• Zum Inhalt springen
  • Zur Seitenspalte springen
ecomento-de-Logo-383×79

ecomento.de

Elektroauto: Alle Modelle & News

  • Aktuelles
    • Autoindustrie
    • Neues zu Modellen
    • Elektrotransporter
    • Aufladen & Tanken
    • Studien & Umfragen
    • Politik
    • Technik & Innovation
    • Umwelt
    • Mehr
      • Hybridfahrzeuge
      • Wasserstofffahrzeuge
      • Service
      • Modern Mobility
      • Autonomes Fahren
      • Bilder
      • Videos
  • Elektroauto
    • Neue Elektroautos
    • Elektroautos in Planung
    • Elektroauto-Übersicht
    • Elektroauto laden
    • Über Elektroautos
  • Newsletter
  • Über & Impressum
    • Über ecomento.de
    • Impressum
    • Newsletter
    • X (früher Twitter)
    • LinkedIn
    • Facebook
    • Werben
  • Datenschutz
  • Suche

Privates Elektroauto: Steuerfreies Aufladen beim Arbeitgeber

07.08.2025 in Aufladen & Tanken, Ratgeber von Thomas Langenbucher | 1 Kommentar

VW-ID3-laedt

Bild: VW

Bieten Arbeitgeber ihren Beschäftigten die Möglichkeit, ein privates Elektroauto oder Hybridfahrzeug im Betrieb kostenfrei oder verbilligt aufzuladen, ist das steuerfrei. Jedenfalls wenn der oder die Arbeitgeber diese Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt. Aber auch Erstattungen für das Laden an anderer Stelle können für Arbeitnehmende unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) informiert über Details.

Kostenloses Laden auf dem Betriebsgelände

Die Mehrzahl der Autos auf deutschen Straßen haben zwar einen Verbrennungsmotor, doch die Anzahl der elektrisch betriebenen Fahrzeuge steigt kontinuierlich. Laut Deutschlandatlas, einer Informationsplattform mehrerer Bundesministerien, waren zum 1. Januar 2025 rund 1,65 Millionen Elektro-Pkw zugelassen. Damit hat sich deren Anzahl innerhalb von vier Jahren mehr als verfünffacht. Dazu kamen fast doppelt so viele Hybridfahrzeuge.

Laut Kraftfahrt-Bundesamt wurden alleine im Juni 2025 mehr als 47.000 E-Autos und fast 26.000 Plug-in-Hybride neu zugelassen. Wer solche Fahrzeuge besitzt, muss diese regelmäßig aufladen. Nicht wenige Unternehmen verfügen über Ladesäulen auf dem Betriebsgelände, die Mitarbeiter kostenfrei oder zumindest vergünstigt nutzen dürfen. Dieser Vorteil ist sowohl für Dienstfahrzeuge als auch für private Elektro- und Hybridfahrzeuge steuerfrei. Das gilt nach aktuellem Stand bis Ende 2030 und für das Aufladen an ortsfesten betrieblichen Einrichtungen der oder des Arbeitgebers sowie von verbundenen Unternehmen.

Kostenloses Laden außerhalb des Betriebsgeländes

Aber auch für bestimmte Vorrichtungen außerhalb des Betriebsgeländes kann eine Steuerbefreiung beim Aufladen privater Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten. Nämlich dann, wenn Arbeitnehmer auf dem Betriebsgrundstück Ladevorrichtungen externer Anbieter nutzen dürfen und die Arbeitgeber die Kosten für den Ladestrom unmittelbar übernehmen. Oder wenn Arbeitgeber ein Grundstück oder eine Immobilie gemietet haben, wo Ladevorrichtungen vorhanden sind, die die Beschäftigten nutzen dürfen und die Arbeitgeber die Kosten dafür unmittelbar tragen. Für den Arbeitgeber gilt dies allerdings als unentgeltliche Wertabgabe und unterliegt für sie somit der Umsatzsteuerpflicht.

Wichtig: Erhalten Arbeitnehmer von ihrem Unternehmen finanzielle Zuwendungen für das Aufladen eines privaten E-Autos oder Hybridfahrzeugs zu Hause, gilt dies als steuerpflichtiger Arbeitslohn und muss dementsprechend versteuert werden.

Newsletter

Via: VLH
Tags: DienstwagenAntrieb: Elektroauto

Umfrage: Viele Gebrauchtwageninteressenten misstrauen E-Auto-Akkus

Noch schneller Schnellladen: ADAC gibt Effizienz-Tipps

Auch interessant

DUH-Dienstwagen-Check: Spitzenpolitiker setzen auch 2025 „auf CO2-Schleudern“

bmw-760i-protection-xdrive

Trotz Grünen-Abgangs: Stromer dominieren weiter Dienstwagenflotte der Bundesregierung

bmw-i7-m70-xdrive

SAP-Fuhrpark stellt bis 2030 auf Elektroautos um, bisherige Erfahrungen sind positiv

SAP_Locations_Walldorf

Fuhrpark-Umfrage: Elektrifizierung und ergänzende Mobilitätslösungen gewinnen an Bedeutung

VW-ID7

Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Donald meint

    07.08.2025 um 12:17

    „Erhalten Arbeitnehmer von ihrem Unternehmen finanzielle Zuwendungen für das Aufladen eines privaten E-Autos oder Hybridfahrzeugs zu Hause, gilt dies als steuerpflichtiger Arbeitslohn“

    Ääähm…jein.
    Monatspauschale bis 30/70EUR steuerfrei.

    Antworten

Ihre Meinung Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, erforderliche Felder sind markiert *. Bitte beachten Sie unsere Kommentar-Regeln & -Nutzungsbedingungen.Mit dem Absenden Ihres Kommentars bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert haben.

Seitenspalte

Newsletter

Elektroauto-News - täglich oder wöchentlich:

Kostenlos abonnieren

Suche

Anzeige

Elektroauto-Übersicht · Newsletter · Impressum · Datenschutz · Datenschutzeinstellungen · Werben

Copyright © 2025 ecomento.de