Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem sogenannten Investitionsbooster zugestimmt. Damit ist der Weg für das Gesetzespaket der schwarz-roten Bundesregierung frei, das unter anderem neue steuerliche Anreize für die Elektromobilität vorsieht. Die Zustimmung in der Länderkammer erfolgte einstimmig. „Da der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt hat, kann es nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft“, so der Bundesrat in einer Mitteilung
Kernstück der Maßnahmen im Bereich Elektromobilität ist die Einführung einer degressiven Abschreibung für Elektrofahrzeuge. Diese gilt für Betriebe, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 neue Elektrofahrzeuge anschaffen. Die Abschreibung beginnt im ersten Jahr mit 75 Prozent, danach folgen in den nächsten fünf Jahren gestaffelte Abschreibungssätze von zehn, fünf, fünf, drei und zwei Prozent.
Eine weitere Maßnahme betrifft die Besteuerung elektrischer Dienstwagen. Die Preisobergrenze für die Anwendung der reduzierten Besteuerung der privaten Nutzung wird von 75.000 auf 100.000 Euro angehoben. Damit profitieren mehr Modelle von der sogenannten 0,25-Prozent-Regelung. Künftig müssen Dienstwagenberechtigte bei Privatnutzung eines Vollstromers erst ab einem Bruttolistenpreis von über 100.000 Euro 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat als geldwerten Vorteil versteuern. Für klassische Verbrenner gelten weiter stets 1 Prozent.
Kritik gibt es an der eingeschränkten Wirkung der Sonderabschreibung. Diese greift nur bei einem Kauf der Fahrzeuge durch Unternehmen. Leasingmodelle bleiben außen vor, was in der Praxis viele Flottenkunden betrifft. Auch profitierten Privatkunden nicht direkt von der neuen Förderung.
Über die Elektromobilität hinaus enthält der Investitionsbooster auch Regelungen zur generellen Investitionsförderung. Dazu gehört eine Sonderabschreibung von 30 Prozent auf bewegliche Wirtschaftsgüter. Außerdem ist eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer vorgesehen, um Unternehmen nach Investitionen schneller wieder Liquidität zu verschaffen.

Sebastian meint
An dem Thema sieht man deutlich das eklatante Problem in diesem Lande. Die Wirtschaft soll sich selber helfen, in dem sie investiert… unfassbar. Was als booster beschrieben wird, ist eigentlich eine Ohrfeige für die Fleißigen. Nichts dazu gelernt die Politiker.
Mary Schmitt meint
Läuft doch für die in unserem Land, die Leistung zeigen. Es gibt genug Menschen, die nur Kosten verursachen und einem die Luft wegatmen.
Gerry meint
Mari, ich hab den Eindruck du bist bei der zweiten Sorte dabei.
Vlt. gäbs auch sinnvollere Arbeit für dich ?
Ich vermute ja 😉.
Jensen meint
Ein schlecht gemachtes Gesetz, welches in erster Linie am Markt und an den Bürgern vorbei geht. Die Kosten sind immens und bevorteilen weitgehend die falsche Zielgruppe. Ich bin persönlich kein ausgemachter Freund des Leasings, wenn man aber diesen Bereich vollkommen unverständlicherweise sehenden Auges ausschliesst, sendet man ein sehr befremdliches und höchst ignorantes Signal.
MrBlueEyes meint
Ich frage mich auch, wie vielen Personen diese Regelung letztendlich nützt?
Firmen LEASEN ihre Fahrzeuge für ihre Mitarbeiter*innen zumeist… wer streicht dann die Förderung ein? Die Leasinggesellschaft???
Und gibt diese die Förderung auch verpflichtend weiter? Wahrscheinlich nicht…
Sehr skurriles Konstrukt das Ganze…
LOL meint
ja ist doch ok, das überteuerte 100.000 Euro Auto, das im ersten jahr zu 75% abgeschrieben wird, dann kann das Auto schnell für wenig Geld in den Gebrauchtwagenmarkt …
E.Korsar meint
Nein. Der Marktpreis ist ja höher als der Buchwert.
Mäx meint
Da will sich der Staat bissle was wiederholen ;)
E.Korsar meint
Wenn eine Firma so bescheuert ist, den Wagen dann nach einem Jahr zu verkaufen…
Mäx meint
Absolut.
Wer kauft wird wohl eher langfristig an dem Fahrzeug interessiert sein.
Wer least, hat das Problem direkt nicht (sondern der Leasinggeber) und wird eher alle z.B. 36 Monate das Fahrzeug wechseln.
Jeff Healey meint
Selbst wenn der ehemalige
100.000,-€-Firmenwagen dann nur noch die Hälfte kostet, ist er für die überwiegende Masse der Bevölkerung nicht finanzierbar.
MrBlueEyes meint
„Künftig müssen Dienstwagenberechtigte bei Privatnutzung eines Vollstromers erst ab einem Bruttolistenpreis von über 100.000 Euro ein Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat als geldwerten Vorteil versteuern.“
Ist das nicht falsch?
Über bisher 70.000€ waren es statt 0,25% trotzdem nur 0,5%…
1% Geldwerter Vorteil zahlte man für Elektroautos nie (?)
Was meint ihr?
Mäx meint
Jop, sollte so sein.
Über der Grenze (wie hoch auch immer die zum Zeitpunkt war) immer 0,5%, darunter 0,25%.
Jetzt liegt die Grenze eben bei 100k.
MrBlueEyes meint
@ecomento: Könntet ihr das bitte korrigieren?
Oder wenn es eine Falschaussage von jemand war, dann bitte so kennzeichnen und klarstellen… danke…
Redaktion meint
Der Fehler war bei uns, es gelten ab 100.000 Euro für E-Autos 0,5 Prozent – korrigiert!
VG | ecomento.de
MrBlueEyes meint
Super, danke…
Redaktion meint
Danke für den Hinweis – korrigiert!
VG | ecomento.de
E.Korsar meint
Klingt super! Mach ich jetzt auch. Mehr Geld ausgeben und weniger einnehmen. Könnte ja weniger arbeiten. Kann ja nix passieren. /s
F. K. Fast meint
Den besten Innovationsbooster haben sie ja in Brüssel verhindert: niedrigere Preise bei BEV. Zum einen durch China-Zölle, zum anderen durch das deutlich Aufweichen der CO2-Grenzen.
Die BEV-Preise waren kurzzeitig im Frühjahr mal niedriger, jetzt sind sie wieder auf dem gleich hohen Niveau wie voriges Jahr. Da lockt man nicht viele hinter dem Ofen vor, auch nicht wenn sie viel im ersten Jahr abschreiben können.