Käufer eines Plug-in-Hybrid- oder Elektroautos können demnächst Anträge auf die Auszahlung einer Mitte Mai beschlossenen Kaufprämie stellen. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die Fördermaßnahme diesen Mittwoch genehmigt. Bis Autokäufer den Zuschuss online bei der zuständigen Behörde Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen können, wird es voraussichtlich noch etwa eine Woche dauern.
Die Elektroauto-Kaufprämie – offiziell „Umweltbonus“ – tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, soll aber rückwirkend ab dem 18. Mai 2016 gelten. Die Subvention wird gemeinsam von Bund und Autoindustrie finanziert und beträgt 4000 Euro für reine Elektroautos. Für teilelektrische Plug-in-Hybride mit Verbrennungsmotor, E-Maschine und Stecker zum Aufladen der Batterie, werden 3000 Euro ausgezahlt. Beantragen können die Förderung Unternehmen, Privatpersonen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine.
Die Erteilung der Kaufprämie ist an Voraussetzungen geknüpft: Der erworbene Stromer muss ein Neufahrzeug sein und darf einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von 60.000 Euro (71.400 Euro brutto) nicht überschreiten. Zudem muss sich der Hersteller des Fahrzeugs an der Finanzierung der Kaufprämie beteiligen. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der vorgesehenen Bundesmittel von 600 Mio. Euro, spätestens 2019 ist Schluss. Die wichtigsten Informationen zur kommenden E-Auto-Kaufprämie haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Martin Oberdörfer-Schmidt meint
Förderung auch für umgerüstete Elektroautos ?
Wenn unsere Kunden 20.000€ und mehr in die Umrüstung eines Elektroautos investieren, dass dann nach einer Einzelabnahme beim TÜV erstmalig als Elektrofahrzeug neu in den Verkehr gebracht wird, können diese leider wohl nicht von der Förderprämie profitieren. Warum eigentlich nicht ???
In den Niederlanden und in Österreich geht das doch auch!
Martin Oberdörfer-Schmidt
http://www.e-car-tech.de