Das Interesse an gebrauchten Elektroautos wächst deutlich: Im September 2026 lag die Nachfrage auf AutoScout24 um 67 Prozent über dem durchschnittlichen Niveau von Januar und Februar, berichtet der ACV Automobil-Club Verkehr. Allein gegenüber August stiegen die Kaufanfragen um 26,8 Prozent. Doch wer ein gebrauchtes E-Auto kauft, erhält weiterhin keine Kaufprämie aus dem Förderprogramm des Bundes.
Der ACV fordert deshalb, die verfügbaren Fördermittel auch für gebrauchte Elektroautos einzusetzen. Aus Sicht des Automobilclubs muss sich die Förderung stärker an der Kaufrealität der meisten privaten Haushalte orientieren: Für sie komme vor allem ein Gebrauchtwagen infrage. Die Beschränkung auf Neufahrzeuge lasse damit einen entscheidenden Zugang zur Elektromobilität unberücksichtigt.
„Eine Kaufprämie für Neuwagen hilft wenig, wenn ein Neuwagen für das eigene Budget gar nicht infrage kommt. Wer Elektromobilität für breite Bevölkerungsschichten erreichbar machen will, muss gebrauchte E-Autos fördern“, sagt ACV Geschäftsführer Holger Küster.
Die seit 1. Januar 2026 geltende und seit Mai beantragbare staatliche E-Auto-Kaufprämie ist bislang auf den Kauf und das Leasing von Neufahrzeugen begrenzt. Bereits die bis 2023 gewährten Zuschüsse kamen vor allem einkommensstarken Haushalten zugute. Eine Förderung gebrauchter Elektroautos würde dagegen auch Menschen den Umstieg erleichtern, für die ein Neuwagen finanziell nicht infrage kommt, so der ACV.
Neben einer Kaufprämie braucht es laut dem Verband verbindliche Standards für Batteriezustandszertifikate, um den Gebrauchtwagenmarkt für Elektroautos zu stärken. Solche Zertifikate sind bereits bei verschiedenen Anbietern erhältlich. Die Verfahren zur Ermittlung des Batteriezustands, des sogenannten State of Health, unterscheiden sich jedoch teilweise in ihren Berechnungsgrundlagen und Bezugsgrößen. Das erschwert den Vergleich der Ergebnisse und damit die Orientierung beim Kauf.
„Ein Batteriezertifikat soll Fragen beantworten, keine neuen aufwerfen. Käufer müssen erkennen können, was der ausgewiesene Batteriezustand bedeutet und ob die Angaben verschiedener Angebote vergleichbar sind. Dafür brauchen wir einen verbindlichen Standard“, sagt Küster.

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