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Elektroauto-Leasing: Aktuelle Angebote & Vergleich

Gebrauchte Elektroautos waren 2025 selten und viel günstiger als neue

22.01.2026 in Autoindustrie, Studien & Umfragen von Thomas Langenbucher | 10 Kommentare

Hyundai-Kona-Elektro-2020

Bild: Hyundai (Symbolbild)

Gebrauchte Elektroautos sind in Deutschland weiterhin eine Randerscheinung. 2025 entfielen sie laut Kraftfahrt-Bundesamt auf nur 3,6 Prozent der Besitzumschreibungen. Zwar entspricht das einem Plus von rund einem Drittel gegenüber 2024, doch der Marktanteil bleibt niedrig.

Bei Neuwagen lag der Anteil von Elektroautos im vergangenen Jahr bei fast 20 Prozent. Dabei wirkt ein klassischer Vorteil von Gebrauchtwagen bei Stromern besonders stark: Sie sind deutlich günstiger als Neufahrzeuge – stärker noch als bei Benzinern oder Dieseln.

Das zeigen Daten des Marktbeobachters Deutsche Automobil Treuhand (DAT) zu den Restwerten. Diese geben den Wert eines typischen drei Jahre alten Autos im Verhältnis zum früheren Listenneupreis an. Für batterieelektrische Fahrzeuge lag dieser Wert im Dezember bei 49 Prozent. Ein drei Jahre alter Vollstromer kostet damit im Schnitt nicht einmal die Hälfte seines ursprünglichen Neupreises. Bei Dieseln und Benzinern lagen die Restwerte zuletzt deutlich höher, bei 61,1 beziehungsweise 62,7 Prozent.

Zusätzlichen Druck auf die Preise könnte die neue staatliche Kaufprämie für Elektroautos bringen. Zwar gibt es keine direkte Unterstützung für Gebrauchtwagen, doch laut DAT beeinflussen günstigere Neuwagen erfahrungsgemäß auch das Preisgefüge im Gebrauchtmarkt. Sinkt der Preisabstand zu Neuwagen, fallen die Gebrauchtpreise, bis der Abstand wieder groß genug ist.

Für Käufer sind das gute Nachrichten, für Verkäufer weniger. Privatleute, Händler und Leasinggesellschaften müssen mit weiteren Wertverlusten rechnen. Derzeit sind rund zwei Millionen Elektroautos in Deutschland zugelassen, was etwa vier Prozent des gesamten Pkw-Bestands entspricht.

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Via: Zeit.de
Tags: PreiseAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Stefan Redlin meint

    22.01.2026 um 13:23

    Ausgangsbasis für die Berechnung eines Fahrzeugrestwertes ist immer der Listenpreis.
    Eine eventuell erfolgte Förderung spielt da keine Rolle. Ein Auto von 2019 mit 35000 Liste, war nicht nur 31000 Wert weil es womöglich 4000 Förderung gab.

    Antworten
    • Deity meint

      22.01.2026 um 14:34

      eben doch:

      Wenn jeder einen Neuwagen mit Listenpreis 35k durch Förderung für 31k kaufen konnte, hat keiner mehr seinen Gebrauchten für über 31k verkaufen können.

      Die Gebrauchten haben sich im Wertverfall eigentlich direkt gegen die 31k bemessen, nie gegen die 35k.

      Antworten
    • Till meint

      22.01.2026 um 17:33

      „Ausgangsbasis“ ist korrekt für die Berechnung. Doch dann kommen nach der Wertberechnung eben noch marktübliche Abschläge oder Zuschläge drauf. Ein Porsche 911 von 1987 wäre dem Standardmodell nach, ca. 1.800€ wert. Bezahlt werden jedoch ab 30.000€. Und um eim E Auto zu bleiben, sieht man, dass bsp. bei den ID3 die Prämien beim Gebrauchtverkauf eingepreist werden.

      Antworten
    • mabra meint

      22.01.2026 um 22:04

      Das mag für den Händler/Hersteller so sein. Wenn ich als Käufer mir ein solches Auto kaufen will, gehe ich nicht vom Listenpreis aus. Wenn der Händler dann nicht mitspielt, dann kaufe ich es halt nicht. Besteht ja kein Zwang.

      Antworten
  2. Gerry meint

    22.01.2026 um 12:01

    Ist doch gut wenn gebrauchte eAutos sehr günstig zu haben sind. Die neue Förderung für eFahrzeuge wird die Preise nochmal drücken. Dadurch erübrigt sich auch eine Förderung bei Gebrauchtfahrzeugen. 👍

    Antworten
    • Stefan Redlin meint

      22.01.2026 um 13:54

      Ausgangsbasis für die Berechnung eines Fahrzeugrestwertes ist immer der Listenpreis.
      Eine eventuell erfolgte Förderung spielt da keine Rolle. Ein Auto von 2019 mit 35000 Liste, war nicht nur 31000 Wert weil es womöglich 4000 Förderung gab.
      Wenn das anders wäre könntest Du ein Auto welches Du geschenkt bekommen hast niemals für irgendeinen Preis weiterverkaufen, sondern nur weiterverschenken.

      Antworten
      • Deity meint

        22.01.2026 um 14:38

        Die Argumentation ist doch quatsch.

        Wir kommen hier in eine stark hypothetische Annahme.

        Wenn du als Einzelperson ein Fahrzeug geschenkt bekommst, ändert sich natürlich nicht der Wert des Fahrzeugs für andere. Sobald aber jeder ein Fahrzeug geschenkt bekommen würde (So wie es damals bei der Förderung eben war), würde natürlich auch keiner mehr auf dem Gebrauchtwagenmarkt ein Fahrzeug kaufen.

        Antworten
  3. Deity meint

    22.01.2026 um 11:43

    Die Umweltprämie welche es bis Ende 2023 gab (Bis zu 6000 Euro) ist doch genau der Grund warum die Differenz zum Listenpreis nach drei Jahren Größer ist.

    Wenn man die 6000 Euro beim damaligen Listenpreis abzieht, kommt man vermutlich auf einen ziemlich identischen Wertverfall wie beim Verbrenner

    Antworten
    • Lanzu meint

      22.01.2026 um 12:00

      Die Daten beziehen sich doch auf 2022, wenn drei Jahre alte Fahrzeuge in 2025 verglichen werden. Damals gab es sogar 9000€ Bonus.

      Antworten
      • Gerry meint

        22.01.2026 um 12:06

        9570€ (vom Listenpreis runter) um genau zu sein 😉.

        Antworten

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