinkedIn
    • Facebook
    • Werben
  • Datenschutz
  • Suche

Laden von Dienstwagen: Finanzministerium veröffentlicht neue Vorgaben ab 2026

14.11.2025 in Aufladen & Tanken, Politik von Thomas Langenbucher | 2 Kommentare

BMW-i5

Bild: BMW

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat neue Regeln zum Laden und Abrechnen von Elektroautos und Plug-in-Hybriden im betrieblichen Fuhrpark veröffentlicht, die ab 2026 gelten. Mit dem Schreiben werden die Vorschriften des „Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr“ präzisiert, die bis Ende 2030 in Kraft bleiben.

Grundsätzlich bleibt es laut dem Portal Electrive dabei, dass Arbeitgeber Vorteile beim Laden von E-Mobilen gewähren können. So ist der Ladestrom für das Aufladen im Betrieb oder für „die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung“ weiterhin von der Einkommensteuer befreit.

Das BMF-Schreiben ergänzt nun die Abrechnungsmodalitäten, wenn die betriebliche Ladeinfrastruktur auch Dritten zur Verfügung steht oder nicht direkt vom Arbeitgeber, sondern von einer Drittpartei betrieben wird. Auch in diesen Fällen bleibt der Ladestrom steuerfrei nach § 3 Nummer 46 EStG.

Gravierendere Änderungen betreffen das Laden zu Hause: Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine neue Berechnungsweise für die Strompreispauschale in Kraft, wenn der Arbeitnehmer den Strom zunächst selbst bezahlt. Die bisherigen Monatspauschalen können nur noch bis Ende 2025 genutzt werden.

Künftig müssen entweder die tatsächlichen Stromkosten abgerechnet werden oder die neue Pauschale auf Basis des Durchschnittsstrompreises für Privathaushalte des Statistischen Bundesamts. „Dabei ist für das gesamte Kalenderjahr auf den für das 1. Halbjahr des Vorjahres veröffentlichten Gesamtdurchschnittsstrompreis einschließlich Steuern, Abgaben und Umlagen (Wert bei einem Jahresverbrauch von 5.000 kWh bis unter 15.000 kWh) abzustellen“, heißt es in dem Schreiben.

Die Strommenge, die zu Hause geladen wird, muss über einen eigenen Zähler nachgewiesen werden. „Bei der Ermittlung der vom Arbeitnehmer für das Aufladen des betrieblichen Kraftfahrzeugs selbst getragenen Stromkosten aus der Nutzung einer häuslichen Ladevorrichtung ist die Strommenge mittels eines gesonderten stationären oder mobilen Stromzählers nachzuweisen“, so das Bundesfinanzministerium.

Die neue Regelung gilt auch für Arbeitnehmer, die ihre Fahrzeuge über eine private Photovoltaik-Anlage laden. Für dynamische Stromtarife sieht das Finanzministerium keine rechtlichen Bedenken.

Newsletter

Via: BMF (PDF) & Electrive
Tags: LadestationenAntrieb: Elektroauto

Mercedes: „MB.CHARGE“-Ladetarife stellen auf flexible Preise um

Mercedes eActros 600 ist täglich über 1.000 km im schwedischen Fernverkehr unterwegs

Auch interessant

Mercedes: „MB.CHARGE“-Ladetarife stellen auf flexible Preise um

MB.CHARGE

BS Energy testet E-Auto-Laden am Bordstein

_BS-Energy-testet-E-Auto-Laden-am-Bordstein-2025-12

Tesla: Google Maps zeigt nun Auslastung von Superchargern

Tesla-Model-3-an-V4-Supercharger

10. Porsche Charging Lounge in Nordbayern am Netz

Porsche-Charging-Lounge-Himmelkron-2025-5

Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Steffen meint

    14.11.2025 um 12:58

    Ist die neue Regierung nicht für weniger Bürokratie angetreten? Läuft ja super…

    Antworten
  2. Futureman meint

    14.11.2025 um 12:49

    Endlich mehr Bürokratie
    Dadurch wird für viele das Abrechnen (Zeit, Steuerberater, Übermittlung der Daten usw.) selbst wohl teurer als die bezogenen Energie.

    Antworten

Ihre Meinung Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, erforderliche Felder sind markiert *. Bitte beachten Sie unsere Kommentar-Regeln & -Nutzungsbedingungen.Mit dem Absenden Ihres Kommentars bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert haben.

Seitenspalte

Newsletter

Elektroauto-News - täglich oder wöchentlich:

Kostenlos abonnieren

Suche

Anzeige

Elektroauto-Übersicht · Newsletter · Impressum · Datenschutz · Datenschutzeinstellungen · Werben

Copyright © 2025 ecomento.de