Bundesfinanzminister Lars Klingbeil von der SPD treibt laut Berichten neue Steuerentlastungen für die Wirtschaft voran. Das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ enthält demnach auch neue Anreize für die betriebliche Nutzung von Elektroautos.
Bis 2029 sollen sich die Entlastungen mit insgesamt knapp 46 Milliarden Euro auf den Bundeshaushalt auswirken. Das geht aus dem Gesetzentwurf hervor, der der Deutschen Presse-Agentur (DPA) vorliegt. Vorgesehen sei unter anderem ein bereits angekündigter „Investitions-Booster“. Dabei sollen Unternehmen bis 2027 bewegliche Güter mit maximal 30 Prozent von der Steuer absetzen können. Das soll zu mehr Investitionen führen.
Wenn der sogenannte Booster ausgelaufen ist, soll ab 2028 die Körperschaftssteuer von derzeit 15 auf 10 Prozent im Jahr 2032 sinken. Dies soll den Unternehmen langfristige Planungssicherheit geben und den Standort Deutschland aufwerten. Zudem soll der Steuersatz für Gewinne sinken, die nicht ausgeschüttet werden. Schließlich soll die steuerliche Forschungsförderung ausgeweitet werden, damit Unternehmen mehr in Forschung und Entwicklung investieren.
Konkret soll auch der Kauf eines Elektroautos für Unternehmen steuerlich attraktiver werden. Wer sich einen neuen betrieblich genutzten Stromer anschafft, soll im Kaufjahr 75 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen können. Im auf den Kauf folgenden Jahr ließen sich dann noch 10 Prozent absetzen, im zweiten und dritten Folgejahr jeweils 5 Prozent, im vierten Folgejahr 3 Prozent und im fünften 2 Prozent. Die Sonderregelung soll für Käufe zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 gelten.
Mit den Entlastungen für deutsche Unternehmen will Klingbeil mehrere Maßnahmen umsetzen, auf die sich Union und SPD im Koalitionsvertrag verständigt hatten. Die Einnahmeausfälle betreffen Bund, Länder und Kommunen. Der Entwurf wurde dem Deutschlandfunk zufolge an die anderen Ressorts weitergeleitet, die nun dazu Stellung beziehen können. Die Pläne benötigen die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
Weitere E-Auto-Förderungen möglich
Von der neuen Regierung werden weitere Maßnahmen für die Förderung von Elektroautos erwartet. So soll bei der steuerlichen Begünstigung der privaten Nutzung von Dienstwagen die Bruttopreisgrenze von 70.000 auf 100.000 Euro steigen. Für entsprechende Fahrzeuge müssen monatlich nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden, statt 1 Prozent bei klassischen Verbrennern.
Die bereits bestehende Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos wollen CDU/CSU und SPD bis zum Jahr 2035 weiter ermöglichen. Die Koalition berät auch über Förderungen speziell für Privatleute. So könnten Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen gezielt unterstützt werden. Eine neue, in der Breite verfügbare Subvention der Anschaffung von E-Autos wie der Ende 2023 eingestellte „Umweltbonus“ gilt derzeit dagegen als unwahrscheinlich.
Hintergrund ist das in Deutschland im letzten Jahr deutlich zurückgegangene Interesse an Elektroautos. Das hängt laut Experten vor allem mit der Einstellung des Umweltbonus zusammen. Der zuletzt zu zwei Dritteln vom Staat und zu einem Drittel von den teilnehmenden Herstellern getragene Zuschuss betrug bis zu 9.000 Euro. Eigentlich sollte die Subvention noch länger angeboten werden, die damalige Bundesregierung setzte jedoch Sparmaßnahmen um und benötigte die Mittel anderweitig.

Rüdiger meint
Die aktuelle Regierung hat den selben Knoten im Kopf wie die clo wns davor. Die Firmen stehen mit dem Rücken an der Wand und können vor Bürokratie kaum noch atmen. Das letzte worüber sich Chefs grade Gedanken machen sind Investitionen.
Steffen meint
Meine Firma bzw. ich als Gehaltsumwandler leasen die BEVs nur von Leasingfirmen wie DAL oder Arval. Da bleibt der Rabatt sowieso nicht bei uns als Unternehmen hängen.