Der Bundesrat hat der Ladesäulenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zugestimmt. Die Verordnung enthält Mindestanforderungen zum Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektroautos sowie klare und verbindliche Regelungen zu Ladesteckerstandards.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Matthias Machnig: „Die Einigung auf einen gemeinsamen Standard bei den Ladesteckern ist ein großer Erfolg und eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz der Elektromobilität. Denn unser Ziel ist es, dass jeder an jedem öffentlich zugänglichen Ladepunkt sein Elektrofahrzeug unkompliziert aufladen kann. Die Ladesäulenverordnung ist hierfür ein wichtiger Schritt.“
Mit der Ladesäulenverordnung erhält Deutschland gemäß der EU-Richtlinie (2014/94/EU) verbindliche technische Mindestvorgaben für Steckdosen und Fahrzeugkupplungen für das Laden von Elektroautos. Das garantiert, dass Ladesteckerstandards herstellerübergreifend eingesetzt werden können. Nutzerinnen und Nutzer werden mit dem „Combined Charging System“ (CCS) an allen öffentlich zugänglichen Ladepunkten den gemeinsamen europäischen Ladesteckerstandard vorfinden.
In einem nächsten Schritt muss das Bundeskabinett die vom Bundesrat vorgelegten Maßgaben formal annehmen, danach kann die Verordnung voraussichtlich noch im März 2016 in Kraft treten. Drei Monate nach Inkrafttreten müssen alle neu zu errichtenden öffentlich zugänglichen Ladesäulen mindestens den europäischen Ladesteckerstandard erfüllen. Bereits bestehende, unveränderte Ladepunkte genießen Bestandsschutz und bleiben von dieser Verpflichtung unberührt.
GhostRiderLion meint
Man, man, man ist das ein Bürokratiewahnsinn in Deutschland!!!!!
Bis da alle und jeder zugestimmt hat wird gar nicht mehr mit „Kabel“ geladen ;-)