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Analyse: Wie Unternehmen mit E-Flotten und Ladesäulen die THG-Quote als Einnahmequelle nutzen

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iStock-Elektroauto-Laden

Bild: iStock.com/Halfpoint

Die Elektrifizierung von Unternehmensflotten schreitet in Deutschland voran, angetrieben von TCO-Analysen, Nachhaltigkeitszielen und regulatorischem Druck. Während Einsparungen bei Betriebs- und Wartungskosten als primäre Treiber gelten, bleibt ein finanzieller Hebel oft ungenutzt: die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Dieses Instrument ermöglicht es Unternehmen, ihre elektrifizierten Fuhrparks und Ladeinfrastrukturen direkt zu monetarisieren.

Ein tiefes Verständnis der THG-Prämie für Unternehmen ist für eine ganzheitliche Elektrifizierungsstrategie entscheidend. Wie genau E-Flotten und moderne Ladeinfrastruktur zusätzliche Erlöse generieren können, analysiert dieser Artikel anhand der Mechanismen für den deutschen Markt.

Grundlage der THG-Quote: Vom Klimaschutz zum Erlösmodell

Die THG-Quote verpflichtet Mineralölkonzerne, ihre CO₂-Emissionen jährlich um einen gesetzlichen Prozentsatz zu senken. Um diese Ziele zu erreichen, können sie CO₂-Einsparungen von Dritten erwerben. Hier kommen Betreiber von Elektrofahrzeugen ins Spiel: Ein E-Auto verursacht im Betrieb deutlich weniger CO₂ als ein Verbrenner. Der Gesetzgeber anerkennt diese Einsparung und zertifiziert sie als THG-Quote.

Spezialisierte Dienstleister bündeln diese Quoten für den Verkauf an die Konzerne. Der Erlös wird an Flotten- oder Ladeinfrastrukturbetreiber ausbezahlt. Für Unternehmen entsteht so ein direkter, jährlicher Cashflow allein durch den Betrieb emissionsfreier Fahrzeuge.

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(Zum Vergrößern anklicken) Bild: Carbonify

Die strategische Bedeutung für Fuhrparks

Die THG-Quote transformiert die Elektrifizierung von einer reinen Kostenentscheidung in eine strategische Investition. Für Fuhrparkleiter bedeutet das, dass jedes E-Fahrzeug aktiv zur Refinanzierung beiträgt.

E-Flotten monetarisieren: Skaleneffekte nutzen

Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen profitieren gegenüber Privatpersonen von Skaleneffekten. Durch die Bündelung der gesamten Flotte sinkt der administrative Aufwand, was oft zu attraktiveren Konditionen bei den Dienstleistern führt.

Relevant ist dies für alle reinen Elektrofahrzeuge im Fuhrpark:

  • Pkw & leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1): Bilden meist die Basis der Flotte.
  • Busse (Klasse M3) & schwere Nutzfahrzeuge: Weisen ein überproportional hohes Erlöspotenzial auf. Der Anrechnungsfaktor für den dort eingesetzten Ladestrom wurde jüngst auf das 4-Fache erhöht, was die Erlöse nochmals deutlich steigert.

Öffentliche Ladeinfrastruktur als zweite Einnahmesäule

Neben den Fahrzeugen kann auch die Ladeinfrastruktur monetarisiert werden, sofern sie öffentlich zugänglich ist. Das erfordert keine Platzierung im öffentlichen Straßenraum: Auch Ladepunkte auf dem Firmenparkplatz, die außerhalb der Geschäftszeiten oder an dedizierten Plätzen für Dritte nutzbar sind, gelten als öffentlich und können bei der Bundesnetzagentur registriert werden.

In diesem Fall wird die tatsächlich an Dritte abgegebene Strommenge zur Grundlage für die Auszahlung. Unternehmen mit Kundenverkehr, Logistikzentren oder Hotels können ihre Infrastruktur so doppelt nutzen: für die eigene Flotte und als profitable Dienstleistung für externe E-Fahrzeuge.

Einfluss auf TCO und Elektrifizierungsstrategie

Die Erlöse aus der THG-Quote haben einen direkten Einfluss auf die Gesamtkostenrechnung (Total Cost of Ownership, TCO) eines Elektrofahrzeugs. Sie stellen eine zusätzliche Einnahmeposition dar, die die Wirtschaftlichkeit verbessert und den Amortisationszeitpunkt verkürzt. Die klassische TCO-Betrachtung erweitert sich somit um eine aktive Erlöskomponente:

  • Anschaffungskosten: Abzüglich staatlicher Förderungen und Herstellerprämien.
  • Betriebskosten: Geringere Ausgaben für Energie, Wartung und Verschleißteile.
  • Steuerliche Vorteile: Befreiung von der Kfz-Steuer, vorteilhafte Dienstwagenbesteuerung.
  • Zusatzerlöse: Jährliche Einnahmen durch die THG-Prämie für Fahrzeuge und Ladestrom.
  • Restwert: Stabile Wiederverkaufswerte von E-Fahrzeugen.

Regulatorischer Rahmen und Praxisbeispiel

Die gesetzliche Grundlage der THG-Quote ist in Deutschland im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der 38. BImSchV verankert. Durch die politisch beschlossene Verschärfung der Minderungsziele dürfte die Nachfrage nach Zertifikaten in Zukunft weiter anziehen und den Markt stabilisieren.

Praxisbeispiel: Ein Handwerksbetrieb mit 15 elektrischen Transportern (Klasse N1) kann bei aktuellen Prämienhöhen von rund 300 Euro pro Fahrzeug mit jährlichen Zusatzerlösen von 4.500 Euro rechnen. Betreibt das Unternehmen zusätzlich zwei öffentliche Ladepunkte, an denen pro Jahr 20.000 kWh an Dritte abgegeben werden, kommen weitere signifikante Erlöse hinzu.

Dieses Beispiel zeigt, wie die THG-Quote die Wirtschaftlichkeitsrechnung für die betriebliche Elektromobilität grundlegend verändert und wie E-Flotten sowie Ladeinfrastruktur zusätzliche, planbare Erlöse generieren.

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