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Elektroauto-Steuerbefreiung noch 2015 nutzen

09.12.2015 in Politik von Thomas Langenbucher | 1 Kommentar

Elektroauto-KFZ-Steuer-2016

Bild: Flickr | R. d. D. r.

Friendly Reminder an alle, die überlegen, sich ein Elektroauto zu kaufen: Wer fünf Jahre zusätzlich Steuern sparen will, sollte seinen Stromer noch vor dem 31. Dezember 2015 kaufen. Denn so lange gilt für Elektroautos noch eine zehnjährige Steuerbefreiung. Darauf weist die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz hin. „Wer erst ab Anfang 2016 oder später ein Elektroauto kauft, bekommt hingegen nur noch eine Steuerbefreiung von fünf Jahren“, erläutert Edgar Wilk, Präsident der Steuerberaterkammer.

Entscheidend sei das Datum des Kaufvertrags, um die Befreiung in alter Höhe anmelden zu können. „2021 soll die Steuerbefreiung nach aktuellem Stand dann voraussichtlich ganz abgeschafft werden“, weiß Wilk. Für Gebrauchtwagen gelte eine anteilige Regel. „Wer also noch in diesem Jahr ein drei Jahre altes Elektrofahrzeug kauft, kann zumindest über sieben Jahre die Steuerbefreiung genießen“, so Wilk.

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Via: PM
Tags: Förderung, Kfz-SteuerAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Dr.M. meint

    10.12.2015 um 06:37

    Viel Förderung ist es zwar eh nicht, aber die Tendenz ist mal wieder klar: Bevor mehr Fahrzeuge für die breite Masse 2017/2018 kommen, muss das natürlich ganz schnell reduziert werden. Sonst könnte doch tatsächlich jemand auf die Idee kommen, sich ein Elektroauto zu kaufen…

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