Die Mittel für die KfW-Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ sind ausgeschöpft, es ist keine Antragstellung mehr möglich.
Mit der Förderrichtlinie „Solarstrom für Elektroautos“ des Bundesverkehrsministeriums unterstützt der Staat finanziell Eigenheimbesitzer, die neben einer Wallbox auch eine Photovoltaikanlage und einen Stromspeicher installieren wollen. Ab dem 26. September 2023 können entsprechende Anträge bei der staatlichen Förderbank KfW (Förderprogramm 442) gestellt werden.
Was gefördert wird
Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördert die KfW den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
- Der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung.
- Der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung.
- Der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) nutzbarer Speicherkapazität.
- Der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten.
- Ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage.
Eine Liste der geförderten Ladestationen stellt die KfW hier im Abschnitt „Was fördern wir“ zur Verfügung.
Voraussetzungen für die Förderung
- Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher werden fabrikneu angeschafft.
- Zum Zeitpunkt des Antrags wurden noch keine dieser Komponenten bestellt.
- Man besitzt ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug) oder hat zum Zeitpunkt des Antrags eines bestellt. Im Falle des privaten Leasings muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten haben. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Fördervoraussetzungen.
- Das Wohngebäude besteht schon und der Antragsteller wohnt schon darin.
Der Zuschuss kommt nicht infrage für:
- Neubauten vor Einzug,
- ausschließlich vermietete Objekte,
- Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen,
- Maßnahmen am Zweitwohnsitz,
- Eigentumswohnungen,
- Unternehmen,
- die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss.
Wer gefördert wird
Privatpersonen, die
- ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen (Erst-, Haupt- oder alleiniger Wohnsitz) und
- ein Elektroauto besitzen oder zum Zeitpunkt des Antrags bestellt haben.
Konditionen
Zuschusshöhe und Auszahlung
Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
- Für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1200 Euro pauschal.
- Für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6000 Euro.
- Für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität, maximal 3000 Euro.
Maximal gibt es einen Zuschuss von 10.200 Euro für das Vorhaben. Der Zuschuss wird direkt auf das Konto ausgezahlt.
Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, gibt es keine Förderung.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
Alle weiteren wichtigen Informationen stellt die KfW hier bereit.