Im Mai wurde beschlossen, dass es in Deutschland eine Kaufprämie für Elektrofahrzeuge, den sogenannten Umweltbonus, geben wird. Spekulationen, dass sich der Start der Förderung auf unbestimmte Zeit verzögern könnte, wurden nun von der Bundesregierung zerstreut: Die Europäische Kommission habe bestätigt, dass die Maßnahme „beihilferechtlich unbedenklich“ sei, die Kaufprämie könne daher ohne Einschränkung umgesetzt werden.
„Wir konnten die Gespräche mit der EU-Kommission über die Gewährung der Kaufprämie mit gutem Ergebnis abschließen. Jetzt kann die Förderrichtlinie dem Haushalts- und Wirtschaftsausschuss des Bundestages vorgelegt werden und danach Inkrafttreten. Hiermit werden umweltfreundliche Elektrofahrzeuge immer mehr Einzug in unseren Alltag finden können. Die steigende Nachfrage wird wichtige und notwendige Investitionen entlang der gesamten neuen Wertschöpfungskette der Elektromobilität auslösen. Das ist ein wichtiges industriepolitisches Signal für Deutschland“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD).
Die Kaufprämie soll am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten und rückwirkend ab dem 18.5.2016 gelten. Reine Elektroautos werden mit 4000 Euro gefördert, für Plug-in-Hybride mit Verbrennungsmotor, E-Maschine und Stecker zum Aufladen der Batterie werden 3000 Euro ausgezahlt. Die Zuschüsse werden zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie getragen. Das zu fördernde Elektroauto muss einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60.000 Euro (71.400 Euro brutto) aufweisen. Zudem muss der Hersteller des erworbenen Stromers offiziell bei der Finanzierung der Kaufprämie mitmachen.
Beantragen können die Elektroauto-Kaufprämie Unternehmen, Privatpersonen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Mio. Euro, spätestens 2019 ist jedoch Schluss. Die Mittel stammen aus dem Energie- und Klimafonds, der vom Bundeswirtschaftsministerium verwaltet wird. Anträge können mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Wann genau dies der Fall sein wird, ist noch offen.
Sukram meint
In der Tagesordnung vom Gestern für die nächste Sitzung des Haushaltsausschusses am 22.6. steht übrigens kein Wort davon
https://www.bundestag.de/blob/428346/d261233683ea2101ace977abb983589d/078-data.pdf
aber PM ‚raushauen ist halt wichtiger.
HaraldS meint
An sich finde ich es Lobenswert, dass man seitens der Regierung versucht Elektrofahrzeuge zu subventionieren. Ich glaube nur dieser Ansatz ist der Falsche auch wenn ich da wahrscheinlich mit meiner Meinung alleine bin. Ich hätte es eher sinnvoll gefunden wenn man eine geteilte Subventionierung machen würde. Nutzer und VORALLEM Anbieter von Infrastrukturen sollten unterstützt werden. Wenn nicht durch Geld dann zumindest per Gesetz. Zuparken von Elektrosäulen etc. macht einfach keinen Spaß mehr. Wir haben in der Firma 5 Elektrokurzstreckenfahrzeuge, ich habe immer bammel mir einen zu nehmen da ich mit 90% Wahrscheinlichkeit an einem zugeparkten Spot ankomme. Und solange dieses Problem nicht parallel zur Subventionierung angegangen wird sehe ich da schwarz für die angestrebten Zahlen.