Das EU-Parlament hat neue Vorschriften für die Gestaltung, Herstellung und Abfallbewirtschaftung aller in der EU verkauften Batterietypen verabschiedet. Mit 587 zu 9 Stimmen bei 20 Enthaltungen billigten die Abgeordneten eine mit dem Rat erzielte Einigung zur Überarbeitung der EU-Vorschriften für Batterien und Altbatterien.
Das neue Gesetz berücksichtigt technologische Entwicklungen und zukünftige Herausforderungen in dem Sektor und wird den gesamten Lebensweg von Batterien abdecken, vom Design bis zum Ende der Lebensdauer. Die wichtigsten Maßnahmen, die in der Verordnung vorgesehen sind:
- Eine verpflichtende Erklärung und Kennzeichnung zum CO2-Fußabdruck für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel wie elektrische Roller und Fahrräder und wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh.
- Gerätebatterien müssen so gestaltet sein, dass die Verbraucher sie selbst leicht entfernen und ersetzen können.
- Ein digitaler Batteriepass für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh.
- Eine Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht für alle Wirtschaftsbeteiligten, außer für kleine und mittlere Unternehmen.
- Strengere Zielvorgaben für die Sammlung von Abfällen: für Gerätebatterien 45 % bis 2023, 63 % bis 2027 und 73 % bis 2030.Für Batterien für leichte Verkehrsmittel 51 % bis 2028 und 61 % bis 2031.
- Mindestmengen an zurückgewonnenen Materialien aus Altbatterien: Lithium 50 % bis 2027 und 80 % bis 2031, Kobalt, Kupfer, Blei und Nickel 90 % bis 2027 und 95 % bis 2031.
- Mindestgehalt an rückgewonnenen Inhaltsstoffen aus Abfällen der Batterieerzeugung und Verbraucherabfällen zur Verwendung in neuen Batterien: acht Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung 16 % für Kobalt, 85 % für Blei, 6 % für Lithium und 6 % für Nickel. 13 Jahre nach Inkrafttreten 26 % für Kobalt, 85 % für Blei, 12 % für Lithium und 15 % für Nickel.
„Erstmals verfügen wir über eine Gesetzgebung zur Kreislaufwirtschaft, die den gesamten Lebensweg eines Produkts abdeckt – ein Ansatz, der sowohl für die Umwelt als auch für die Wirtschaft gut ist“, kommentiert EU-Parlamentarier Achille Variati. „Wir haben uns auf Maßnahmen geeinigt, die erheblichen Nutzen für die Verbraucher bieten: Batterien werden gut funktionieren, sicherer sein und sich leichter entfernen lassen. Unser übergeordnetes Ziel ist der Aufbau einer robusten EU-Recyclingindustrie, insbesondere für Lithium, und eines wettbewerbsfähigen Industriesektors insgesamt, der in den kommenden Jahrzehnten für die Energiewende und die strategische Autonomie unseres Kontinents von entscheidender Bedeutung ist. Diese Maßnahmen könnten als Richtschnur für den gesamten globalen Batteriemarkt dienen“.
Nach der endgültigen Abstimmung im Plenum muss der Rat den Text nun förmlich billigen, bevor er kurz darauf im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und in Kraft tritt.
Pferd_Dampf_Explosion_E meint
Von einem Vortrag eines Entsorgers habe ich mitgenommen, dass es einen Batteriepass für Fahrbatterien aktuell nicht gibt. Das heißt, jede bis jetzt produzierte und irgendwann mal zu entsorgende Fahrbatterie ist beim Recycling ein totales Überraschungs-Ei.
Jörg2 meint
Dann kann der Smartphone-Nutzer den Akku auch wieder selbst wechseln! Super!!!!
(Ich vermute, Herzschrittmacher hat man von der Nutzer-Wechselmöglicht ausgeschlossen.)
M. meint
Ja…. wobei ich meinen Akku (Smartphone, nicht Schrittmacher) – nicht von Beginn an, aber seit Längerem – in einem vernünftigen Ladehub bewege – der wird den Rest vermutlich überleben.
Gilt natürlich nicht für ständige 0-100 Ladungen, dann steht nach zwei Jahren ein Akkutausch an.
Mäx meint
Bezüglich Akku-Austausch:
Smartphones, Tablets und noch ein paar tragbare Geräte sind davon ausgenommen.
Ebenfalls reicht eine Spritzwasserbeständigkeit um von der Regelung ausgenommen zu sein.
Ein paar Geräte wird es schon betreffen, aber da wo viel Müll entsteht (Smartphones etc.) hat man sich mal wieder einlullen lassen leider.
Jörg2 meint
Schade!
M. meint
Hatte es schon befürchtet, dass die „2kWh-Regel“ hier auch greifen könnte. Ich habe mein Smartphome auch mal mit einer IP-Zertifizierung gekauft, aber mehr als etwas Regen hat das nie abbekommen. Darauf kann ich beim nächsten wohl verzichten.
Zur Not kann man sich bei Shiftphone oder Fairphone umschauen – besondere Preis/Leistungssieger sind die ansonsten aber nicht.
Sandro meint
Eigentlich lässt sich jeder Akku im Smartphone in Eigenregie wechseln, mit ein wenig technischem Geschick ist das kein Hexenwerk. Wer sich das nicht zutraut kann es für wenig Geld machen lassen. Was gegen einen Wechselakku spricht sind die Garantiebedingungen, da nur 6 Monate. Bei festverbauten Akkus sind es generell 1 Jahr, verschiedene Hersteller geben auch 2 Jahre. Somit kein schlechter Deal.
Jeff Healey meint
Durchweg sinnvoll und eigentlich lange überfällig.
Swissli meint
Bzgl. CO2 einer Batterieherstellung gibt’s dann endlich mal Transparenz. Das war bisher immer ein Problem bei Ökobilanz Vegleich Verbrenner vs. BEV weil die Hersteller nie richtig Zahlen rausrücken wollten.