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Wie Versicherer Elektroautos einstufen

18.12.2014 in Lifestyle von Thomas Langenbucher | 3 Kommentare

Spezielle Versicherungen für Elektroautos gibt es bisher kaum. Die meisten Versicherer stufen Elektromodelle ähnlich ein, wie entsprechende Benziner, berichtet Focus. Denn unabhängig von der Antriebsart seien vor allem die Vorgeschichte des Fahrers, die Regional- sowie die Typklasse entscheidend.

Je nachdem, wie viele Unfälle ein Fahrer schon verursacht hat, oder wie viele Jahre er seinen Führerschein bereits hat, ist der Versicherungsschutz entsprechend teurer oder günstiger. Die Regionalklasse entspricht der Schadens- und Unfallbilanz in bestimmten Gebieten, die Typklasse richtet sich nach der durchschnittlichen Schadensquote der 25.000 verschiedenen in Deutschland zugelassenen Automodelle.

Erweiterter Pannenschutz

Einige Versicherer erweitern für Elektroautos den Pannenschutz, so Focus: Zürich zum Beispiel räumt seinen Kunden innerhalb der Abschlepp-Klausel ein, ein liegengebliebenes Elektroauto „bis zur nächsten Ladestation, zur nächsten Werkstatt oder nach Hause bringen zu lassen. Andere Versicherer bieten einen separaten Schutzbrief an.“

Akku ist mitversichert – unter Vorbehalt

Das teuerste Teil eines Elektroautos, der Akku, ist demnach bei verschiedenen Anbietern mitversichert – „jedoch nicht gegen Bedienfehler“. Selbst verursachte Schäden, etwa durch falsches Aufladen im Winter, muss der Fahrzeughalter unter Umständen selber zahlen.

Elektro-Police ist meist teurer als für Benziner

In drei von vier Fällen ist die Versicherung für ein Elektroauto teurer als für ein vergleichbares Benziner-Modell, hat das Vergleichsportal Verivox für Focus ausgerechnet. Das mache sich vor allem in der Kaskoversicherung bemerkbar: „Elektroautos sind teuer in der Anschaffung, bei einem Schaden entstehen in der Regel höhere Kosten.“

Mehr Infos und eine Gegenüberstellung von Elektroautos und Benzinmodellen gibt es bei FocusMoney

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Via: FocusMoney
Tags: VersicherungAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. newchie meint

    09.10.2015 um 06:42

    Verhaltensregel im Umgang mit Batterien.

    1. Nie leergefahren rumstehen lassen, unter 20% Restkapazität nach Fahrt umgehend wieder aufladen.
    2. Nach 100% Vollladung umgehen fahren, mit 100% Ladung rumstehen lassen fûhrt zur beschleunigten Alterung.
    3. Bei Normalbetrieb immer nur bis 80% laden.

    Unser Nissan Leaf ist 3,5 Jahre alt hat fast 60.000km => keine Batteriekapazitätsveränderung erkennbar!!

    Zur Versicherung: Tesla S bei BASLER 940€ pro Jahr mit Vollkasko und 500€ Selbstbeteiligung.

    Die Deutschen können und wollen nicht!

  2. Tom meint

    18.12.2014 um 12:49

    „…etwa durch falsches Aufladen im Winter“. Nur mal interessehalber als künftiger e-Golfer, was kann man denn im Winter beim Aufladen falsch machen?

    • Redaktion meint

      18.12.2014 um 13:05

      Die Kollegen vom Focus schreiben dazu „Wenn der Akku etwa im Winter bei Frost nicht regelmäßig voll aufgeladen wird, kann es zu einem Schaden kommen“. Auch hier gibt es aber leider noch nicht allzu viele verlässliche Langzeiterfahrungen…

      Hier auch noch ein Ratgeber von uns zu Elektroautos im Winter im Allgemeinen: https://ecomento.de/ratgeber/elektroautos-im-winter-was-man-beachten-muss/

      Und Glückwunsch zum e-Golf vorab! Viele der anfänglichen Kinderkrankheiten dürften übrigens bei einem derart neuen Modell nicht mehr wirklich relevant sein (bspw. wann und wie im Winter laden…). Die Technik sowie die Dämmung ist bei den großen Herstellern mittlerweile weit fortgeschritten. Und im Zweifelsfall wird das sicher schnell von VW auf Kulanz geregelt, um das Image zu bewahren ;-)

      VG
      TL | ecomento.de

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