Wer ein E-Auto fährt oder eine Flotte betreibt, trägt aktiv dazu bei, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren – und wird dafür seit Anfang des Jahres vom Gesetzgeber belohnt. Der Schlüssel dazu ist die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote).
Wie der Name es schon sagt, soll die THG-Quote zur Minderung von Treibhausgasen im Verkehrssektor führen: Mineralölunternehmen, die es nicht schaffen, ihre Minderungsziele zu erfüllen, müssen Quotenmengen zukaufen. E-Mobilisten wiederum können ihr Fahrzeug registrieren und die Quoten für ihr eingespartes CO2 verkaufen. So kommt es zu einer Umverteilung, denn die Mineralölkonzerne müssen zahlen und diejenigen, die klimafreundliche Kraftstoffe einsetzen, bekommen Prämien.
Registrierung – so funktioniert‘s
Um von der THG-Quote zu profitieren, müssen E-Auto-Fahrer oder -Betreiber ihre pauschal angesetzten Ladestrommengen beim Umweltbundesamt (UBA) registrieren und können dann die behördlich ausgestellte Bescheinigung an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen. Da dieses System für Privatleute und Gewerbetreibende neu ist, schießen derzeit viele Dienstleister für die Registrierung und den Verkauf aus dem Boden. Doch Obacht: Nicht alle THG-Quoten-Anbieter zahlen wirklich faire Prämien – oftmals sichern sie sich einen Großteil des Erlöses. Auch die Neutralität ist nicht bei allen Anbietern gewährleistet – einige von ihnen sind gesellschaftsrechtlich mit Mineralölunternehmen verbunden.
Steuerpflichtige THG-Quoten – Durchblick behalten
Die Anbieter am Markt unterscheiden sich stark in ihren Erlösmodellen. Von Fix-Erlösen über variable Produkte bis hin zu steueroptimierten Lösungen und Prämien inklusive einer Spende ist alles dabei. Schwierig wird es bei bei der Frage der Besteuerung von Erlösen aus der Quote. Obwohl sich dazu nicht alle Dienstleister klar äußern, ist zu beachten, dass Privatpersonen ihren THG-Erlös meist steuerlich ansetzen müssen. Dieser unterliegt einer jährlichen Freigrenze von 255 Euro – Erlöse, die diese Freigrenze überschreiten, müssen in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden (§ 22 (3) EStG).
Der Dienstleister emobia* bietet daher zwei Erlösmodelle an: einen Bestpreis, der die höchsten Quotenerlöse am Markt sichert, und einen steueroptimierten Festpreis. Letzterer empfiehlt sich für alle Privatpersonen, die die Prämienauszahlung aus steuerlichen Gründen auf 255 Euro reduzieren und nicht von der Bestpreisgarantie profitieren wollen.
Damit die Wahl nicht zur Qual wird, hilft der Steuerschätzer*, das passende Erlösmodell zu finden: Das Tool ersetzt nicht den Steuerberater, aber es nutzt das zu versteuernde Jahreseinkommen als Berechnungsgrundlage für die Schätzung, prognostiziert den zu erwartenden Durchschnittssteuersatz und berechnet die Steuerlast. Dabei berücksichtigt er keine weiteren „Arten der sonstigen Einkünfte“. Tipp: Leser, die weitere sonstige Einkünfte zum Beispiel aus FreundeWerben-Programmen von Airbnb oder Online-Supermärkten haben, können diese im Steuerschätzer zu dem Wert ihrer emobia Empfehlungs- und Promocodes hinzufügen, um eine akkurate Schätzung zu erhalten.
Drückt der Durchschnittssteuersatz den Auszahlungsbetrag unter 255 Euro, empfiehlt der Steuerschätzer den steueroptimierten Festbetrag. In allen anderen Fällen empfiehlt sich der Bestpreis: Hier lassen sich tatsächlich die höchsten Quotenerlöse erzielen, denn emobia nutzt den unabhängigen Marktplatz eQuota* für den Handel der THG-Quoten.
Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Wir regen jeden Leser an, mit dem persönlichen Steuerberater die individuelle Sachlage zu klären.
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