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DAT: Neue E-Auto-Sonderabschreibung droht ihr Ziel zu verfehlen

11.06.2025 in Politik von Thomas Langenbucher | 6 Kommentare

BMW-i5-Touring

Bild: BMW

Die von der Bundesregierung geplante neue Elektroauto-Förderung für Unternehmen wird von dem Marktbeobachter Deutsche Automobil Treuhand (DAT) kritisch bewertet. Eine neue Abschreibungsregelung für gewerbliche Stromer-Käufe soll den Umstieg auf Elektromobilität erleichtern – in der Praxis drohen laut der DAT jedoch Zielverfehlung, Mitnahmeeffekte und Nebenwirkungen für den Gebrauchtwagenmarkt. Auch Endverbraucher blieben außen vor.

Mit dem Ziel, die Elektrifizierung des Straßenverkehrs voranzutreiben, sieht die Bundesregierung eine deutliche steuerliche Erleichterung für Unternehmen vor: 75 Prozent der Anschaffungskosten für gekaufte, rein batterieelektrische Fahrzeuge sollen im ersten Jahr abgeschrieben werden können. Im auf den Kauf folgenden Jahr sollen sich noch 10 Prozent absetzen lassen, im zweiten und dritten Folgejahr jeweils 5 Prozent, im vierten Folgejahr 3 Prozent und im fünften 2 Prozent.

„Das klingt nach einem starken Signal für Investitionsbereitschaft – doch bei genauerem Hinsehen zeigen sich erhebliche Schwächen in der Konstruktion der Maßnahme“, so die Branchenexperten. „Ich sehe hier ein steuerpolitisches Placebo mit ungewisser Wirkung – und gleich mehreren systemischen Problemen“, meint DAT-Geschäftsführer Jens Nietzschmann.

„Zielgruppe verfehlt“

Das erste Problem liege in der Verbreitung des Leasingmodells: Rund 80 Prozent der gewerblich genutzten E-Autos würden nicht gekauft, sondern geleast. Das geschehe aus wirtschaftlich nachvollziehbaren Gründen wie Liquiditätsschonung und Restwertrisiko. „Wer least, kann nicht abschreiben. Das bedeutet: Von der steuerlichen Entlastung profitiert nicht das Unternehmen, das das Fahrzeug nutzt – sondern der Leasinggeber. Damit zielt die Maßnahme am Bedarf der meisten Firmenkunden vorbei“, erklärt Nietzschmann.

Nur wenn Leasinganbieter die steuerlichen Vorteile in Form reduzierter Raten an ihre Kunden weitergeben, könne es indirekt doch noch zu einem gewissen Anreizeffekt kommen. Doch das sei nicht garantiert – und in vielen Fällen schwer kalkulierbar. „Die tatsächliche Wirkung bleibt ungewiss“, so Nietzschmann. „Es ist keineswegs sicher, dass die Förderung in den Fuhrparks ankommt – und wenn doch, dann nur teilweise.“

Ein zweites Risiko ergibt sich laut der DAT aus möglichen Reaktionen der Leasinganbieter: Um die Förderung optimal auszuschöpfen, könnten vermehrt Verträge mit sehr kurzen Laufzeiten angeboten werden – etwa 12 oder 24 Monate statt der üblichen 36. Dies gelte jedoch nur, wenn der Plan der Regierung keine Restriktionen hinsichtlich einer Mindesthaltedauer enthält.

„Das kann zwangsläufig dazu führen, dass mehr junge, hochpreisige Gebrauchtwagen sehr früh auf den Markt zurückkommen – und das in einem Segment, in dem die Zahlungsbereitschaft der Käufer bekanntlich limitiert ist“, erklärt Martin Weiss, Leiter der DAT-Fahrzeugbewertung. „Ein Überangebot an relativ teuren jungen Gebrauchten kann dann schnell zur Belastung für Händler und zur Enttäuschung für Kunden werden.“

Endverbraucher bleiben außen vor

Noch problematischer bewerten die Marktbeobachter jedoch, dass der private Endverbraucher in der neuen Förderung keine Rolle spielt. Obwohl auch viele Privatpersonen über den Kauf eines E-Autos nachdenken würden, bleibe ihnen der sogenannte Innovationsbooster verwehrt.

„Es ist durchaus nachvollziehbar, dass angesichts der Verteilung der Zulassungszahlen die gewerblichen Fuhrparks im Fokus stehen – immerhin sind zwei Drittel aller E-Auto-Zulassungen gewerblich und nur ein Drittel privat“, so die DAT. Es könnte aber der Eindruck entstehen, dass Privatkunden lediglich als Abnehmer für die gebrauchten Fahrzeuge gedacht sind, die nach einiger Zeit günstig auf den Markt zurückkehren.

„Natürlich ist es interessant, wenn moderne Fahrzeuge nach kurzer Nutzungsdauer günstiger zu haben sind. Aber man muss auch fragen dürfen, ob die privaten Käuferinnen und Käufer sich als Kunden zweiter Klasse fühlen, da ihnen die Förderung verwehrt bleibt“, ergänzt Weiss und resümiert: „Hier wäre ein einheitlich günstiger Strompreis ein probates Mittel, das allen E-Auto-Fahrern gleichermaßen zugutekäme. Dadurch wird die Nutzung eines E-Autos für alle attraktiver, unabhängig vom Alter des Fahrzeugs und unabhängig davon, ob es privat oder gewerblich genutzt wird.“

„Anschubidee mit Stolperpotenzial“

Eine steuerliche Förderung zur Ankurbelung der E-Mobilität könne eine positive Wirkung entfalten. Der aktuell diskutierte Entwurf sei aber lückenhaft, unausgewogen und lasse wichtige Zielgruppen außen vor, heißt es von der DAT abschließend.

„Ich halte die Maßnahme nicht per se für falsch“, sagt Nietzschmann, „aber wenn man einen echten Innovationsschub will, muss man genauer hinschauen: Wie werden Fahrzeuge wirklich genutzt? Wer entscheidet über den Antrieb? Und wie kann man auch den privaten Umstieg auf E-Mobilität attraktiv machen – nicht erst beim Gebrauchtkauf, sondern gleich von Anfang an?“

Nach diesem ersten Schritt müssten somit schnell weitere Maßnahmen folgen, um vor allem die Nutzung von E-Mobilität flächendeckend auch für den Endverbraucher attraktiv zu machen.

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Via: DAT
Tags: FörderungAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. MrBlueEyes meint

    11.06.2025 um 09:13

    Muss gerade echt grinsen… das ist genau meine Rede!

    Welche Firma KAUFT denn bitte? Die LEASEN!

    Wenn, dann kauft die Leasing-Gesellschaft… und ob die dann auch abschreiben kann und/oder die Vergünstigungen überhaupt an den (Firmen)Kunden weitergibt, ist mehr als fraglich.

    Das ist ein absoluter Rohrkrep.ierer… so wie die gesamte Regierung… passt ins Gesamtbild :)

    Antworten
    • Mäx meint

      11.06.2025 um 10:27

      Wie Rohrkrepierer?
      Jetzt haben wir doch echte Macher, wie Fritzl, Dobrindt oder Reiche am Steuer.
      Schluss mit Wokismus.
      Zwar kopieren die viel beim „schlechtesten Wirtschaftsminister“ aller Zeiten aber jetzt sind es eben die Macher die das machen und daher ist das absolute Spitzenklasse!1!11!

      Antworten
      • Jeff Healey meint

        11.06.2025 um 11:53

        Danke @Mäx,
        dem schließe ich mich sehr gerne an.

        Antworten
    • F. K. Fast meint

      11.06.2025 um 13:36

      Warum leasen sie? Weil es die Liquidität nicht verringert. Aber genau das erreicht jetzt auch die Förderung. Ansonsten spricht rein gar nichts für Leasing.

      Antworten
      • Jörg2 meint

        11.06.2025 um 15:04

        Leasing erschlägt auch das Weiterverwertungsproblem.

        Bei nichtfunktionalem BEV-Gebrauchtwagenmarkt ist Kauf mit der Absicht einer kurzen Haltefrist mit einem erhöhten kaufmännisch Risiko verbunden.

        Antworten
        • F. K. Fast meint

          11.06.2025 um 16:17

          Wir hatten in der Vergangenheit nie ein Wiederverwertungsproblem. Die Händler, wo wir neu gekauft haben, haben auch immer die Gebrauchtwagen angekauft. Wenn es da ein Risiko gibt, ist es bei den Leasingkonditionen bereits eingepreist. Als Unternehmer würde ich nie leasen, da zu unflexibel und teuer.

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