Nach dem Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) müssen seit dem 1. Januar 2025 auch gewerblich genutzte Bestandsgebäude mit mehr als 20 Stellflächen mindestens einen Ladepunkt für Elektrofahrzeuge bereithalten. Wird das nicht umgesetzt, drohen Bußgelder im fünfstelligen Bereich.
Das im März 2021 in Kraft getretene GEIG hatte zunächst Neubauten und Sanierungen im Fokus. Abhängig von der Größe der Parkplätze an den Gebäuden müssen Ladepunkte oder Leerrohre für den späteren Aufbau umgesetzt werden, für Wohn- und Gewerbeimmobilien gelten dabei unterschiedliche Anforderungen.
Mit dem Jahreswechsel 2024/2025 greift der § 10 des GEIG. Demnach müssen bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen ab dem 1. Januar 2025 über mindestens einen Ladepunkt je Gebäude verfügen, also nicht nur ein Leerrohr. Damit sind seit dem 1. Januar auch Bestandsgebäude betroffen, seit 2021 war das GEIG nur für Neubauten oder sanierte Immobilien von Bedeutung.
„Diese Vorgaben bedeuten konkret, dass etwa Krankenhäuser, Einkaufszentren, Museen, etc., welche über öffentliche Stellplätze verfügen, künftig Ladeinfrastruktur anbieten müssen. Damit rückt das Thema ‚Destination Charching‘ noch stärker in den Blickpunkt“, erklärt laut dem Portal Electrive Jörg-Koch Losekamm, Geschäftsführer von Wattif Europe, einem Anbieter von Full-Service-Ladeinfrastruktur.
In Absatz 2 des § 10 wird geregelt, dass ein Eigentümer mehrerer betroffener Immobilien die Möglichkeit hat, „die Pflicht auch dadurch zu erfüllen, dass er die Gesamtzahl der zu errichtenden Ladepunkte zusammen in einer oder mehreren seiner Liegenschaften errichtet, wenn dem bestehenden oder erwarteten Bedarf an Ladeinfrastruktur in den betroffenen Liegenschaften dadurch Rechnung getragen wird“.
Das GEIG werde also nicht dafür sorgen, dass zum Beispiel an jedem Supermarkt ein Ladepunkt entsteht, weil ein Eigentümer an einer Liegenschaft mit mehreren Ladepunkten seine Gesamtpflicht erfülle – auch wenn die Mehrheit der Liegenschaften keine Ladeinfrastruktur erhalte, so Electrive.
Elvenpath meint
Absatz 2 des § 10 GEIG macht vieles kaputt. Warum diese Ausnahmen?
eBikerin meint
Weil es sinnvoll ist. Einfaches Beispiel wir haben einen Supermarkt mit einer Filiale auf dem Land – wo bekannterweise die meisten Leute zuhause laden können – und eine in der Stadt. Es ist also sinnvoller die Ladeinfrastruktur erst da zu erreichten wo der Bedarf höher ist. Ohne diese Aussnahme würde der Ausbau eher verzögert, weil man dann einfach überall eine billigst 3,7 kW Wallbox installiert, die an einen Supermarkt keinen Sinn macht – aber in Summe trotzdem weniger Geld für sinnvollen Ausbau da ist.
Oder anderes Beispiel – ein Markt liegt in einer Toplage – ringsrum finden sich schon HPCs – ein Ausbau hier wäre am Bedarf vorbei.
Steffen meint
Dann baut er eben 2 Wallboxen mit 3,7 kW in der Stadtfiliale – damit ist dann auch niemandem geholfen.
Mary Schmitt meint
Erst einmal ist es eine riesige Verbesserung gegenüber vorher. Wichtig ist, dass damit ein Einstieg gefunden wird. Denn wenn du es eh machen musst, wird sich schnell zeigen, wer das kleverer angestellt hat und wer nur billig eine Pflicht erfüllt. Man wird schnell lernen, dass solche Einrichtungen nicht sinnlose Kosten sind, sondern den Standort attraktiver machen.
Piet meint
… zur Einordnung: dieses Gesetz stammt aus der Zeit der GroKo!
vermutlich wird es jetzt wieder einen Sturm der Entrüstung geben, weil man ja nicht ahnen konnte das PLÖTZLICH und unerwartet so EXORBITANTE Forderungen gestellt werden.
=> Ladepunkte dort wo es einen Bedarf gibt oder er zu erwarten ist, oh je! …
… zum Glück gibt es tatsächlich Immobilienbesitzer, die nicht nur die Mindestanforderungen umsetzen, sondern diese (weil sinnvoll) sogar übertreffen.
=> vorhandene (gut und günstig nutzbare) Ladestationen sind schon heute ein Entscheidungskriterium für den Abschluss eines Mietvertrages. Das wissen auch Vermieter.
eBikerin meint
Sorry – aber das Entscheidungskriterium gibt es nicht. Ich besitze eine Mietwohnung in einer sehr guten Lage in einer Anlage mit 42 Parteien. Genau 1 mal hat ein Mieter – das war vor 4 Jahren – gefragt ob eine Ladestation möglich wäre. War schlicht für einen Stellplatz zu teuer, weil kein Bedarf da war. Seitdem hat niemand von den Mietern mehr gefragt – und da alle Wohnungen besetzt sind, gehe ich auch davon aus, dass es wohl eher keine Probleme beim Vermieten gibt.
Deity meint
Es geht hier ja erstmal um Stelllätze an gewerblichen Nicht-Wohngebäuden.
Ob an deinem örtlichen Bäcker, Supermarkt oder Restaurant eine Lademöglichkeit ist hat definitiv Auswirkungen und erhöht die Attraktivität des Standortes.
Aber das gleiche bei Mietwohnungen. Du bist auf der Suche nach einer neuen Wohnung und hast ein E-Fahrzeug. Zur Auswahl stehen zwei gleichwertige Wohnungen, nur die eine hat eine eigene Lademöglichkeit. Welche wirst du wohl wählen? ;)
eFrauke meint
Gesetze wie das GEIG können 𝗻𝘂𝗿 𝗲𝗶𝗻 𝗔𝗻𝗳𝗮𝗻𝗴 sein! Immobilieneigentümer, Unternehmer, Parkplatzbetreiber, Städte und Gemeinden – alle müssen handeln und Parkflächen elektrifizieren. Politik und Automobilindustrie sind ebenso gefragt.
Das GEIG wird sich in den nächsten Jahren verschärfen und auch privaten Wohnraum ins Visier nehmen. Aber gebe eBikerin recht, dass kein Eigentümer von Wohnanlagen in Ballungsräumen warten sollte, bis das Gesetz es ihm vorschreibt. Es werden nur Autofahrer auf E umsteigen, wenn sie vorher wissen, wo sie komfortabel und zu akzeptablen Preisen werden laden können.
Schwierigkeit beim Mietobjekten und Eigentümergemeinschaften ist eben, dass man die Zustimmung des Eigentümers bzw. mehrerer Eigentümer braucht, weil der Anschluss von Wallboxen das Gemeinschaftseigentum betrifft. Betrieb selbst und auch die Abrechnung könnten dann ausgelagert werden, so dass man im Grunde die Wallbox passend zum eigenen Stellplatz mit mietet. Lösungen sind da, es braucht eben nur endlich das Verständnis, dass E-Mobilität samt Ladeinfrastruktur nicht nice-to-have sind sondern der zukünftige Standard.
Dies zu verdeutlichen, wäre meine Ansicht nach auch Aufgabe der Politik.
Mary Schmitt meint
Kann ja sein. Ich habe genaue Kenntnis einer Anlage in der Hauptstadt, sehr zentral. Komplettsanierung kurz vor Abschluss. Dort werden die Kaltmieten eine deutliche „2“ vorne haben. Aber es gibt eine ebenerdige Fahrradgarage aus Einzelboxen mit Steckdose und jeder Fahrzeugstellplatz hat einen Ladeanschluss. Solche Leuchttürme werden von oben Druck auf den Bestand ausüben. Von unten wird die Verschärfung der GEIG das machen. Wer also glaubt, in einer Bestandsimmobilie nichts machen zu müssen, wird sich irgendwann umgucken.