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KfW-Förderung Elektroauto-Ladestationen für Wohngebäude

In: Laden

VW-ID3-ID-Charger

Bild: VW

Die Förderung der KfW von privaten Elektroauto-Ladestationen ist im Oktober 2021 eingestellt worden.

Die staatliche Förderbank KfW stellt seit 24. November 2020 einen Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Elektroauto-Ladestationen an privat genutzten Stell­plätzen von Wohngebäuden zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger.

Was wird gefördert

Mit dem Zuschuss „Lade­stationen für Elektro­autos – Wohn­gebäude“ fördert die KfW Lade­stationen an Stell­plätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zu­gänglich sind. Zu den geförderten Kosten gehören:

  • Der Kaufpreis einer neuen Lade­station – z. B. einer Wallbox – mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung.
  • Die Kosten für Einbau und An­schluss der Lade­station, inklusive aller Installations­arbeiten.
Ladestationen, die die Anforderungen für die Förderung durch die KfW erfüllen, hat unser Partner The Mobility House im Angebot. Die Ladelösungs-Experten haben bei ihrer Produktübersicht auf mobilityhouse.com einen Filter für KfW-förderfähige Lösungen eingebaut.*

Voraussetzung für die KfW-Förderung ist, dass für die Lade­station ausschließlich Strom aus erneuer­baren Energien genutzt wird – etwa direkt aus der eigenen Fotovoltaik-Anlage oder über den Energieversorger. Der Zuschuss kommt nicht infrage für: öffentlich zugängliche Lade­stationen, zum Beispiel am Rathaus-Parkplatz oder in der Tief­garage eines Büro­gebäudes.

Wer wird gefördert

  • Private Eigentümer
  • Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften
  • Mieter
  • Vermieter (Privat­personen, Unter­nehmen, Wohnungs­genossen­schaften)

Konditionen

Zuschusshöhe & Auszahlung

Die Förderung sieht einen pauschalen Zu­schuss von 900 Euro pro Ladepunkt vor. Die Gesamtkosten müssen mindestens 900 Euro­ betragen, sonst wird kein Zuschuss bewilligt. Wenn die Lade­station mehrere Lade­punkte hat, sind pro Lade­punkt 900 Euro Zu­schuss möglich – voraus­gesetzt, die Gesamt­kosten liegen über 900 Euro pro Lade­punkt. Ansonsten wird der Zuschuss redu­ziert.

Den Zuschuss zahlt die KfW direkt auf das beim Antrag angegebene Konto aus.

Kombination mit anderen Fördermitteln

Es können weitere Förder­mittel genutzt werden, wenn

  • eine Fotovoltaik-Anlage für Solar­strom installiert wird,
  • der Stellplatz oder die Garage und die Zugangs­wege barrierefrei umgebaut werden,
  • Haus und Garage gegen Einbruch geschützt werden.

So funktioniert’s

1. Zuschuss beantragen

Vor der Bestellung der Lade­station den Antrag im KfW-Zuschussportal stellen.

Für eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft und eine vermietete Wohnung sind für den Antrag zusätzliche Unterlagen nötig.

2. Identität nachweisen & Ladestation installieren

Sobald die Antrags­bestätigung für den Zuschuss vorliegt, muss die Identität via Schufa-Identitäts-Check nachgewiesen werden. Alternativ ist eine Video-Identifizierung oder das Postident-Verfahren möglich. Anschließend kann die Installation der Ladestation durch einen Fachbetrieb veranlasst werden.

3. Nachweise einreichen & Zuschuss erhalten

Ist die Ladestation eingebaut, muss die Durch­führung des Vorhabens im KfW-Zuschussportal bestätigt werden. Dazu sind

  • die Rech­nungen für Kauf und Installation hochzuladen,
  • zusätzliche Angaben zu machen, die die KfW für die Analyse ihres Angebots anony­misiert weiter­ver­arbeitet.

Anschließend wird der Zuschuss auf das Konto ausgezahlt.

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