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Verkehrsministerium fördert Nutzfahrzeug-Ladeinfrastruktur mit einer Milliarde Euro

04.05.2026 in Politik, Transport von Thomas Langenbucher | Kommentieren

Mercedes-eActros-laedt

Bild: Daimler Truck (Symbolbild)

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Die neue Förderrichtlinie richtet sich sowohl an Unternehmen, die Ladeinfrastruktur im eigenen Depot errichten, als auch an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Über vier Jahre stehen hierfür insgesamt eine Milliarde Euro bereit.

„Der schwere Straßengüterverkehr ist unverzichtbar für den Wirtschaftsstandort Deutschland – zugleich steht er vor der Aufgabe, klimafreundlich zu werden. Mit unserem milliardenschweren Förderprogramm schaffen wir jetzt die Voraussetzungen für einen zügigen Ausbau der Ladeinfrastruktur und erleichtern Speditionen sowie Logistikunternehmen den Umstieg auf batterieelektrische Nutzfahrzeuge“, so Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU).

Schnieder weiter: „Unternehmen, die ihre Depots mit Ladepunkten ausstatten wollen, unterstützen wir ebenso wie Investoren, die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge errichten. Klar ist: Elektromobilität im schweren Straßengüterverkehr kann nur mit einer leistungsfähigen Infrastruktur erfolgreich sein – genau hier setzen wir mit unserer Förderung an.“

Batterieelektrische Lkw böten das Potenzial, den Transportsektor deutlich klimafreundlicher und auch robuster gegenüber fossilen Energiekrisen zu gestalten – vorausgesetzt, die nötige Ladeinfrastruktur stehe bereit, erklärt das Verkehrsministerium. Die neue Förderrichtlinie setze als Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 genau hier an. Um den Umstieg auf batterieelektrische Nutzfahrzeuge bestmöglich zu unterstützen, seien neben der Ladeinfrastruktur auch der erforderliche Netzanschluss, Batteriespeicher und Ladelastmanagementsysteme förderfähig.

Zum Start der Förderung wird ein Fördervolumen von insgesamt 200 Millionen Euro für folgende Förderaufrufe bereitgestellt:

  • Förderaufruf nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für kleine und mittlere Unternehmen: Anträge können ab dem 05. Juni 2026 gestellt werden. Die Bewilligung der pauschalen Förderung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.
  • Förderaufruf nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für alle Unternehmen: Anträge können vom 26. Mai bis zum 07. Juli 2026 eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt im Anschluss und nach Abschluss des wettbewerblichen Auswahlverfahrens.
  • Förderaufruf öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur: Anträge können vom 26. Mai bis zum 07. Juli 2026 eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt im Anschluss und nach Abschluss des wettbewerblichen Auswahlverfahrens.

Bei den wettbewerblichen Auswahlverfahren wird das zentrale Priorisierungskriterium der Fördereuro je aufgebaute Ladeleistung sein.

Über 2026 hinaus soll es während der vierjährigen Laufzeit der Förderrichtlinie weitere, an die jeweilige Marktsituation angepasste Förderaufrufe geben.

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Via: BMV & https://www.ptj.de/foerdermoeglichkeiten/lis-e-lkw
Tags: Förderung, Ladestationen, LkwAntrieb: Elektro-Nutzfahrzeuge

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

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