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Novellierte Ladesäulenverordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft

12.11.2021 in Aufladen & Tanken, Politik von Thomas Langenbucher | 25 Kommentare

Audi-Q4-e-tron-Ladeanschluss

Bild: Audi

Die Regierung will das Bezahlen an öffentlich zugänglichen Ladesäulen einfacher und nutzerfreundlicher machen. Dazu wurde nun die novellierte Ladesäulenverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie legt fest, dass Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden, beim Ad-hoc-Laden mindestens das kontaktlose Bezahlen mit gängiger Kredit- und Debitkarte ermöglichen müssen.

„Das Laden von Elektrofahrzeugen wird einfacher. In Zukunft können Verbraucherinnen und Verbraucher beim Laden ihres E-Autos an öffentlich zugänglichen Ladesäulen mit den gängigen Kredit- und Debitkarten bezahlen. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, damit der Durchbruch der Elektromobilität gelingt“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Altmaier.

Die neuen Anforderungen der Ladesäulenverordnung erweitern die Bezahlmöglichkeiten beim Laden an öffentlich zugänglichen E-Ladesäulen. Neben dem Zahlen mit Kredit- und Debitkarte, was künftig möglich sein wird, können die Betreiber weiter alternative Zahlungsmöglichkeiten anbieten, wie webbasierte Systeme über eine App oder mit einem QR-Code. Zukünftig sollen öffentliche Ladepunkte zudem mehr aktuelle Informationen liefern. Dafür sieht die novellierte Verordnung eine Schnittstelle vor, die es erlaubt, Standortinformationen und dynamische Daten wie den Belegungsstatus und die Betriebsbereitschaft an die Verbraucher zu übermitteln.

Weitere zentrale Bestandteile der neuen Ladesäulenverordnung: Die Errichtung von Normalladepunkten, die ausschließlich mit fest angebrachtem Ladekabel ausgestattet sind, wird zugelassen. Der Anwendungsbereich der Ladesäulenverordnung wird auf Nutzfahrzeuge erweitert. Darüber hinaus besteht die Anzeigepflicht für neu errichtete Ladesäulen bei der Bundesnetzagentur spätestens zwei Wochen nach Inbetriebnahme statt wie bisher mindestens vier Wochen vor Aufbau.

Die Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Die Anbieter haben bis Mitte 2023 Zeit, Ladesäulen zu entwickeln und zuzulassen, die den neuen Anforderungen entsprechen. Bestehende Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden.

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Via: BMVI
Tags: LadestationenAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Jürgen Baumann meint

    12.11.2021 um 19:36

    Sollte nicht auch noch ein Münzeinwurf neben jeder Steckdose im Aussenbereich zwingend installiert werden?

    • Peter Wulf meint

      20.11.2021 um 19:04

      damit die groschengräber aufgebrochen werden?
      Die Zeit des Bezahlens mit Bargeld ist bei Corona stark reduziert.
      Wie soll beim Laden der Strompreis abgerechnet werden, es gibt keine laufende Uhr die wie beim Tanken am Einfüllhahn gestopt werden kann.
      Sie scheinen noch nie ein E Auto gefahren oder geladen zuhaben.

  2. Fritzchen meint

    12.11.2021 um 13:08

    Insellösungen über Insellösungen.
    Die Masse der Autofahrer wird sich damit nicht zufrieden geben. Das eAuto wird das klassische Zweitauto für den 10 Kilometer-Radius. Falls es denn mal eines gibt, das als neuer Golf zu sehen ist.

    • South meint

      12.11.2021 um 13:29

      VW Id 3. 500km Reichweite. Schlägt Total Cost den Verbrenner Golf locker. War damit in Mittelitalien. Reicht doch….

      • South meint

        12.11.2021 um 13:30

        … ist übrigens ein Erstauto ;-)

        • alupo meint

          13.11.2021 um 02:05

          Es gibt Menschen, die das auch in 5 Jahren noch nicht verstehen werden.

          Aber nett, dass Du versuchst, es ihnen zu erklären. Ich bezweifle nur, dass sie es verstehen können gemäß „ich nix/nul verstehen…“.

    • Kasch meint

      14.11.2021 um 10:16

      Oh Fritzchen, ich denke eher in 10 km Umkreis findet man in wenigen Jahren keine Tanke mehr, wärend viele BEVs am Discounterparkplatz beim Wocheneinkauf nebenbei Strom für eine Woche ziehen. Gibt dann aber sicher gute Tankstellenfinder-Apps.

  3. Kasch meint

    12.11.2021 um 11:40

    Keine Angst, Sammelklagen aller großen Anbieter, incl. Tesla laufen sicher schon und der ganze Scheuerschwachsinn von LSV, Eichamtvorgaben und Deutschlandnetz wird vom EuGH in der Luft zerrissen. Schadenersatzklagen für unnütze, staatlich geforderte und installierte Hardware dürften ebenfalls problemlos anerkannt werden und sind letztlich vom Steuerzahler zu begleichen. Kenne keiner Minister, der mehr Geld vollkommen unsinnig verbrannt hätte – ich setze auf den Anstand der Medien, dass ich das Gesicht dieses Mannes nie mehr sehen muss.

  4. prief meint

    12.11.2021 um 11:27

    „Die Errichtung von Normalladepunkten, die ausschließlich mit fest angebrachtem Ladekabel ausgestattet sind, wird zugelassen“
    Wieso nur zugelassen und nicht vorgeschrieben? Bei Schnelladern geht’s doch auch?
    Ich (also NOCH nicht e-Autofahrer) finde, dass das Kabel aus dem Kofferraum zu holen, auszurollen und dann (ggf. dreckig) wieder einzupacken sowieso eine Zumutung ist. Bei der Tankstelle hol ich ja auch nicht einen Benzinschlauch aus dem Kofferraum.
    An Bord bräuchte es eigentlich nur ein Notladekabel für Haushaltssteckdosen.

    • stdwanze meint

      12.11.2021 um 13:24

      Ich finde gespenstig dass das offensichtlich bisher „verboten“ war. Abartig was man alles reguliert.
      Gerade bei allem was EEG und BEV betrifft merkt man m.M. nach sehr stark den Willen durch überegulierung Entwicklungen zu bremsen.

    • Carl-Heinz meint

      15.11.2021 um 07:46

      Ich (schon AUCH e-Fahrer) bin mit Ihnen absolut einer Meinung!

  5. McGybrush meint

    12.11.2021 um 10:07

    Warum nicht gleich ein Kassenhäuschen als Pflicht.

    Glaube nicht das es das Ladekarten Thema löst. Denn ich will ja nach wie vor immer günstig laden. Und dazu hab ich eben in meinem Fall 2 Regionale und 2 NoBrainer Karten die zu 99% funktionieren.

    Kreditkarte macht es ja nicht billiger. Es bleibt ja am Ende ein AdHoc Preis.

    • Randy meint

      12.11.2021 um 10:25

      Es kann ja weiterhin mit App und Ladekarte bezahlt werden, also wo ist das Problem? Auch P&C bleibt davon unberührt. Je mehr Möglichkeiten der Bezahlung, umso besser.

    • Ruffy Uzumaki meint

      12.11.2021 um 10:31

      Ich möchte aber spontan nach Dänemark gehen oder spontan nach Polen und einfach laden, wo grad eine Säule ist. Eine Bankkarte, welche seit Jahrzehnten international funktioniert hat im Grunde jeder. Ich möchte nicht in Warschau spontan eine App runterladen oder auf eine blöde RFID-Karte warten, sondern eifach laden. Dies soll einfach der neue (eigentlich alte und bekannte…) Standard werden!

      • Christian meint

        12.11.2021 um 10:44

        Bankkarten also debit Karten sind de fakto tot, weil Maestro ab 2023 keine solchen Karten mehr ausgibt. Visa wird da nachziehen.
        Ich habe in Dänemark geladen, ohne App geht das nicht, weil die Dänen sich nicht um unsere Verordnungen kümmern, sondern eher praktikable und kostengünstige Lösungen wählen bei Kleinstumsätzen wie AC Laden.

        • Cpries meint

          15.11.2021 um 18:54

          Habe auch in Dänemark geladen. An jeder Säule der gleiche Preis ( Clever App) und lediglich die Email Adresse musste angegeben werden. Bei uns gehen die Angaben ja schon fast bis zur Unterhosen Grösse, bis man mal 1KWh laden kann. Und jede Säule beginnt das Rätselraten was es gerade kostet.
          Ich fand es in Dänemark gegenüber in Deutschland zu laden, sehr angenehm.

    • Tom meint

      12.11.2021 um 17:25

      Wenn Sie immer am günstigsten Laden wollen, werden Sie um die ganzen Ladekarten nicht drumherum kommen…
      Ich verstehe das Ganze Problem immer noch nicht. Jetzt wird die Möglichkeit geschaffen Kontaktlos mit Bankkarte zu bezahlen, also keine Apps, Ladekarten und sonstiges, und es ist immer noch nicht gut genug.
      In der heutigen Zeit wo jeder Furz mit Karte bezahlt wird schwer verständlich.
      Und wer halt immer günstig laden will hält anstatt einer Bankkarte halt einfach die EnBW Karte o.Ä. davor.

      • Vanellus meint

        13.11.2021 um 18:17

        Wie frax um 10:02 schon geschrieben hat, ist Plug & Charge viel einfacher. Da bezahlt man auch über die Kreditkarte, aber man muss sie nicht mehr rausfingern und die Säule braucht keinen Kartenleser. Man steckt den Lade-Stecker in‘s Auto, das Auto authentifiziert sich als berechtigt über die beiden Kontakt-Pins und los geht‘s. Geht bei Tesla seit mindestens 8 Jahren. Rechnung kommt per e-Mail. Das Auto identifiziert sich selbst und ein Kreditkartenkonto ist hinterlegt.

    • Stefan Urban meint

      13.11.2021 um 09:47

      Das Problem ist in diesem Fall ja eher, dass es diesen AdHoc-Preis überhaupt explizit gibt! Es müsste wie an Tankstellen für Verbrenner generell ein leicht ersichtlichen AdHoc-Preis sein und nicht irgend ein Aboangebot das je nach Farbe des Autos und der Partnerschaft des Herstellers zum Netzbetreiber in Relation zur Sternenkonstellation steht und zwischen 0,50 – 1,29€ an der selben Säule schwankt. Nur weil man eine andere Karte benutzt.

  6. frax meint

    12.11.2021 um 10:02

    Der deutsche Weg – einfach nur rückständig.
    Plug & Charge wird nicht mal erwähnt und die Anbieter, die das bereits können, müssen jetzt noch einen Kartenleser an neue Ladesäulen basteln, weil die Bankenlobby es so will.
    Und was machen die Leute wenn sie ins Ausland fahren – kann sich D mit dem Kartenleser EU weit durchsetzen? Wohl kaum!
    Es sollte Plug & Charge mindestens als gleichwertige Alternative möglich sein, wenn D unbedingt auf Kartenleser besteht – dann werden wir ja sehen, was sich durchsetzt…

    • Längsdenker meint

      12.11.2021 um 10:51

      Das ist die „Lösung“ der bankenorientierten Altregierung. Lasst uns hoffen, dass die künftige, falls sie zustande kommt, das nochmal einfängt.

  7. randomhuman meint

    12.11.2021 um 09:45

    Die Ladesäulenanbieter werden in den nächsten 1 1/2 Jahren wohl nochmal kräftig investieren und den alten Standard nutzen. Bis dahin lässt sich die Infrastruktur noch gut ausbauen. Mal schauen wie es danach mit den neuen Anforderungen weiter geht.

    • Gunnar meint

      13.11.2021 um 14:33

      Sehe ich genauso. Da wird jetzt die nächsten anderthalb Jahre noch ordentlich Tempo gemacht, um Fakten vor Inkrafttreten der neuen Ladeverordnung zu schaffen. Finde ich sehr gut.

  8. Miro meint

    12.11.2021 um 09:29

    Also tritt 2022 etwas in Kraft was aussagt, dass 2023 etwas in Kraft tritt…

    Gesetze….

    • MichaelEV meint

      12.11.2021 um 11:00

      Und bis es tatsächlich in Kraft tritt, haben EU-Gesetze die deutschen wahrscheinlich wieder obsolet gemacht…

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