Die Bundesregierung hat den neuen „Masterplan Ladeinfrastruktur II“ erarbeitet. Er soll den Fahrplan für den Ladeinfrastrukturausbau für die Politik und weitere am Ausbau beteiligte Akteure darstellen. Der jetzt vorliegende Entwurf des neuen Masterplans wurde federführend vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erarbeitet und wird nun unter anderem an Länder, Kommunen, Verbände und Unternehmen übermittelt, um mit ihnen in einem nächsten Schritt dem die verschiedenen Maßnahmen zu erörtern.
Die Bundesregierung bekräftigt mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur II die im Koalitionsvertrag verankerten Ziele im Bereich Elektromobilität. Mit einer Million öffentlich zugänglicher Ladepunkte soll Deutschland zum Leitmarkt für E-Mobilität werden. „Dafür ist der vorauslaufende Aufbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur erforderlich. Mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur entwickelt die Bundesregierung eine Gesamtstrategie hierfür. Sie ist orientiert an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer und umfasst auch den Bereich der Ladeinfrastruktur für schwere batterieelektrische Nutzfahrzeuge“, heißt es.
Die Maßnahmen des Masterplans sollen den Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur einfacher und schneller machen. Gleichzeitig soll die Attraktivität von Ladeinfrastruktur als Geschäftsmodell gesteigert werden und so stärkere Investitionen der Privatwirtschaft mobilisieren. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP): „Für uns ist der Masterplan Ladeinfrastruktur II ein Schlüsselelement für den weiteren Hochlauf der Elektromobilität. Damit schaffen wir es, dass die Menschen das E-Auto genauso gut laden, wie sie bislang tanken können. Der Masterplan macht also deutlich mehr Tempo beim Ausbau von Ladeinfrastruktur. Sowohl der Klimaschutz als auch die Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen in Deutschland werden von den darin enthaltenen Maßnahmen deutlich profitieren.“
Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH unterstützt das BMDV bei der Erarbeitung, Koordinierung und Umsetzung des Masterplans II. „Die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, die Integration der Ladeinfrastruktur ins Stromnetz, die Digitalisierung des Ladeerlebnisses und viele weitere Herausforderungen werden mit Hochdruck angegangen“, betont die Einrichtung.
Zentrale Maßnahmen im Entwurf des Masterplans Ladeinfrastruktur II
- Die Bundesregierung gründet eine interministerielle Steuerungsgruppe Ladeinfrastruktur (ISLa), um die Umsetzung der Maßnahmen des Masterplans sicherzustellen.
- Allen Maßnahmen wird eine Bedarfsanalyse zugrunde liegen. Grundlagen hierfür sind unter anderem das Planungsinstrument „StandortTOOL“ der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur „sowie empirisch fundierte Prognosen auf Basis von kartellrechtskonformen Gesprächen mit der Industrie“.
- Auf Grundlage der Bewertung der bisherigen Förderprogramme erstellt das BMDV bis Anfang 2023 ein Konzept für die „effiziente, zielgenaue und schnelle“ finanzielle Unterstützung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur.
- Die Bundesregierung prüft bis Ende 2022, wie eine gesetzliche Verpflichtung der Länder, die Grundversorgung an lokaler Ladeinfrastruktur sicherzustellen, umgesetzt werden kann. Gleichzeitig werden die Kommunen „durch ein umfassendes Paket an Maßnahmen für die Planung, Umsetzung und Finanzierung“ unterstützt.
- Zur Mobilisierung weiterer Flächen prüfen der Bund, die Länder und die Kommunen eigene Flächen und Liegenschaften bezüglich der möglichen Errichtung von Ladeinfrastruktur.
- Die Bundesregierung entwickelt im Jahr 2023 eine „Roadmap Digitalisierung“. Sie soll aufzeigen, welche Schritte der Digitalisierung erfolgen müssen, um ein für Nutzer attraktives Gesamtsystem Ladeinfrastruktur zu realisieren.
- Damit der Ladeinfrastrukturausbau schneller erfolgen kann, wird ein besseres Zusammenspiel von Stromnetz und Elektromobilität von allen beteiligten Akteuren, einschließlich Behörden, Netzbetreibern und Anschlusssuchenden, „effizient und zukunftsfest vorgenommen“.
- Mit einer Reihe rechtlicher Maßnahmen soll der Aufbau von Ladeinfrastruktur erleichtert und ihre Nutzung im Alltag attraktiver gestaltet werden. Hierzu gehören etwa die Fragen, wie das nächtliche Laden auf Supermarktplätzen rechtssicher ausgestaltet und wie der Einbau in Gebäuden vereinfacht werden kann.
- Damit der Aufbau von Ladeinfrastruktur für E–Lkw frühzeitig beginnen kann, schreibt das BMDV ab 2023 die Errichtung eines initialen Ladenetzes aus.
- Um Anpassungsbedarfe frühzeitig zu erkennen, werden alle Maßnahmen in einem Monitoring erfasst.
Tim meint
Eine Lachnummer – wie erwartet. Einen Plan haben heißt im Allgemeinen zu wissen was benötigt wird und was man tun muss um seine Ziele zu erreichen. Wenn man ihn anpackt heißt es man setzt ihn um.
Und der „Masterplan“? Der klingt leider nur supertoll neudeutsch, aber anstatt dass etwas umgesetzt wird, werden Steuerungsgruppen gegründet, Konzepte entwickelt, gesetzliche Verpflichtungen und Flächen geprüft, eine Roadmap entwickelt, … blablablabla…
Aber was will man von den Verantwortlichen erwarten? Wenn sich die Mehrheit der Wähler von so einem Quatsch beeindrucken lassen ist ja alles gut…
Jin meint
jaaajaa, ich arbeite auch schon an meiner 2. Million… mit der 1. hats auch nicht geklappt.
Fritzchen meint
Mal gespannt, wer mich als Nutzer denn nach meinen Bedürfnissen befragt?
Peter meint
Irgendwie kommen die zukünftigen Nutzer bei der Planung nur am Rande vor…
LOL meint
hä, wie, die Förderung für Ladeinfrastruktur soll dem NUTZER dienen? Verstehe ich nicht
OnlyAFoolUsesGoogleAndroid meint
Na endlich. Jetzt wird alles anders und besser. Dafür brauchten wir nur den Masterplan, sonst nichts, der löst „alle“ Probleme. Das erreicht man durch gründen einer interministeriellen Steuerungsgruppe, Bedarfsanalyse, prüfen und bewerten. Läuft!
LOL meint
aber richtig gut wird’s erst ab dem Masterplan III
Kasch meint
Es gibt offensichtlich keinen Weg mehr zurück. Zuviele Trittbrettfahrer, die von Fördergeldern vermutlich fürstlich leben, haben zu viel Macht. Gesunde, über Jahrzente wohlstandsbringende, freie Marktwirtschaft muss gänzlich eliminiert werden.
MAik Müller meint
Na also. Es wird KEINE H2 LKWs geben :)
Auch das stand schon vor Jahren fest :)
eBiker meint
Und wo steht das in dem Bericht?
Kann ich nicht finden?
OnlyAFoolUsesGoogleAndroid meint
Mensch ließ doch mal den Text! Steht doch eindeutig drin: „umfasst auch den Bereich der Ladeinfrastruktur für schwere batterieelektrische Nutzfahrzeuge“. Dazu noch ein Prise zwischen den Zeilen lesen und ein wenig Phantasie und man kommt zu der Schlussfolgerung.
Was denkst du wir 30% der Berichte in den Medien zustande kommen?
LOL meint
nur 30% ? ;-)
MAik Müller meint
@OnlyAFoolUsesGoogleAndroid
Lest mal die nächste News von Daimler VW und Volvo Trucks :)
H2 kommt im LKW Bereich NICHT.
Das Ist doch Technisch schon lange lange durch.
Also Bitte nicht wundern wenn H2 überhaupt nicht kommt.
FahrradSchieber meint
„Mensch ließ doch mal den Text! “
Naja, dass in einem Masterplan für Ladeinfrastruktur nichts über H2 steht ist ja nun keine Überraschung…
Shullbit meint
Gut ist, dass man sich nicht die vollkommen schwachsinnige Forderung des VDA zueigen gemacht hat, dass wir eine Quote von einer Ladestation auf 10 Autos brauchen. Eine realistische Quote wird bei einer Ladestation je 50-100 je Auto liegen (je nach Anteil der Schnelllader). Und dabei braucht man Plugin-Hybride nicht mitzählen sondern nur reine BEV.
LOL meint
der VDA hat ein anderes Ziel …
DIGITAL meint
wenn ich sowas immer lese, weis ich nicht ob ich lachen oder weinen soll
„Die Bundesregierung entwickelt im Jahr 2023 eine „Roadmap Digitalisierung““
DIGITALISIERUNG … es gibt Menschen, die ihr ganzes Leben schon DIGITAL unterwegs sind und die entwickeln immer noch eine Roadmap zur Digitalisierung.
Pferd_Dampf_Explosion_E meint
In der öffentlichen Hand gelten halt Fax-Geräte immer noch als Innovation.