Uwe Lenhart, Fachanwalt für Verkehrsrecht, erklärte in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), welche rechtlichen Fragen für Elektroauto-Fahrer relevant sind. In dem Gespräch ging es vor allem um das leidige Thema Verbrenner-Fahrzeuge, die Elektroauto-Ladesäulen zuparken.
Zwar riskiert der Halter des Verbrenners ein Verwarnungsgeld, wie Lenhart ausführt. Den Wagen einfach zuparken, um Laden zu können, oder gleich abschleppen lassen, dürfen Elektroauto-Fahrer allerdings nicht. Wer den Verbrenner „zuparkt, kann versuchte oder vollendete Nötigung begehen“, so Lenhart. Dabei riskiere er eine „Geldstrafe in Höhe eines Monatsnettoeinkommens“.
Ein herbeigerufener Abschleppdienst „wird den Auftrag ablehnen“, da „nur der Eigentümer des Parkplatzes oder dessen Beauftragter den unberechtigten Nutzer abschleppen lassen und von diesem die dafür entstandenen Kosten verlangen“ können, so der Fachanwalt in der FAZ.
Und da „die hier gegenständlichen Parkplätze“ meist öffentlich sind, sei „in erster Linie die Polizei zuständig“. Ein Anspruch auf Einschreiten der Polizei bestehe allerdings nicht, „dieses liegt im Ermessen des Beamten“. Auch ein Ausweichen auf den Bürgersteig ist nicht erlaubt: „Mitbenutzung des Gehwegs zum Fahren und Halten von Personenkraftwagen sieht die Straßenverkehrsordnung nicht vor und ist bußgeldbewehrt“, so Lenhart.
Keine Freifahrt in Lärmschutz-Bereichen
Stolpert ein Fußgänger über ein an einer Ladesäule hängendes Ladekabel und verletzt sich, so könne das durchaus „einen Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten darstellen“, falls „das Ladekabel quer über den Bürgersteig verläuft“. Allerdings komme auch „ein Mitverschulden des Fußgängers in Betracht“. Der Haftpflichtversicherer sei „jedenfalls im Rahmen der Haftung des Halters/Fahrers eintrittspflichtig“.
In Tempo-100-Zonen, wie es sie aus Lärmschutz-Gründen oft auf Autobahnen gibt, dürfen Elektroauto-Fahrer mit ihren leiseren Fahrzeugen nicht schneller fahren. Die Anordnung gelte „auch für besonders leise Fahrzeuge“.
Sebastian meint
legalisierter Abgasbetrug mag zwar mittlerweilen akzeptiert wurden sein, Stichwort „ist mir egal“ oder „ich kann da eh nix machen“ oder so… aber wehe man parkt für 20 Min. an der Ladesäule am Gehweg, weil so eine Evolutionsbremser nicht kapiert hat, das das eine Ladesäule ist. dann gibts die volle Breitseite von Rechtswegen, oder sollte man sagen Unrechtswegen? Da sieht man gut, auf welchem Niveau wir uns geistig bewegen. Was passiert eigentlich wenn ich mit einem E-Auto für 45 Min. an der Tankstelle eine Säule blockiere weil ich kurz was besorgen bin?
Falschparker meint
Warum sollte das anders sein wie auf anderen Sonderparkplätzen.
Selbst in Feuerwehrzonen wird gerne geparkt.
Eine sprechende Ladesäule könnte helfen.
„Sie parken vor einer Ladesäule“
Ich vermute 50 % der falsch Parker fühlen sich ertappt und schleichen sich.
Leonardo meint
Gute Idee mit der sprechenden Ladesäule.
Sebastian meint
Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Danke, die Redaktion.
Dietmar Budden meint
Kleiner Schreibfehler: Lärmschutz-Grünen? Es muss doch bestimmt Lärmschutz-Gründen heißen. :-)
Redaktion meint
Danke für den Hinweis!
VG
TL | ecomento
Starkstrompilot meint
Wie sieht’s mit den Spätfolgen der Verbrennertechnik für Gesundheit und Lebenserwartung aus?
Hier scheint das letzte Wort ja auch noch nicht gesprochen.
Weber J. meint
Allerdings ist das Zuparken von Ladesäulen wohl weitaus schlimmer zu bewerten, als das Zuparken eines Verbrenners. Also mindestens auch Nötigung. Denn unter Umständen wird die nächste Ladesäule nicht erreicht, was ebenfalls zu hohen Folgekosten führen kann. Wie sieht’s denn damit aus Herr „Staranwalt“. Wer trägt die Kosten? Wie sieht die juristische Wertung dieses Sachverhaltes aus. Mal wieder kein Wort dazu. Typisch Verbrenner-Lobby.
EcoCraft meint
Ich glaube du machst es dir da etwas zu einfach…
Wenn es nicht deine private Ladesäule ist, dann hast du kein einklagbares Recht darauf diese Ladesäule zu nutzen wann du es willst. Primär ist es sicherlich auch egal ob da ein Verbrenner steht oder ein anderes E-Auto (angeschlossen oder nicht, leerer Tank oder voll geladen) – wenn dieser Platz nicht zur Verfügung steht hast du die Verantwortung einen anderen zu finden – oder eben zu warten.
Irgendwo in der StVO (oder so) steht ja etwas in der Art, dass jeder dafür selbst verantwortlich ist, dass sein Wagen mit genug Treibstoff ausgestattet ist. Aus diesem Grund ist es auch Vergehen mit leerem Tank auf der Autobahn liegen zu bleiben. Stell dir mal die Folgen vor, wenn dies nicht so wäre.
Angenommen eine Tankstelle müsste vorübergehend ihre Arbeit einstellen (Defekt der Zapfsäulen, Krankheit der Mitarbeiter etc., Feuerarlarm etc.) dann könnte ja nicht jeder Autofahrer ankommen und sagen „Ich wollte hier tanken, jetzt schaffe ich es nicht mehr zum Flughafen um in den Urlaub zu kommen – das wird mir der Pächter bezahlen und für alle Folgekosten aufkommen!“
Also könnte er schon sagen, wird er aber vor Gericht wohl nicht durchbekommen. Eben weil du keinen Anspruch darauf hast, zu einer bestimmten Zeit an einer bestimmten Tankstelle / Ladesäule deinen Wagen zu tanken.
Wenn dies aus gewissen Gründen nicht möglich ist, dann bist du dadfür verantwortlich, so rücksichtsvoll und vorausschauend zu handeln, dass dieser Tankstelle/Ladesäule nicht deine einzige und letzte Option ist.
McGybrush meint
Argumentation würde ich auch so Zähneknirschend gelten lassen. Gehen wir mal davon aus alle haben ein Tesla P100D. Da kommt man selten mit 0km an einer Säule an. Nur ist es leider nicht Alltag. Daher sollten hier die Uniformierten Beamten vor Ort entscheiden ob Abgeschleppt wird oder nicht. Es lässt sich ja grob klären ob man tatsächlich ein eAuto hat was nur 80km Nach Volladung kommt wo es nicht viel Möglichkeiten gab woanders hin zu fahren oder ob es wirklich Not tut weil der Tesla eben doch noch 100km Reichweite hat. In jedem fall sollten nicht Ladende Autos (Auch eAutos mit Kabel dran die bereits fertig geladen haben) einen Strafzettel bekommen soweit nicht anders beschildert.
Auch das Parken auf dem Bürgersteig sollte hier nicht zu „Vorschriftsmässig“ genommen werden. Auch hier wieder Abwegen wie dringend es tatsächlich war. Man muss ja nicht immer gleich zum Anwalt. Tu gutes und es überträgt sich auf andere Menschen. Egal ob Opfer, Täter oder Beamte.
Tom meint
Ich würde in so einer Situation auch auf den gesunden Menschenverstand aller beteiligten bauen, es gibt ja auch noch sowas wie den §1 StVO.
In diesem Fall würde ich also tatsächlich irgendwie so parken, dass ich laden kann, notfalls auch den Verbrenner zuparken, aber ich würde definitiv am Auto bleiben. Kann mir nicht vorstellen, dass ein Ordnungshüter damit ein Problem hätte.
Fritz! meint
Die Hamburger Polizei ist da sehr nett/modern. Sobald ein Verbrenner eine Ladesäule zuparkt und der E-Auto-Fahrer sagt/nachweißt, daß er es nicht mehr bis zur nächsten Säule/Nach Hause schafft, wird der Verbrenner sofort abgeschleppt.
So gehört sich das!
Spannend wäre die Frage, was die bei vollen E-Autos machen, die einfach stehengelassen werden? Wahrscheinlich stehenlassen…
Kerkhoff meint
Hallo,
scheint ein echtes Großstadtproblem zu sein. Hier im Landkreis sind dieses Jahr etliche neue Ladesäulen entstanden, alle mit 22 KW. Da habe ich noch nie jemanden gesehen. Falls ich also schon ein Elektroauto hätte, dann hätte ich 20 Ladesäulen für mich allein. Cheers
Gabor Reiter meint
@EcoCraft.
Die Argumentation könnte man gelten lassen, wenn es höhere Gewalt ist, was das Laden verhindert. (z. B. Ladesäule kaputt oder in deinem Fall die Tankstelle kaputt). Aber wenn ein Verbrenner die Ladesäule blockiert und ich deshalb zu spät zum Flughafen komme, ist das eine ganz andere Hausnummer.