Von einer großen Koalition aus den etablierten Parteien CDU, CSU und SPD ist keine Revolution zu erwarten. Dementsprechend folgt ein Großteil des Vertrages, auf den sich ihre Vertreter Ende November geeinigt hatten, „dem inspirationslosen Prinzip des ‚weiter so!‘. Die Mut- und Planlosigkeit zeigt sich vor allem sprachlich. ‚Weiterführung, Weiterentwicklung, Beibehaltung, Prüfung und Verlängerung‘ statt ‚Neuausrichtung, grundlegende Überarbeitung, Abschaffung und Einführung,'“ schreibt das Portal Zukunft Mobilität, das 2012 mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet wurde.
Der Autor hat sich die Mühe gemacht, alle verkehrspolitisch relevanten Inhalte aus dem Regierungsprogramm zu sortieren und stichpunktartig aufzulisten. Wir haben die ausführliche Zusammenstellung reduziert auf die wesentlichen Punkte, die nur Elektro- und alternative Mobilität, Carsharing und nachhaltige Mobilität im Allgemeinen betreffen.
Viele der relevanten Themen sind unseren treuen Lesern sicher ein Begriff, fasst doch der Koalitionsvertrag in einigen Punkten nur zusammen, womit bereits die Vorgängerregierung bzw. die Industrie selbst begonnen hatte. So tauchen die „eine Million Elektroautos“ ebenso auf wie der dringende Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur, eine intelligente Vernetzung von Mobilitätsangeboten und Initiativen im Bereich der Forschung zu alternativer Mobilität.
Hinter den einzelnen Punkten ist die entsprechende Seitenzahl des Papiers in Klammern angegeben (Zur Nachlese steht der mehr als 180 Seiten starke Koalitionsvertrag hier als PDF zum Download bereit):
- Deutschland soll weiterhin zum Leitmarkt und Leitanbieter für E-Mobilität gemacht werden. Dabei verfolgt die Große Koalition einen technologieoffenen Ansatz inklusive der Wasserstoff-, Hybrid-, Batterie- und Brennstoffzellentechnologie. (S. 19)
- Förderung umweltfreundlicher Fahrzeuge (insbesondere auch Elektrofahrzeuge): KfW-Programm mit zinsgünstigen Krediten zur Anschaffung dieser Fahrzeuge. Die Mittel sollen aus vorhandenen Eigenmitteln der KfW stammen. (S. 21)
- Automobilforschung: Herausforderungen im Bereich der Energiespeicherung und dem Energieverbrauch unter Praxisbedingungen. (S. 35)
- Förderung von Leichtbautechnologien, Deutschland soll Leitanbieter in diesem Sektor werden. (S. 19)
- Straße des 21. Jahrhunderts: intelligente Verkehrsinfrastruktur sowie verstärkter Einsatz von Verkehrstelematik und modernsten Informations- und Kommunikationssystemen. (S. 43)
- Unterstützung technologieoffener Entwicklung neuer Antriebe und Kraftstoffe bzw. Energieträger. (S. 44)
- Verlängerung der bis Ende 2018 befristeten Energiesteuerermäßigung für klimaschonendes Autogas und Erdgas. (S. 44)
- Eine Million Elektroautos in allen unterschiedlichen Varianten bis zum Jahr 2020. Nutzerorientierte Anreize statt Kaufprämien. (S. 44)
- Aufbau der entsprechenden Lade- und Tankstelleninfrastruktur vorantreiben. (S. 44)
- Die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW) wird ab 2016 ihre Arbeit auf die Implementierung und den Markthochlauf der Brennstoffzellentechnologie im stationären und mobilen Bereich konzentrieren. (S. 44)
- Sukzessive Umrüstung des Fuhrparks des Bundes auf elektrische Antriebe. (S. 44)
- Kommunen sollen Parkplätze rechtssicher für Carsharing-Autos und Elektroautos ausweisen können. (S. 44)
- Weitere Förderung zukunftsweisender Projekte an der Schnittstelle ÖPNV / Carsharing / Fahrrad. (S. 45)
- Mobilitätsforschung: zukünftig verstärkte Ausrichtung auf die gesamte Breite von Mobilitätsangeboten auch unter gesellschafts- und sozialwissenschaftlichen Aspekten. (S. 35)
- Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik für eine vernetzte, sichere und effiziente Mobilität. (S. 35)
- Ausweitung von Netzwerken wie die Nationale Plattform Elektromobilität auf alle Leitmärkte und Europa. (S. 19)