Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat wie bereits im Februar angekündigt beim Landgericht Stuttgart eine Klage gegen Automobilhersteller Daimler eingereicht. Wie bei Volkswagen geht es um verdächtig hohe Abgaswerte. „Die Klage wurde uns inzwischen zugestellt“, sagte eine Daimler-Sprecherin, „wir halten sie für unbegründet“.
Die Umwelthilfe wirft dem Autobauer irreführende Werbung über angeblich saubere Dieselmotoren vor. Kritikpunkt ist eine Einrichtung, die in einigen Dieselmotoren dafür sorgt, dass die Abgasnachbereitung in bestimmten Temperaturbereichen heruntergeregelt wird. Grund dafür sei der Schutz der Bauteile, so der Hersteller. Dadurch stieße ein Diesel bereits bei innerorts üblichen Geschwindigkeiten das Zehnfache des Normwerts aus.
Die Daimler AG hat eingeräumt, dass sie über die Motorsteuersoftware bei Temperaturen unterhalb von (plus) zehn Grad Celsius die Wirkung der Diesel-Abgasreinigung bei der Mercedes C-Klasse BlueTec 220 CDi verringert. Die Deutsche Umwelthilfe hatte Anfang Februar Messungen aus den Niederlanden veröffentlicht, die eine bis zu 28-fache NOx-Grenzwertüberschreitung bei Straßenmessungen belegen.
Nach Ansicht der DUH verstoßen unter anderem folgende falsche Werbeversprechen der Daimler AG gegen das Verbot irreführender Werbung (§ 5 UWG):
„So wie die BlueTEC Dieselmotoren mit besonders geringem Schadstoffausstoß. Eine komplexe Katalysatortechnologie reduziert die Stickoxide deutlich, das Fahren wird im besten Wortsinn zur reinsten Freude.“
„Und bei den Modellen mit Dieselmotoren konnten die Stickoxid-Emissionen durch das hochmoderne Abgasbehandlungskonzept BlueTEC um bis zu 90 Prozent auf ein Minimum reduziert werden.“
„BlueTEC reduziert die Emissionswerte unserer hochmodernen Dieselmotoren auf ein Minimum und senkt zugleich den Verbrauch. […] Es umfasst verschiedene, aufeinander abgestimmte technische Maßnahmen zur innermotorischen Minimierung der Rohemissionen und zur effektiven Nachbehandlung des Abgases. Dabei werden alle relevanten Emissionsbestandteile auf ein Minimum reduziert.“
Einem Sprecher zufolge ist Daimler „davon überzeugt, dass die Regelung des Abgasnachbehandlungssystems für den Motorschutz und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs innerhalb der gesetzlichen Vorgaben erfolgt.“
Aber nicht nur die DUH, auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zweifelt das an: Zwar sei der punktuelle, vorübergehende Einsatz von zum Schutze des Motors oder anderen Bauteilen zulässig, heißt es in der Analyse des europäischen Rechtsrahmens. Dieses Privileg sei allerdings eng auszulegen. Die Vorschrift gebe keine Erlaubnis, eine Abschalteinrichtung regelmäßig einzusetzen.