Deutschland bietet zahlreiche staatliche Förderungen an. Beispiele sind Wohnungsbauprämie, Baukindergeld und Förderungen wie BAföG für Studierende oder Zuschüsse zur beruflichen Weiterbildung.
Deutschlands umfangreiche Förderungen
Maßnahmen, die grüne Transformationen fördern und Privatpersonen wie Unternehmen unterstützen sind:
- Energieeffiziente Gebäude
- Elektroautos
- Erneuerbare Energien
Auch gibt es staatliche Förderungen für bestimmte Lebens- und Rentenversicherungen, die zur Zukunftsabsicherung dienen. Diese Förderungen sind jedoch an spezifische Produkte und Bedingungen geknüpft.
Private Lebensversicherungen sind für viele Menschen heute nicht mehr die erste Wahl, wenn es um die eigene Altersvorsorge geht. Grund hierfür sind in erster Linie hohe Kosten und niedrige Zinsen. Der „ewige Widerruf“ Ihrer Lebensversicherung ist eine Alternative zur kostspieligen Kündigung, bei welcher der Versicherer kaum Kosten abziehen darf. Zudem sind Sie nicht mehr an strikte Kündigungsvorgaben gebunden – wir geben einen Überblick.
Warum es keine gute Idee ist, eine Lebensversicherung zu kündigen
Kundinnen und Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen, bekommen vom Versicherer lediglich den Rückkaufswert der Police ausbezahlt. Dahinter versteckt sich vereinfacht gesagt diese Formel:
Rückkaufswert = Summe der Einzahlungen (ohne evtl. Zusatzbausteine wie BU-Schutz oder eine Todesfallabsicherung) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – ggf. Stornopauschale
Bei der Stornopauschale handelt es sich um eine Kündigungsgebühr, die der Versicherer nach § 169 Abs. 5 VVG von Ihrem Vertragsvermögen abziehen darf. Diese bewegt sich meist in einem Bereich zwischen 500 und 1.000 €. Dadurch verringert sich Ihr Auszahlungsbetrag weiter, sodass Sie als Kundin oder Kunde am Ende bis zu 50 % Ihrer Einzahlungen verlieren. Hier greift bei Altverträgen zwischen 1994 und 2007 der gesetzliche Schutz, der Verluste zumindest im Ansatz eingrenzen soll.
Der Inhalt Ihres Kündigungsschreibens an den Versicherer
Eine Kündigung der Lebensversicherung sollte immer als letzter Ausweg betrachtet werden, denn sie ist mit großen Verlusten verbunden.
Kündigung der Lebensversicherung: Übersicht über die geltenden Fristen
Die außerordentliche Kündigung
Für eine außerordentliche Kündigung der Lebensversicherung brauchen Sie, anders als bei der ordentlichen Kündigung, einen wichtigen Grund. Wann dieser vorliegt, beschreibt der Gesetzgeber in § 40 Abs. 1 VVG:
- Das Versicherungsunternehmen erhöht die Beiträge, passt die Leistungen jedoch unzureichend oder nicht an diese Preissteigerung an.
- Das Versicherungsunternehmen kürzt den Leistungsumfang, reduziert in diesem Zuge jedoch nicht oder nur unzureichend den Beitrag für seine Kunden.
In beiden Fällen weicht das Versicherungsunternehmen als Vertragspartner von den ursprünglichen Vereinbarungen ab. Dadurch entsteht für Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Nach § 40 Abs. 1 Satz 2 VVG) muss der Versicherer Sie einen Monat vor Eintritt der Änderungen über diese und das geltende Sonderkündigungsrecht informieren.
Die ordentliche Kündigung
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Lebensversicherung ordentlich zu kündigen. Um zu ermitteln, wann der Versicherer Ihr Kündigungsschreiben erhalten muss, brauchen Sie zwei Informationen:
- Vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist
- Das Ende Ihrer Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beginnt immer mit dem Abschluss der Police und dauert zwölf Monate an. Mit ihr kann die Lebensversicherung sowohl verlängert als auch verkürzt werden. Viele Versicherer legen in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) fest, dass die erste Versicherungsperiode mit dem Kalenderjahr endet. Somit sind die darauffolgenden Versicherungsjahre mit dem Kalenderjahr deckungsgleich, was den Verwaltungsaufwand für beide Seiten enorm erleichtert.
Widerruf der Lebensversicherung: So holen Sie deutlich mehr aus Ihrer Auszahlung heraus!
Durch die Kündigung Ihrer Lebensversicherung müssen Sie jedoch einen enormen Verlust hinnehmen. Grund hierfür ist die Berechnung des Rückkaufswerts, bei welcher der Versicherer hohe Abschluss- und Verwaltungsgebühren vom Vertragsvermögen abziehen darf. Im schlimmsten Fall verlieren Sie bei Altverträgen 50 % des Vertragsvermögens, bei neueren Policen kann der Verlust noch größer ausfallen. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden!
Durch fehlerhafte und unzureichende Widerrufsbelehrungen, welche die Versicherer vor allem in den Jahren 1994 bis 2007 mit ihren Policen verkauft haben, ist es möglich, viele Policen auch heute noch zu widerrufen (Urteil des BGH vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11). Bei einem Widerruf darf der Versicherer keine Abschluss- und Verwaltungskosten oder eine Stornopauschale einbehalten, zudem muss er Ihr Vermögen marktüblich verzinsen. Das führt dazu, dass die Auszahlung i. d. R. mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufwert liegt.