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Elektroauto: Was tun mit Ladesäulen-Blockierern?

05.02.2015 in Aufladen & Tanken von Thomas Langenbucher | 2 Kommentare

Was ist das größte Problem für Elektroautofahrer? Die Reichweite? Eigentlich kaum, bewegt sich die Vielzahl der Autofahrer ohnehin kaum mehr als ein paar Dutzend Kilometer täglich mit ihren Fahrzeugen fort. Vielmehr sind es zugeparkte Ladesäulen, die Stromer-Fahrern zum Verhängnis werden, und „pikanterweise sind es oft die Fahrer von Wagen mit Verbrennungsmotoren, die ihre Vehikel derart rücksichtslos abstellen“, schreibt EnergieDienst. Und mit den zugeparkten Lademöglichkeiten wird dann doch auch die schwindende Reichweite zum Problem.

Aber dürfen Ladesäulen-Blockierer abgeschleppt werden oder nicht? In der Praxis handhaben das viele Städte und Gemeinden unterschiedlich. EnergieDienst zeigt in einem lesenswerten Blogbeitrag einige interessante Beispiele und geht der Frage nach, was sich mit dem Inkrafttreten des „Elektromobilitätsgesetzes“ ändern soll.

Zum Blogbeitrag bei EnergieDienst

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Via: blog.energiedienst.de
Tags: LadestationenAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Tom meint

    05.02.2015 um 18:18

    Ich vermute, dass das auch ein Übergangsproblem ist. Vielen (den meisten?) Verbrennerfahrern ist noch gar nicht bewusst, was es mit den komischen Kästen neben dem Parkplatz auf sich hat.

    Ein konsequentes, gut gestaltetes Gesetz fände ich aber gut: Absolutes Halteverbot für alle Fahrzeuge, mit gut sichtbarem Zusatzhinweis: „außer Elektroautos für die Dauer der Ladezeit“. Folge: Falschparker werden kostenpflichtig abgeschleppt, kein Ermessensspielraum mehr nötigt.

    Einheitliche Schilder, die Ladesäulen kennzeichnen, wären aber auch nicht schlecht ;-)

    • Tom meint

      05.02.2015 um 19:20

      …und der derzeitige Inhalt des EMoG, „(…) erhalten Kommunen die Möglichkeit, Parkplätze (…) für die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu reservieren“ ist unzureichend: Sie dürfen. Ob sie’s auch tun? Vor allem ist die Kennzeichnung mit freundlichem, großen Parkplatz-Schild (mit Einschränkung im Kleingedruckten) eben irreführend, es muss genau anders herum sein! Selbst groß als Behindertenparkplatz ausgeschilderte Parkplätze werden oft genug ignoriert, da darf man sich über zugestellte Ladeplätze nicht wundern.

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