2024 ist das erste Jahr, in dem in Deutschland alle Grenzwerte der europäischen Luftqualitätsrichtlinie eingehalten wurden. Für Feinstaub ist es bereits das siebte Jahr in Folge. Für Stickstoffdioxid (NO2) wurde 2024 der Jahresmittelgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³) nach aktueller Datenlage erstmalig an allen Stationen eingehalten.
Das zeigt die vorläufige Auswertung der Messdaten der Bundesländer und des Umweltbundesamtes (UBA) von bislang rund 600 Messstationen (Stand 03.02.2025). Dazu UBA-Präsident Dirk Messner:
„Auch 2024 setzte sich die positive Entwicklung der letzten Jahre fort. Dass wir im vergangenen Jahr alle Grenzwerte einhalten konnten, ist kein Selbstläufer, sondern Ergebnis gezielter Luftreinhaltemaßnahmen auf Ebene der EU, des Bundes, der Länder und Kommunen. Insbesondere mit der Abgasnachbehandlung, z. B. durch Partikelfilter und schärferen Abgasnormen, konnte ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der Emissionen aus dem Verkehrsbereich erzielt werden. Maßnahmen wie die Elektrifizierung von Bussen im ÖPNV, das Verflüssigen von Verkehren und Geschwindigkeitsreduzierungen trugen vor Ort ebenso zur Verbesserung bei.“
Dass die Grenzwerte 2024 alle eingehalten wurden, bedeute nicht, dass es keine weiteren Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität bedarf. Die geltenden Grenzwerte seien mehr als 20 Jahre alt und entsprächen nicht mehr den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfehle zum Schutz der Gesundheit deutlich niedrigere Richtwerte.
Neue Grenzwerte ab 2030
Mitte Dezember 2024 ist die überarbeitete europäische Luftqualitätsrichtlinie in Kraft getretenen. Mit dieser werden ab dem Jahr 2030 strengere Grenz- und Zielwerte europaweit bindend. So werden unter anderem für das Jahresmittel der NO2-Grenzwert von aktuell 40 auf 20 µg/m³ und der Feinstaub-Grenzwert PM2,5 von aktuell 25 auf 10 µg/m³ abgesenkt.
„Auch wenn sich die neuen europäischen Grenzwerte nur schrittweise an die deutlich niedrigeren WHO-Empfehlungen annähern werden, führt jede Verbesserung der Luftqualität zu einer Reduktion des Gesundheitsrisikos für die Gesamtbevölkerung“, so Messner. Die von der EU-Kommission vorgelegten Szenarien zur Entwicklung der Krankheitslast zeigten, dass diese bei Einhaltung der strengeren Grenzwerte bis 2030 in Europa deutlich zurückgeht.
Langfristig sollen die Grenzwerte vollständig an die WHO-Richtwerte angepasst werden. Hierzu wurde in der neuen Luftqualitätsrichtlinie verankert, dass die Grenzwerte bereits Ende 2030 und danach alle fünf Jahre überprüft werden. Bis 2050 ist angestrebt, die Luftschadstoffe so weit zu reduzieren, dass die Verschmutzung als nicht mehr schädlich für Mensch und Umwelt gilt.
Vergleicht man die endgültigen Luftmessdaten des Vorjahres 2023 mit den ab 2030 geltenden, strengeren Grenzwerten der neuen EU-Richtlinie, so sind noch Verbesserungen notwendig. Die Auswertung der NO2- und PM2,5-Daten zeigt, dass bei NO2 rund 44 Prozent aller Messstationen den Wert von 20 µg/m³ im Jahresmittel und bei PM2,5 ca. 4 Prozent den Wert von 10 µg/m³ im Jahresmittel noch nicht erreichen.
Gleichwohl ist bis zum Jahr 2030 mit einer weiteren Verbesserung der Luftqualität in Deutschland zu rechnen (u. a. durch fortlaufende Erneuerung der Fahrzeugflotte), sodass nach Schätzungen des UBA davon auszugehen ist, dass für nahezu alle Stoffe eine Einhaltung der ab dem Jahr 2030 geltenden Grenzwerte zu erwarten ist und es lediglich noch für PM2,5 und NO2 zu einzelnen Überschreitungen kommt. Eine flächendeckende Einhaltung aller Grenzwerte in Deutschland kann laut dem UBA bis zum Jahr 2035, also noch vor dem Zeitrahmen der maximal möglichen Fristverlängerung (2040), erreicht werden.
David meint
Entfernt. Bitte verfassen Sie konstruktive Kommentare. Danke, die Redaktion.