Das deutsche Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist seit seiner Einführung im Jahre 1951 nur punktuell geändert worden und hält vielen Entwicklungen nicht mehr stand. Der Bundestag hat nun den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Entwurf zur Modernisierung des WEG beschlossen.
Mit neuen Vorgaben werde das Gesetz an die Bedürfnisse der Zukunft angepasst, erklärte das BMJV. Die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften werde effektiver ausgestaltet. Umbauten seien nun einfacher möglich, damit Wohnanlagen energetischen Standards entsprechen und ältere Eigentümer auch im Alter noch barrierefreien Zugang zu ihrer Wohnung haben. Sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter erhalten zudem einen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Ladeeinrichtung für ihr Elektroauto auf eigene Kosten. Damit bringe man die Wende zur E-Mobilität gezielt voran, sagte Justizministerin Christine Lambrecht von der SPD.
Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz enthält folgende Eckpunkte:
- Jeder Wohnungseigentümer erhält im Grundsatz einen Anspruch darauf, dass ihm auf eigene Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss gestattet werden.
- Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wird vereinfacht, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen. Dabei werden Wohnungseigentümer zugleich vor unverhältnismäßigen Kosten geschützt.
- Die Organisation der Verwaltung wird effizienter. Zugleich wird der Verwaltungsbeirat als Kontrollorgan gegenüber dem Verwalter gestärkt.
- Die Qualität der Verwaltung wird erhöht, indem Wohnungseigentümer die Möglichkeit erhalten, die Verwaltung einem zertifizierten Verwalter zu übertragen, der seine Sachkunde in einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen hat.
- Die Online-Teilnahme an Versammlungen kann gestattet werden.
- Das Streitpotential in der Gemeinschaft soll reduziert werden, indem streitträchtige Vorschriften klarer gefasst werden. Lässt sich ein Streit nicht vermeiden, soll eine Änderung der gerichtlichen Verfahrensvorschriften eine effiziente Streitbeilegung fördern.
„Jetzt können wichtige Investitionen erfolgen, ohne dass finanzschwächere Eigentümer überfordert werden“, hieß es bei der SPD-Fraktion. Wer schnell ist, könne beim Einbau einer E-Ladesäule oder Einbruchschutz von der Mehrwertsteuersenkung in diesem Jahr profitieren. Deshalb solle das Gesetz im November in Kraft treten.
Said Sharipour meint
Bin Vermieter und genervt von Gesetzen und neuen Auflagen, die hohe Investitionen zur Folge haben und nur meine Mietrendite schmälern. Im Altbau sind das nicht mal mehr 4%, und das in guter Lage! Dazu kommen immer mehr unverschämte Forderungen durch Mieter, die alles in den H……geschoben haben wollen, aber nichts bezahlen möchten und sofort mit Anwalt bzw. Mieterbund drohen. Kann verstehen dass bald nur noch Kapitalgesellschaften mit großen Anwaltskanzleien im Hintergrund als Vermieter auftreten.
Jensen meint
@Said Sharipour: Mit einer Rendite von 4% sind Sie doch gut unterwegs, Ihre Hausbank wird Ihnen für den Gegenwert der Immobilie sicher nur einen Kleinstteil dieser 4%, wenn überhaupt, als Rendite anbieten. Welche neuen Gesetze bzw. Auflagen Sie genau stören kann ich zwar nicht erahnen, aber allgemein gilt für das Vermietgeschäft, dass neben einer glücklichen Hand eben auch „gute Mieter“ nötig sind. Leider ist Beides nur bedingt beeinflussbar. Ein Altbau hat es leider schon im Namen stehen, dass eben mehr
Pflegeaufwand nötig ist. Egal, ob man diesen als Eigentümer selbst bewohnt oder eben eine (Ab-) Nutzungsgebühr von
einem Vertragspartner erhält.
bensch meint
Sorry aber das ist ja wohl die typische Vermieter Maximalposition. Mein Eigentum = gefälligst meine Regeln. Wer in Immobilien investiert muss sich bewusst sein, dass es um Menschen geht, nicht um den schnellen Reibach. Dass diese außerdem jedes Jahr um 5-10% im Wert steigen lassen sie auch geflissentlich unter den Teppich fallen.
Pferd_Dampf_Explosion_E meint
Jetzt ist zumindest mal ein Gesetz da; dessen Interpretation wird durch die Vielfalt im Baubereich und in den Mietverhältnissen viele Anwalts- und Gerichtsjahre dauern.
Duesendaniel meint
Da hat der Herr der wohl endlich beim Andreas angerufen und ihm grünes Licht gegeben. Dass ich das noch erleben darf!
Duesendaniel meint
Herr der=Herbert. Sch…. Autokorrektur.
bensch meint
Leute… Der Mieter wird aber die verlegten Kabel nicht ausbauen beim Auszug. Die sind fest mit der Mietsache verbunden, genau wie eine Dusche z.B. Aufschlag auf die Miete und gut ist. Der Vermieter muss das ja erst machen, wenn der Mieter es verlangt.
Michael meint
das Gesetz ist fast 70 Jahre alt und jeder Wohnungseigentümer kennt die Probleme mit der Verwaltung. Schön, wenn sich was tut, besonders natürlich für die eMobilität. Wird da viele Umbauten in Kürze geben.
Nur wie einfach bekommt man eine Stromleitung in die Tiefgarage? oder gibt das einen 2. Zähler? Es bleibt spaßig.
Duesendaniel meint
Das ist wohl in jeder TG und jedem Parkplatz anders. Bei uns ist der Zähler keine 10 Meter vom Stellplatz entfernt und die 2 Mauerdurchbrüche müssen nur erweitert werden, weil etliche Kabel schon in die Tiefgarage führen.
Andreas meint
Endlich. Da hat die Regierung ja nur (!!) einige Jahre für gebraucht und das auch passend zur anlaufenden Produktionsumstellung in Deutschland.
simon meint
Aber ich finde der Vermieter soll das zahlen, ausgenommen die Ladesäule selbst.
Gunnar meint
So ein Schmarrn. Der Mieter will den Anschluss? Also muss auch er ihn bezahlen. Das ist doch selbstverständlich.
Was einige sich hier erträumen…unfassbar!
bensch meint
Für den Vermieter ist es aber doch auch eine Investition als Wertsteigerung und er kann das auf die Miete umlegen. Wenn der Mieter auszieht hat er nichts mehr von der Wallbox. Macht als Vermieter definitv mehr Sinn.
Falscher_Hase meint
Wertsteigerung nur wenn der neue Mieter auch ein Elektroauto mitbringt. Am besten gleich Inserieren: Zu vermieten ausschließlich an E Auto Besitzer :-)
Daniel meint
Bei einer Wertsteigerung der Wohnung durch die Ladestation darf dann auch die Miete um z.B. 20€/Monat erhöht werden, oder?
Sonst hätte es ja keinen Wert für den Vermieter.
Gunnar meint
“ er kann das auf die Miete umlegen“
Somit gibst du mir ja recht. Der Mieter zahlt das. Entweder direkt oder über Mietsteigerungen.
stromschüssel meint
Der Mieter will ein Klo im Haus und nicht im Garten? Also muss er das auch bezahlen. Das ist doch selbstverständlich…
Ernsthaft: Würden Sie eine Wohnung ohne Bad oder Heizung anmieten? Wohl eher nicht. Die Ausstattung einer Wohnung bzw. des Stellplatzes oder der Tiefgarage mit einer Lademöglichkeit wird in ein paar Jahren ein Argument für den Vermieter sein, die Butze überhaupt noch an den Mann/die Frau zu bringen.
Gunnar meint
In ein paar Jahren vielleicht. Aber auch dann zahlt der Mieter den zusätzlichen Anschluss. Entweder direkt oder über eine höhere Miete.
Der Stromanschluss am Stellplatz ist nichts anderes wie eine Wertsteigerung, die der Vermieter nicht verschenkt sondern verkauft, genau wie EBK, Balkon, neues Bad usw…
Gunnar meint
„Würden Sie eine Wohnung ohne Bad oder Heizung anmieten?“
Du lachst. Es gibt leider immer noch runtergekommene Wohnungen ohne funktionierende Heizung, die vermietet sind. Die Mieten dafür sind natürlich viel niedriger.
Jörg2 meint
@Gunnar
Der Eigentümer sollte Dinge, die fest mit seinem Eigentum verbunden werden, auch selber zahlen und damit in sein Eigentum bringen.
Sowohl im Schadensfall als auch bei Auszug des Mieters ist dann völlig klar, wem was zuzuordnen ist.
Das bei Veränderung der Mietsache sich auch der Mietzins bewegt, würde ich mal unterstellen.
Wolfbrecht Gösebert meint
Gunnar meinte u.a.: „Der Eigentümer sollte Dinge, die fest mit seinem Eigentum verbunden werden, auch selber zahlen und damit in sein Eigentum bringen. Sowohl im Schadensfall als auch bei Auszug des Mieters ist dann völlig klar, wem was zuzuordnen ist.“
Yup — deswegen hatte ich schon vor Wochen mit meinem TG-Vermieter vereinbart, daß er die Kosten der Leitungsverlegung übernahm und ich die *mir* passende Wallbox kaufte. Installation hat bereits stattgefunden!
Wenn ich (irgendwann) den TG-Platz aufgebe, nehme ich die Wallbox mit, die 30 m fest verlegten Kabels kann der passende Nachmieter des TG-Platzes dann übernehmen.
Wolfbrecht Gösebert meint
Sorry, der Kommentar galt dem Text von Jörg2, nicht Gunnar!
Chris meint
Wir haben doch Vertragsfreiheit. Wenn sich Mieter und Vermieter einigen, kann auch der Vermieter bezahlen wenn der Mieter dann eine höhere Miete akzeptiert.
Das Gesetz schafft erst Mal den Rahmen, dass keinem ein Ladeanschluss verwehrt werden kann.
Ich empfinde es übrigens als Frechheit, dass einige immer davon ausgehen, dass bei Vermietern das Geld nur so rumliegt. Da Mal eben zu verlangen, dass der Vermieter ggf. mehrere 1000€ investiert, ist schön frech.
Duesendaniel meint
Wenn der Mieter die Wallbox bezahlt, kann und sollte er sie bei Auszug natürlich auch mitnehmen inkl. Kabel natürlich.
Ludwig Kastor meint
Ich habe 8 Einzelgaragen. Alle vermietet. Nun lasse ich eine Zuleitung legen (50A) und alle Garagen mit Strom versorgen. Die Mieter müssen die Wallbox selber kaufen. Trotzdem kostet für mich der Umbau noch 19.000€ inkl. Mehrwertsteuer. Diesen Betrag lege ich um, nun kostet jede Garage statt 62€ 85€. Plus Strom Gebühren. Mieter, die dies nicht zahlen wollen, werden dadurch aber „verdrängt“. Und machen Platz für Mieter, die tatsächlich Strom benötigen.
hermann meint
Das ist ein interessanter Beitrag. Danke.
Pferd_Dampf_Explosion_E meint
Das wäre auch meine angestrebte Lösung. Allerdings würde ich bei diesem Preis sofort den Elektriker wechseln.
Heiner meint
So ein Blödsinn. Kennst du die Gegebenheiten die vor Ort herrschen ? Nur von einem Preis auf eine Überteuerung zu schließen ist Unsinn.
Chris meint
Setzt voraus, dass du 8 Mieter findest, die den Aufpreis bezahlen wollen.
Jensen meint
@Ludwig Kastor: Danke für diese Infos und Daumen hoch für die Sache an sich. Wegen der Neugier: Was wird bei diesem Umbau bzw. Versorgung dieser 8 Garagen durch den Elektriker genau gemacht?
Und welchen Anschluß haben die einzelnen Garagen dann zur Verfügung ?
19.000,- Euro brutto erscheinen auf den ersten Blick doch recht rustikal zu sein.
Sind SIE dann der Stromverkäufer oder wird der Strom über extra Zähler von jedem einzelnen Mieter mit dem Versorger abgerechnet? Danke + Gruß.
peter klikowitsch meint
Und was macht die österreichische Regierung die schläft wieder mal . Wo sind die grünen ? Wirr mal nicht vorhanden
Der Statistiker meint
Soviel ich weiß ist das österr. Gesetz bereits in Begutachtung….
Alo meint
Wer entscheidet eigentlich, bei z. B. einer Wohnanlage mit 50 Stellplätzen, wie die Installation durchgeführt wird. Jeder legt sein Kabel, bzw. beauftragt die Installation an einen autorisierten Elektriker, der das Kabel an den jeweiligen Zähleranschluß verlegt?
Sinnvoll wäre ein zentraler Verteileranschluss pro Parkebene um den Installationsaufwand zu verringern. Wer würde dann aber die Anfangs wesentlich höheren Installationskosten übernehmen, wenn am Anfang vielleicht nur 1-3 Ladestationen benötigt würden.
Fragen über Fragen…
R. D. meint
Ein grössere Wohnanlage welche durch eine gute Verwaltung geführt wird, wird eine spezialisierte Firma beauftragen ein flexibel erweiterbare Anlage mit einem Lastmanagement anzubieten. Somit bleiben die Kosten tief und sobald weitere Ladestationen dazukommen die Installation erweiterbar.
Peter meint
In einem anderen Forum steht, dass das „wie“ in der Versammlung beschlossen werden muss (aber nicht mehr das „ob“).
Stefan meint
Entweder es geht komplett auf Kosten der Mieter, die eine Ladestation wollen oder es ist eine allgemeine Modernisierungsmaßnahme, die auf alle Mieter (je nach Quadratmeter) umgelegt wird.
Du kannst deinen Vermieter nicht zwingen, sein Geld für etwas auszugeben, was er nicht möchte.
AMG Power meint
Endlich, Eigentümerversammlungen können richtig zäh werden wenn man so ein paar Spezialisten am Start hat. Jetzt wird denen schon einmal der Wind aus dem Segel genommen. Gute Entscheidung.
Hans Meier meint
Keine Angst, man hat mit diesem Gesetz so lange gewartet bis die DE Industrie mit E-Autos kommt. Das war eine Verzögerungstaktik der deutschen Industrie und Politik um Andere nicht DE-Firmen in der Masse auszubremsen. :) Der deutsch/industrielle Politikkomplex hat hier jahrelang gebremst, ist also nichts dran worauf man Stolz sein muss, das wäre auch bereits 2012 gegangen.
ID.alist meint
„Sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter erhalten zudem einen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Ladeeinrichtung für ihr Elektroauto auf eigene Kosten.“
Sollte dann der Mieter auf eigene Kosten eine Ladeeinrichtung einbauen, oder hat der Mieter das Recht zu verlangen, das der Vermieter eine solche Anlage baut?
Eine Klärung bezüglich des Mietrechts wäre hilfreich. :-(
hermann meint
„Rechtsanspruch …… auf eigene Kosten“ . Eindeutiger geht es nicht. Oder doch ?: “ Wer die Musik bestellt, muss die Kapelle bezahlen“. :)
Ebi meint
So ist es, der Vermieter wird zudem ein Wörtchen mitreden dürfen, wie der Anschluss genau ausgestaltet wird.
JuergenII meint
So ganz eindeutig ist das aber nicht. Was passiert, wenn der Mieter den Anschluss bezahlt hat und irgendwann mal auszieht?
Hier muss im Vorfeld eine vertragliche Vereinbarung getroffen werden.
Nächster Punkt, wer beauftragt die Firma. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es viel Eigentümer gibt, der den Mieter die Wahl überlässt. Wenn der Vermieter oder die Wohnungsbaugesellschaft das aber nicht will, wird dem Mieter wohl eine exorbitante Rechnung präsentiert zu deren Kosten der Anschluss gelegt werden kann. Die Folgen kann sich ja jeder ausmahlen.
eBiker meint
Punkt eins ist ganz einfach: das ist wie bei der Küche. Wenn der Mieter auszieht kann er versuchen, dass der Vermieter oder der Nachmieter ihm diese ablöst. Wenn beide nicht wollen kann er sie verschenken – und wenn auch das keiner will muss er sie mitnehmen.
Beim Ladeanschluss kannst du es genauso machen.
JuergenII meint
Die Küche ist ein ganz schlechtes Beispiel. Zumindest in jeder Mietwohnung ist der Einbau einer Küche vorgesehen, d.h. Drehstromanschluss, Wasseranschluss etc. ist vorhanden. Der Vergleich Küche wäre Wallbox zu Küche. Die kann ich jederzeit wieder abbauen und mitnehmen oder verkaufen. Aber wie sieht es mit verlegten Leitungen, neuen Zählern evtl. neuen Schaltkästen etc. aus?
Man kann das auch noch weiter spinnen. Die ersten zwei bis drei Ladestationen gibt die Hausinstallation noch her, danach muss aufgerüstet werden. Wer bezahlt das? Die arme Sau, die zu spät einen Anschluss beantragt hat? Werden die zusätzlichen Kosten auf die alten Anschlüsse aufgeteilt? So einfach ist das nicht.
Der Gelackmeierter ist in Regelfall der Mieter, der, wenn er Pech hat und nichts vertraglich geregelt hat, auf den Kosten sitzen bleibt, wohingegen der Vermieter sogar mehr Miete verlangen kann, weil ja bereits eine Lademöglichkeit durch den Vormieter geschaffen wurde.
hermann meint
Gute Frage.
Eine vertragliche Vereinbarung wäre vom Willen des Vermieters abhängig. Aber warum sollte der sich zu einem Wertausgleich verpflichten. Der Anspruch auf Herstellung eines Ladepunktes besteht halt nur auf eigene Kosten. Zu bedenken wäre , ob der Mieter bei Auszug das Recht hat – und damit im Sinne einer Verhandlungsmasse „drohen“ könnte – , die Installationen abzubauen. Nur kostet das weiteres Geld und fraglich ist, ob die verlegten Leitungen usw. nicht ins Eigentum des Wohnungseigentümers oder ins Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümer übergegangen ist.
Klaus Schürmann meint
Endlich !
Heiner meint
Ja, werde kommende Woche direkt den Antrag vorbereiten. Vorlage gibt es beim ADAC