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KfW-Förderung Elektroauto-Ladestationen für Wohngebäude

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Bild: VW

Die Förderung der KfW von privaten Elektroauto-Ladestationen ist im Oktober 2021 eingestellt worden.

Die staatliche Förderbank KfW stellt seit 24. November 2020 einen Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Elektroauto-Ladestationen an privat genutzten Stell­plätzen von Wohngebäuden zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger.

Was wird gefördert

Mit dem Zuschuss „Lade­stationen für Elektro­autos – Wohn­gebäude“ fördert die KfW Lade­stationen an Stell­plätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zu­gänglich sind. Zu den geförderten Kosten gehören:

  • Der Kaufpreis einer neuen Lade­station – z. B. einer Wallbox – mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung.
  • Die Kosten für Einbau und An­schluss der Lade­station, inklusive aller Installations­arbeiten.
Ladestationen, die die Anforderungen für die Förderung durch die KfW erfüllen, hat unser Partner The Mobility House im Angebot. Die Ladelösungs-Experten haben bei ihrer Produktübersicht auf mobilityhouse.com einen Filter für KfW-förderfähige Lösungen eingebaut.*

Voraussetzung für die KfW-Förderung ist, dass für die Lade­station ausschließlich Strom aus erneuer­baren Energien genutzt wird – etwa direkt aus der eigenen Fotovoltaik-Anlage oder über den Energieversorger. Der Zuschuss kommt nicht infrage für: öffentlich zugängliche Lade­stationen, zum Beispiel am Rathaus-Parkplatz oder in der Tief­garage eines Büro­gebäudes.

Wer wird gefördert

  • Private Eigentümer
  • Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften
  • Mieter
  • Vermieter (Privat­personen, Unter­nehmen, Wohnungs­genossen­schaften)

Konditionen

Zuschusshöhe & Auszahlung

Die Förderung sieht einen pauschalen Zu­schuss von 900 Euro pro Ladepunkt vor. Die Gesamtkosten müssen mindestens 900 Euro­ betragen, sonst wird kein Zuschuss bewilligt. Wenn die Lade­station mehrere Lade­punkte hat, sind pro Lade­punkt 900 Euro Zu­schuss möglich – voraus­gesetzt, die Gesamt­kosten liegen über 900 Euro pro Lade­punkt. Ansonsten wird der Zuschuss redu­ziert.

Den Zuschuss zahlt die KfW direkt auf das beim Antrag angegebene Konto aus.

Kombination mit anderen Fördermitteln

Es können weitere Förder­mittel genutzt werden, wenn

  • eine Fotovoltaik-Anlage für Solar­strom installiert wird,
  • der Stellplatz oder die Garage und die Zugangs­wege barrierefrei umgebaut werden,
  • Haus und Garage gegen Einbruch geschützt werden.

So funktioniert’s

1. Zuschuss beantragen

Vor der Bestellung der Lade­station den Antrag im KfW-Zuschussportal stellen.

Für eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft und eine vermietete Wohnung sind für den Antrag zusätzliche Unterlagen nötig.

2. Identität nachweisen & Ladestation installieren

Sobald die Antrags­bestätigung für den Zuschuss vorliegt, muss die Identität via Schufa-Identitäts-Check nachgewiesen werden. Alternativ ist eine Video-Identifizierung oder das Postident-Verfahren möglich. Anschließend kann die Installation der Ladestation durch einen Fachbetrieb veranlasst werden.

3. Nachweise einreichen & Zuschuss erhalten

Ist die Ladestation eingebaut, muss die Durch­führung des Vorhabens im KfW-Zuschussportal bestätigt werden. Dazu sind

  • die Rech­nungen für Kauf und Installation hochzuladen,
  • zusätzliche Angaben zu machen, die die KfW für die Analyse ihres Angebots anony­misiert weiter­ver­arbeitet.

Anschließend wird der Zuschuss auf das Konto ausgezahlt.

[aff-info]

Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

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