Die Förderung der KfW von privaten Elektroauto-Ladestationen ist im Oktober 2021 eingestellt worden.
Die staatliche Förderbank KfW stellt seit 24. November 2020 einen Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Elektroauto-Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger.
Was wird gefördert
Mit dem Zuschuss „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ fördert die KfW Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind. Zu den geförderten Kosten gehören:
- Der Kaufpreis einer neuen Ladestation – z. B. einer Wallbox – mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung.
- Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten.
Voraussetzung für die KfW-Förderung ist, dass für die Ladestation ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien genutzt wird – etwa direkt aus der eigenen Fotovoltaik-Anlage oder über den Energieversorger. Der Zuschuss kommt nicht infrage für: öffentlich zugängliche Ladestationen, zum Beispiel am Rathaus-Parkplatz oder in der Tiefgarage eines Bürogebäudes.
Wer wird gefördert
- Private Eigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Mieter
- Vermieter (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften)
Konditionen
Zuschusshöhe & Auszahlung
Die Förderung sieht einen pauschalen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt vor. Die Gesamtkosten müssen mindestens 900 Euro betragen, sonst wird kein Zuschuss bewilligt. Wenn die Ladestation mehrere Ladepunkte hat, sind pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss möglich – vorausgesetzt, die Gesamtkosten liegen über 900 Euro pro Ladepunkt. Ansonsten wird der Zuschuss reduziert.
Den Zuschuss zahlt die KfW direkt auf das beim Antrag angegebene Konto aus.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Es können weitere Fördermittel genutzt werden, wenn
- eine Fotovoltaik-Anlage für Solarstrom installiert wird,
- der Stellplatz oder die Garage und die Zugangswege barrierefrei umgebaut werden,
- Haus und Garage gegen Einbruch geschützt werden.
So funktioniert’s
1. Zuschuss beantragen
Vor der Bestellung der Ladestation den Antrag im KfW-Zuschussportal stellen.
Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft und eine vermietete Wohnung sind für den Antrag zusätzliche Unterlagen nötig.
2. Identität nachweisen & Ladestation installieren
Sobald die Antragsbestätigung für den Zuschuss vorliegt, muss die Identität via Schufa-Identitäts-Check nachgewiesen werden. Alternativ ist eine Video-Identifizierung oder das Postident-Verfahren möglich. Anschließend kann die Installation der Ladestation durch einen Fachbetrieb veranlasst werden.
3. Nachweise einreichen & Zuschuss erhalten
Ist die Ladestation eingebaut, muss die Durchführung des Vorhabens im KfW-Zuschussportal bestätigt werden. Dazu sind
- die Rechnungen für Kauf und Installation hochzuladen,
- zusätzliche Angaben zu machen, die die KfW für die Analyse ihres Angebots anonymisiert weiterverarbeitet.
Anschließend wird der Zuschuss auf das Konto ausgezahlt.
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