Hartgesottene werden auch im Winter nicht auf Pedelec oder E-Bike verzichten. Warum auch? Niedrige Temperaturen und Niederschläge können einen mit der richtigen Kleidung nichts anhaben. Allein die Straßenverhältnisse können gefährlich werden, und auch bei der Technik muss man in der kalten Jahreszeit auf ein paar Dinge achten.
Auf was im Winter bei Pedelecs und E-Bikes zu achten ist
- Bei Glätte den E-Motor drosseln: Durch die elektromotorische Unterstützung haben Pedelecs eine stärkere Kraftübertragung als normale Fahrräder. Deshalb sollte man „bei unsicheren Straßenverhältnissen auf die niedrigste Unterstützungsstufe zurückgreifen, um durch die Kraftübertragung nicht sofort ins Rutschen zu gelangen“, empfiehlt Frank Garmhausen, Zweiradmechanikermeister bei Leasing eBike in Bremen. „Besonders in Kurven sollte man sich umsichtig verhalten und das Treten in die Pedale sowie das Bremsen möglichst vermeiden.“
- Auf den Akku achten: Kälte mag er gar nicht und bei niedrigen Temperaturen erreicht er nicht die gleiche Reichweite wie sonst. Kann das Pedelec nicht bei mehr als 7 °C abgestellt werden, sollten die Akkus beim Parken lieber ganz abgenommen und im Warmen gelagert werden. Sonst droht ein Totalausfall wegen Tiefenentladung.
- Kabelbinder oder Spikes: Viele schwören im Winter auf Spikereifen. Sie sorgen für mehr Grip auf glatter Straße, sind aber mit etwa 50 Euro pro Stück etwas teuer in der Anschaffung. Wird das Pedelec durch einen Heckmotor betrieben, ist zudem der Reifenwechsel für Amateure nur schwierig zu bewerkstelligen. Einsteiger behelfen sich oft mit einem cleveren Trick: Sie ziehen für etwas mehr Grip Dutzende Kabelbinder um Reifen und Felge.
- Das Fahrverhalten an die Witterung anpassen: Der am einfachsten zu befolgende Ratschlag bei matschigen Laubschichten, überfrierender Nässe und verschneiten Wegen betrifft alle gleichermaßen, egal ob mit Auto, Motorrad, Fahrrad oder Pedelec unterwegs: Das Fahrverhalten der Witterung anpassen, vorausschauend und mit reduzierter Geschwindigkeit fahren und unnötige Strecken möglichst ganz vermeiden.
- Die Radweg-Benutzungspflicht entfällt womöglich: Sind Radwege nicht gestreut oder schlichtweg unbefahrbar, entfällt selbst bei ausgeschilderten Strecken die Benutzungspflicht.