Die Bundesregierung will Carsharing stärker fördern. Unter anderem sind Privilegien beim Parken wie reservierte und kostenlose Parkplätze vorgesehen. Auch verkehrs- und umweltpolitische Vorgaben sind enthalten. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde diese Woche vom Kabinett beschlossen. Das neue Gesetz soll zum 1. September 2017 in Kraft treten. Über Carsharing können mehrere Personen gemeinsam ein Fahrzeug nutzen. Neben etablierten Anbietern wie Daimler (car2go), BMW (DriveNow) und Deutsche Bahn (Flinkster) gibt es zahlreiche weitere größere und kleinere Carsharing-Unternehmen auf dem Markt.
Anfang 2016 waren laut der Bundesregierung insgesamt 1,26 Millionen Carsharing-Kunden in Deutschland registriert, denen 16.100 Carsharing-Fahrzeuge zur Verfügung standen. Statistisch benutzten damit etwa 78 Fahrberechtigte gemeinsam ein Fahrzeug. Die Zahl der Städte und Gemeinden mit einem Carsharing-Angebot erhöhte sich von 490 auf 537 – das sind 47 Orte mehr als im Jahr zuvor. Vor allem in Metropolen setzen dabei immer mehr Anbieter verstärkt auf Elektroautos in ihren Flotten.
Die geplanten Neuerungen im Überblick
- Das Gesetz definiert, was unter dem Begriff Carsharing-Fahrzeug zu verstehen ist und wie diese Fahrzeuge zu kennzeichnen sind.
- Den örtlichen Straßenverkehrsbehörden wird die Möglichkeit eingeräumt, separate Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge auszuweisen und diese von Parkgebühren zu befreien.
- Carsharing-Anbietern mit festen Stationen wird im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens gestattet, Stellplätze an ausgewählten Standorten in den „öffentlichen Verkehrsraum“ zu verlegen.
- Bei der Auswahl dürfen Aspekte wie die Vernetzung mit dem öffentlichen Nahverkehr und der Klimaschutz berücksichtigt werden. Carsharing-Flotten mit Elektrofahrzeugen oder Hybridantrieben könnten so bevorzugt zum Zuge kommen.