Die Bundesregierung plant Informationen der Stuttgarter Nachrichten zufolge einen E-Bikes betreffenden Punkt in der Straßenverkehrsordnung zu ändern: „Kommunen sollen das Recht erhalten, Radwege für die schnellen und fast geräuschlosen E-Bikes freizugeben“, schreibt die Zeitung – bislang dürfen nur die bis zu 25 km/h schnellen Pedelecs auch auf Radwegen fahren. Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften sollen demnach generell für die bis zu 45 km/h schnellen Elektro-Fahrräder freigegeben werden.
Wie aus der Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Anfrage des Nürtinger Bundestagsabgeordneten Matthias Gastel weiter hervor geht, soll zudem künftig ein Elternteil sein Kind unter acht Jahren auf dem Gehweg mit dem Fahrrad begleiten dürfen, bislang ist dies verboten. Anderen Änderungen – bspw. einem Mindestabstand für Pkw beim Überholen von Fahrrädern – erteilte das Ministerium eine Absage.
Gastel begrüßte die Öffnung von Radwegen für E-Bikes, kritisierte aber auch: „Dass schnellere E-Bikes auch breitere Radwege benötigen, das hat die Bundesregierung offenbar nicht auf dem Schirm.“ Es müsse daher auch dafür gesorgt werden, dass dem Radverkehr aufgrund seines steigenden Anteils am Verkehr mehr Verkehrsfläche eingeräumt wird.