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KfW-Förderung: „Solarstrom für Elektroautos“

In: Aufladen & Tanken, Ratgeber von Thomas Langenbucher

Tesla-Model-S-Powerwall-Solar

Bild: Tesla

Die Mittel für die KfW-Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ sind ausgeschöpft, es ist keine Antragstellung mehr möglich.

Mit der Förderrichtlinie „Solarstrom für Elektroautos“ des Bundesverkehrsministeriums unterstützt der Staat finanziell Eigenheimbesitzer, die neben einer Wallbox auch eine Photo­voltaik­anlage und einen Stromspeicher installieren wollen. Ab dem 26. September 2023 können entsprechende Anträge bei der staatlichen Förderbank KfW (Förderprogramm 442) gestellt werden.

Was gefördert wird

Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördert die KfW den Kauf und die Installation einer Lade­station für Elektro­autos in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • Der Kauf einer neuen Lade­station (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Lade­leistung.
  • Der Kauf einer neuen Photo­voltaik­anlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung.
  • Der Kauf eines neuen Solar­strom­speichers mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) nutz­barer Speicherkapazität.
  • Der Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten.
  • Ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage.

Eine Liste der geförderten Ladestationen stellt die KfW hier im Abschnitt „Was fördern wir“ zur Verfügung.

Voraussetzungen für die Förderung

  • Ladestation, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher werden fabrikneu angeschafft.
  • Zum Zeit­punkt des Antrags wurden noch keine dieser Komponenten bestellt.
  • Man besitzt ein Elektro­auto (kein Hybridfahrzeug) oder hat zum Zeit­punkt des Antrags eines bestellt. Im Falle des privaten Leasings muss der Leasing­vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten haben. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Förder­voraussetzungen.
  • Das Wohngebäude besteht schon und der Antragsteller wohnt schon darin.

Der Zuschuss kommt nicht infrage für:

  • Neubauten vor Einzug,
  • ausschließlich vermietete Objekte,
  • Ferien- oder Wochenend­häuser sowie Ferien­wohnungen,
  • Maßnahmen am Zweitwohnsitz,
  • Eigentumswohnungen,
  • Unternehmen,
  • die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss.

Wer gefördert wird

Privatpersonen, die

  • ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen (Erst-, Haupt- oder alleiniger Wohnsitz) und
  • ein Elektroauto besitzen oder zum Zeit­punkt des Antrags bestellt haben.

Konditionen

Zuschusshöhe und Auszahlung

Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teil­beträgen zusammen:

  • Für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1200 Euro pauschal.
  • Für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6000 Euro.
  • Für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh nutz­barer Speicher­kapazität, maximal 3000 Euro.

Maximal gibt es einen Zuschuss von 10.200 Euro für das Vorhaben. Der Zuschuss wird direkt auf das Konto ausgezahlt.

Unterschreiten die Gesamtkosten des Vor­habens den Zuschuss­betrag, gibt es keine Förderung.

Kombination mit anderen Fördermitteln

Die Kombination mit anderen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zu­schüssen ist nicht möglich.

Alle weiteren wichtigen Informationen stellt die KfW hier bereit.

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