Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Die neue Förderrichtlinie richtet sich sowohl an Unternehmen, die Ladeinfrastruktur im eigenen Depot errichten, als auch an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Über vier Jahre stehen hierfür insgesamt eine Milliarde Euro bereit.
„Der schwere Straßengüterverkehr ist unverzichtbar für den Wirtschaftsstandort Deutschland – zugleich steht er vor der Aufgabe, klimafreundlich zu werden. Mit unserem milliardenschweren Förderprogramm schaffen wir jetzt die Voraussetzungen für einen zügigen Ausbau der Ladeinfrastruktur und erleichtern Speditionen sowie Logistikunternehmen den Umstieg auf batterieelektrische Nutzfahrzeuge“, so Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU).
Schnieder weiter: „Unternehmen, die ihre Depots mit Ladepunkten ausstatten wollen, unterstützen wir ebenso wie Investoren, die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge errichten. Klar ist: Elektromobilität im schweren Straßengüterverkehr kann nur mit einer leistungsfähigen Infrastruktur erfolgreich sein – genau hier setzen wir mit unserer Förderung an.“
Batterieelektrische Lkw böten das Potenzial, den Transportsektor deutlich klimafreundlicher und auch robuster gegenüber fossilen Energiekrisen zu gestalten – vorausgesetzt, die nötige Ladeinfrastruktur stehe bereit, erklärt das Verkehrsministerium. Die neue Förderrichtlinie setze als Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 genau hier an. Um den Umstieg auf batterieelektrische Nutzfahrzeuge bestmöglich zu unterstützen, seien neben der Ladeinfrastruktur auch der erforderliche Netzanschluss, Batteriespeicher und Ladelastmanagementsysteme förderfähig.
Zum Start der Förderung wird ein Fördervolumen von insgesamt 200 Millionen Euro für folgende Förderaufrufe bereitgestellt:
- Förderaufruf nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für kleine und mittlere Unternehmen: Anträge können ab dem 05. Juni 2026 gestellt werden. Die Bewilligung der pauschalen Förderung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.
- Förderaufruf nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für alle Unternehmen: Anträge können vom 26. Mai bis zum 07. Juli 2026 eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt im Anschluss und nach Abschluss des wettbewerblichen Auswahlverfahrens.
- Förderaufruf öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur: Anträge können vom 26. Mai bis zum 07. Juli 2026 eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt im Anschluss und nach Abschluss des wettbewerblichen Auswahlverfahrens.
Bei den wettbewerblichen Auswahlverfahren wird das zentrale Priorisierungskriterium der Fördereuro je aufgebaute Ladeleistung sein.
Über 2026 hinaus soll es während der vierjährigen Laufzeit der Förderrichtlinie weitere, an die jeweilige Marktsituation angepasste Förderaufrufe geben.

Kasch meint
CCS, oder MW-Lader – das dürfte Speditionen „unterwegs“ wohl am meisten interessieren. Über Nacht können die Kisten in der Zentrale sicherlich viel nuggeln, doch reicht das Jedem über den ganzen Tag ?
Dirk meint
Das ist endlich mal eine grosse und richtige Aktion aus dem BMV.
Da dürfte wohl der Druck der Spediteure und des Schwerverkehrs dahinterstecken, dass da jetzt so Tempo gemacht wird.
Paule meint
Die Entscheidungsträger der Speditionen haben ein ganz anderes Problem, es ist ihre Planungsunsicherheit. Viele haben sich an der alternativen Antriebsform Gas die Finger verbrannt und mussten lernen was es bedeutet, Mautbefreiung „bis auf weiteres“. Genau die ist es nämlich, welche das größte Einsparungspotenzial hat.
Der Gesetzgeber hat sich aktuell bis 2031 festgelegt.Haut dann die Keule mit vielleicht 25 Cent pro Kilometer zu?
Jörg2 meint
Wenn 2031 die Rahmenbedingungen so sind, dass neue BEV-Lkw preislich auf dem Niveau der Diesel-Lkw sind, kann auch die Mautbefreiung heruntergefahren werden. Über die laufenden Kosten schlägt der BEV-Lkw den Diesel-Lkw.
Simon meint
Ewig können die Hersteller die hohen Listenpreise nicht halten. Bei größeren Stückzahlen, mehr (auch chinesische) Konkurrenz. Mit 600kWh, 300-400kW kann man EU weit Fernverkehr fahren und es werden immer mehr Modelle.
Paule meint
Ja, das könnte dann passen und ich erwarte eigentlich, dass LKW nicht weiter von der Maut befreit werden. Als Anschubfinanzierung in der Ubergangszeit okay, aber ansonsten genauso volles Programm. Logisch ist es nicht unangenehm, dass unsere Autos zehn Jahre steuerfrei sind. Gerecht ist das aber nicht. Ist ja nicht so, dass die Kfz-Steuern benutzt werden, um die von den Verbrennern verschmutzte Luft wieder sauber zu waschen, die Verkehrsinfrastruktur nutzt jeder.
Wenn ich jetzt Transporter Diesel vs BEV rechne, liege ich mit dem Diesel noch immer besser. Problem (bei uns) sind die Kosten für die Ladezeit, auf der Fahrt zur Baustelle das ist Arbeitszeit. Die Akkus und Ladegeschwindigkeiten der aktuell verfügbaren Transporter einfach noch zu gering für uns.
Gunnar meint
Wer sich jetzt einen E-LKW anschafft, hat bis 2031 je nach Fahrleistung mehr als dreimal den erhöhten Kaufpreis über die Mautbefreiung wieder raus. Wenn die Mautbefreiung 2031 wegfällt, sind diese LKWs weiterhin günstiger im Unterhalt als ein Diesel-LKW. Da haut also keine Keule zu.