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ZDK begrüßt neue E-Auto-Förderung und Technologieoffenheit

01.12.2025 in Autoindustrie, Politik von Thomas Langenbucher | 2 Kommentare

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Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt, dass die Regierungskoalition „endlich“ konkrete Schritte zur Förderung der Elektromobilität beschlossen hat. Der ZDK ist erleichtert darüber, dass die neue E-Auto-Förderung vor allem auch bei der Mittelschicht mit einem Bruttohaushaltseinkommen bis 80.000 Euro ankommen soll.

Der ZDK sieht darin einen wichtigen Impuls für den privaten E-Fahrzeugmarkt und schlägt darüber hinaus eine praxisnahe Unterstützung durch Ladegutscheine vor – hälftig finanziert von Staat und Energieversorgern. Diese sollen für Gebrauchtwagen gelten und gezielt preissensible Käufer erreichen.

„Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind gegenüber den bisher angekündigten Social-Leasing-Ideen das richtige Aufbruchsignal, eine moderne und klimafreundliche Elektromobilität in der breiten Gesellschaft zu verankern. Die Mitte der Gesellschaft, vor allem Familien mit Kindern, wird so wirkungsvoll erreicht. Socialising statt Social Leasing“, erklärt ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. „Bei einem ebenfalls diskutierten Social-Leasing-Programm wäre zu befürchten gewesen, dass nach Ende des Leasingvertrags die geförderten Personengruppen wieder zu alten Gebrauchtfahrzeugen mit Verbrenner-Technologie zurückgreifen müssen. Diese befürchtete Fehlallokation ist nun vom Tisch.“

Besorgt zeigt sich der ZDK allerdings über fehlende Impulse im Segment junger, elektrischer Gebrauchtwagen, die aufgrund der Förderprämie zu einem Ladenhüter werden könnten. „Ein ausreichend dotierter Ladegutschein nach dem Motto ‚Ein Jahr kostenlos laden‘ wäre genau das: unmittelbar spürbar, leicht verständlich und für Gebrauchtwagenkunden ein gleichermaßen attraktives Angebot“, so Peckruhn.

„So erreichen wir die Kundinnen und Kunden preissensibler Einkommensgruppen, die sich nie einen Neuwagen leisten würden und eher zu den Gebrauchtwagen greifen. Fatal wäre es, wenn sie dann trotz Förderversprechen des Staates an der Bonitätsprüfung der Leasingbanken scheitern und gar kein Elektrofahrzeug erwerben könnten. Hier muss die Bundesregierung nachbessern, um das Erlebnis ‚Elektromobilität‘ der Breite der Gesellschaft zu ermöglichen.“

Das geplante Förderpaket im Umfang von drei Milliarden Euro soll an ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 80.000 Euro gekoppelt werden, pro Kind erhöht sich die Grenze um 5.000 Euro. Vorgesehen sind 3.000 Euro Basisförderung, die je Kind um 500 Euro – maximal um 1.000 Euro – steigen kann. Für besonders einkommensschwache Haushalte ist eine zusätzliche Aufstockung geplant. Laut Koalitionsbeschluss soll die Förderung im Jahr 2026 beim Kauf und Leasing von rein batterieelektrischen Fahrzeugen und Plug-in-Hybriden greifen.

Ebenso begrüßt der Zentralverband der Kfz-Betriebe, Werkstätten und Autohändler, dass die Regierungskoalition sich zudem auf europäischer Ebene für eine Abkehr vom geplanten Neuzulassungsverbot für fossil betriebene Verbrenner ab 2035 in der EU einsetzen will. Nach dem Wunsch der Koalition sollen auch nach 2035 „hocheffiziente Verbrenner“ sowie Plug-in-Hybride und E-Fahrzeuge mit Range Extender weiterhin zugelassen werden können.

„Es ist richtig und wichtig, Technologieoffenheit nicht künstlich zu begrenzen“, so Peckruhn. „Moderne Verbrenner, effiziente Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender bleiben für viele Menschen eine bezahlbare und praxistaugliche Option. Wer Klimaschutz ernst nimmt, darf funktionierende Lösungen nicht pauschal verbieten.“

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Via: ZDK
Tags: Emissionen, EU, Förderung, Verbrenner-Verbot, ZDKAntrieb: Elektroauto, Hybridfahrzeuge

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Jensen meint

    01.12.2025 um 18:55

    „Wer Klimaschutz ernst nimmt, darf funktionierende Lösungen nicht pauschal verbieten.“
    Dazu ein klares Nein ! Es gibt unendlich viele technische Anwendungen, die man als „funktionierende Lösung“ bezeichnen kann – die aber bspw. höchst ineffektiv mit eingesetzter Energie umgehen können, Emissionen aller Art abgeben, Menschen gefährden und die Umgebung aufheizen usw.usf. Wenn man den sog. Klimaschutz (in erster Linie ist es ganz klar Eigenschutz) wirklich ernst nimmt, müsste man konsequenterweise allgemeinschädliche Technologien sofort aus dem System entfernen.
    In Sachen Förderung dürfte das passiert, was immer passiert: Die Industrie wird das einpreisen und zeitig genug die Preislisten anpassen.

    Antworten
  2. Elvenpath meint

    01.12.2025 um 11:40

    „Technologieoffenheit“ ist das falsche Wort. Richtig ist: Emissionsoffenheit.

    Antworten

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