Das Kabinett hat kürzlich die Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie behandelt. Sie beinhalte klare, verbindliche Regelungen zu den Steckerstandards und stelle eine Kontrolle der Vorgaben sowie die technische Sicherheit der Anlagen sicher, heißt es aus dem Ministerium.
Der zuständige Bundesminister Sigmar Gabriel ist „zuversichtlich, dass die verbesserte Rechtssicherheit zu mehr privaten Investitionen in den bedarfsgerechten Aufbau von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge in Deutschland führen wird“. Dies könne den Markthochlauf von Elektroautos in Deutschland beflügeln.
Mit der Verordnung erhält Deutschland als erstes europäisches Mitgliedsland gemäß der EU-Richtlinie (2014/94/EU) verbindliche technische Mindestvorgaben für Steckdosen und Fahrzeugkupplungen für das Laden von Elektroautos. Das garantiere die Kompatibilität – die sog. Interoperabilität – öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur hinsichtlich der Steckerstandards.
Zudem regelt die Verordnung, dass die Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte deren Aufbau sowie Außerbetriebnahme der Bundesnetzagentur anzeigen müssen. Auch die Einhaltung der technischen Anforderungen müssen sie beim Betrieb von Schnellladepunkten regelmäßig gegenüber der Bundesnetzagentur nachweisen.
BDEW sieht noch deutlichen Anpassungsbedarf
Schon im Vorfeld gab es harsche Kritik an der geplanten Verordnung. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zeigt sich nun auch mit dem Ergebnis nicht zufrieden: „Statt bestehende Hemmnisse abzubauen und europaweit einen einheitlichen Rahmen für die Elektromobilität zu schaffen, würde die geplante Ladesäulenverordnung in ihrer jetzigen Fassung sogar neue Hürden für den Aufbau der Infrastruktur in Deutschland bedeuten“, sagt Roger Kohlmann, Mitglied der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Der Entwurf weise „zahlreiche Mängel und Versäumnisse auf: Diverse Grundannahmen sind nicht nachvollziehbar, branchenübergreifende Empfehlungen der Nationalen Plattform Elektromobilität werden nicht berücksichtigt und neue bürokratische und kostenintensive Auflagen prägen den Entwurf“. Er müsse „dringend überarbeitet werden. Das haben im Zuge der Notifizierung in Brüssel auch andere EU-Mitgliedsstaaten angemerkt.“
Im Verordnungsentwurf wurden demnach „beispielsweise eigene, teils von der EU-Richtlinie abweichende Formulierungen der Begriffsbestimmungen getroffen. Im Sinne eines europaweit einheitlichen Verständnisses sollten jedoch die Formulierungen aus der EU-Richtlinie übernommen werden.
„Mängel bei den technischen Mindestanforderungen“
Zudem weise „der Verordnungsentwurf Mängel bei den technischen Mindestanforderungen auf. Insbesondere fehlen einheitliche technische Vorgaben für den Netzanschluss von Ladesäulen. Darüber hinaus setzt die Bundesregierung bei der Entwicklung der Ladeinfrastruktur und damit einem neuen Geschäftsfeld für die Unternehmen nicht auf den Markt.“
Anders sei es nicht erklärbar, „dass die Bundesregierung beispielsweise eine neue Registrierungsstelle bei der Bundesnetzagentur ansiedeln möchte. Das ist aus unserer Sicht der falsche Weg, denn es handelt sich bei der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur um einen bereits jetzt wettbewerblichen und nicht regulierten Bereich. Die Registrierung neuer Ladesäulen ließe sich deutlich kosteneffizienter und unbürokratischer organisieren.“
Derartige Aufgaben könnten durchaus privatwirtschaftlich übernommen werden: „Bereits heute dokumentiert der BDEW in einer Erhebung den kontinuierlichen Aufbau von Lademöglichkeiten für Elektromobile in Deutschland. Ferner ist der BDEW auf Wunsch der Marktteilnehmer und mit Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die zentrale Codevergabestelle von Identifikatoren für Elektromobilität. Diese bilden eine wichtige Voraussetzung für kundenfreundliches anbieterübergreifendes Laden.“
Der BDEW hofft, so Kohlmann, „dass die fachlichen Anmerkungen der Branche im Rahmen des anstehenden Bundesratsverfahrens noch aufgegriffen werden. Darüber hinaus muss geklärt werden, wie der Aufbau der in den nächsten Jahren absehbar defizitären Ladeinfrastruktur finanziert werden kann. Damit könnte die Bundesregierung ein wichtiges Signal für den Erfolg der Elektromobilität in Deutschland setzen“. Auch hierzu liege ein Vorschlag des BDEW vor.
Dr.M. meint
Der Laden von Herrn Gabriel heisst ja nicht umsonst BMWi:
Wenn schon entsprechende Lobbyisten da sitzen, dann kann man sich ja gleich nach der Elektrosparte eines bekannten deutschen Herstellers benennen. Oder?
Die haben es noch immer nicht kapiert: Die Ladeinsfrastruktur ist entscheidend, denn wer würde sich ein Handy kaufen, dass er nur 50 Meter um sein Haus herum benutzen kann, weil jeder einen eigenen Funkstandard hat? Im Mobilfunk hat sich mittlerweile fast die ganze Welt auf GSM geeinigt, aber bei der Elektromobilität wird lustig alles nebeneinander gemacht.
Was ja eigentlich schon schlimm genug wäre (der Bessere möge gewinnen, die damals VHS gegen Video 2000…), wenn nicht für den Quatsch in Deutschland auch noch Steuergelder verbraten werden würden, um dann mit maximal 50 kw laden zu dürfen – wenn man dann zufällig die richtige der 500 Karten zum Freischalten der Ladesäule dabeihat.
Man müsste einfach mal in die Niederlande, die Schweiz oder Österreich schauen, da klappt das doch auch mit Ladesäulen die drei Standards anbieten, mit einer einheitlichen Abrechnung.
Und dann haben wir noch gar nicht von Tesla gesprochen. Zwar auch ein eigener Standard, dafür aber der schnellste und praktischste – und selbst bezahlt.
Dieses Geklüngel zwischen Politik und deutscher Autoindustrie ist richtig schlimm, verhindert technischen Fortschritt und wird am Ende Arbietsplätze kosten – aber sicher nicht bei den Vorständen und Politikern, die werden schon goldene Fallschrime vorgesehen haben, es wird die Arbeiter am Band treffen, die werden für die Fehlentscheidungen heute morgen bezahlen.