Carsharing-Angebote verzeichnen enorme Wachstumsraten. Zum Ausbau ihrer Flotten brauchen vor allem stationsbasierte Anbieter zunehmend Stellplätze im öffentlichen Raum. Doch in vielen Vierteln deutscher Innenstädte sind die Reserven ausgeschöpft, das Kundenwachstum könnte ins Stocken geraten. Damit Carsharing seine Vorteile wie Verkehrs- und Umweltentlastung voll ausspielen kann, müssen die Fahrzeuge nahe der potentiellen Kunden angeboten werden können.
Seit Jahren setzt sich der Bundesverband Carsharing e.V. (bcs) beim Bundesverkehrsministerium für eine nationale Rechtsgrundlage ein, die es Kommunen erlaubt, Carsharing-Stationen rechtssicher im öffentlichen Straßenraum einzurichten. Im Januar 2013 endlich brachte die Behörde das Anliegen des bcs im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags zur Sprache und kündigte an, zeitnah eine sogenannte Verkehrsblattlösung zu erlassen.
bcs bemängelt unzureichende Kennzeichnung
Der bcs bemängelt jedoch, dass der aktuelle Entwurf für das amtliche Verkehrszeichen zur Kennzeichnung von Carsharing-Stationen unzureichend ist: In den Punkten unternehmensbezogene Zuordbarkeit und Schutz gegenüber Fremdparkern bestehe Verbesserungsbedarf. Nun will der bcs selbst mittels eines Rechtsgutachtens Vorschläge erarbeiten, die eine praxistauglichere Lösung bieten.
Denn die Stellplätze stationsbasierter Carsharing-Angebote benötigen zwingend eine unternehmensbezogene Zuordnung zu den jeweiligen Fahrzeugen. Sonst kann nur schwer gewährleistet werden, dass vom Kunden teils Wochen vorab reservierte Fahrzeuge auch am gewünschten Ort aufzufinden sind. Dies wiederum ist laut bcs-Geschäftsführer Willi Losse eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Angebote:
„Nur wenn die gewünschte Autoklasse zum gewünschten Zeitpunkt am reservierten Ort zur Verfügung steht, können wir dem Carsharing-Kunden vermitteln, dass er sein eigenes Auto nicht mehr benötigt und mit dem Carsharing-Angebot einen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung hat. Tatsächlich hat die im letzten Jahr vom bcs durchgeführte bundesweite Neukundenbefragung ergeben, dass der Autobesitz in den Haushalten der Carsharing-Neukunden von 43,4 Prozent innerhalb weniger Monate auf nur noch 19,0 Prozent gesunken ist.“
Die individuellen Bedürfnisse von stationsbasierten Angeboten und Free-Floatern wie car2go, DriveNow und Flinkster müssen hierbei unterschiedlich berücksichtigt werden. Denn stationsbasierte Angebote mit ihren aktuell 270.000 Nutzern sind zwingend auf eine eindeutige Zuordnung der Stellplätze angewiesen, während Free-Floating-Angebote meist auf feste Plätze verzichten. Ein weiteres Anliegen des bcs: Die Stellplätze für stationsbezogene Angebote sollten vor allem an Problempunkten baulich gegen Fremdparker geschützt werden können, etwa durch umklappbare Bügel oder Schranken.