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Elektroauto-Leasingangebote

Berliner Verwaltung will Vorreiter bei E-Mobilität sein

26.01.2018 in Fuhrpark von Thomas Langenbucher | 14 Kommentare

Berlins-Fuhrpark-wird-emissionsaermer

Bild: Sascha Kohlmann / CC BY-SA 2.0

Das Land Berlin will seinen öffentlichen Fuhrpark künftig umweltverträglicher betreiben: Die Senatsverwaltung hat höhere Umweltschutzanforderungen für die Beschaffung von PKW definiert und per Rundschreiben an die Landesverwaltungen gesandt. Das Rundschreiben gilt für alle Senatsverwaltungen inklusive der Polizei und Feuerwehr, darunter Bezirksverwaltungen, Stiftungen, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts wie BSR, BVG und BWB.

„Die öffentliche Hand muss vorbildhaft zeigen, wie der Verkehr klimafreundlicher, gesünder und moderner werden kann. Es geht darum, den Ausstoß von Kohlendioxid deutlich zu verringern, die Belastung durch Stickstoffdioxide zu senken und zum Vorreiter bei der Elektromobilität zu werden. Wir müssen jetzt handeln, um die Klimaziele zu erreichen und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen“, erklärte Senatorin Regine Günther.

Von den Berliner Senatsverwaltungen sind bei der Beschaffung von Pkw ab sofort folgende Umweltschutzanforderungen bei der Leistungsbeschreibung zu verwenden:

  • Es sind bevorzugt Fahrzeuge mit voll-elektrischem Antrieb zu beschaffen und bei Bedarf ist die dafür notwendige Ladestruktur am Standort des Fahrzeugs aufzubauen.
  • Ist für den geplanten Einsatzzweck kein Fahrzeug mit rein elektrischem Antrieb zu vertretbaren Kosten geeignet, ist alternativ ein Fahrzeug mit Hybridantrieb als Kombination von Elektro- und Ottomotor (bevorzugt als Plug-In-Hybrid) oder mit Erdgasantrieb (CNG – Compressed Natural Gas oder Biomethan) zu beschaffen.
  • Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ist für die Stickoxidemission (NOx) ein Wert von 0,120 g/km im realen Fahrbetrieb (bei Hybridfahrzeugen bezogen auf den reinen Betrieb mit Verbrennungsmotor) einzuhalten.
  • Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor darf der Ausstoß an Kohlendioxid (CO2) folgende Werte nicht überschreiten: Fahrzeuge der Segmente (nach Kraftfahrtbundesamt) Mini, Kleinwagen und Kompaktwagen: 120 g/km. Fahrzeuge der Segmente (nach Kraftfahrtbundesamt) Mittelklasse, obere Mittelklasse, Vans, Geländewagen und Oberklasse: 130 g/km und ab 01.01.2019: 120 g/km.

Verkehrsbetriebe & Stadtreinigung elektrifizieren sich

Wie die neuen Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden können, zeigen die Verkehrsbetriebe BVG und die Stadtreinigung BSR: Beide flotten in diesem Jahr zahlreiche elektrische Busse und Pkw ein. Die BVG hat ihre Dienstwagen bereits fast vollständig auf Elektroantrieb umgestellt, lediglich für längere Strecken gebe es noch rund 30 Dieselfahrzeuge, sagte Sprecherin Petra Reetz dem Tagesspiegel.

Die Stadtreinigung BSR konzentriert sich bei ihrer Elektrifizierung zunächst auf Personenwagen: Bis Jahresende sollen 40 Prozent der Dienstwagen elektrisch fahren, sagte Sprecher Thomas Klöckner. Für das Aufladen werden demnächst 61 Ladestationen auf sieben Betriebshöfen installiert, einige davon sollen öffentlich zugänglich gemacht werden. Müllfahrzeuge oder Kehrmaschinen mit Strom-Antrieb wird es bei der BSR bis auf weiteres nicht geben, da hier laut Klöckner noch keine geeigneten Fahrzeuge verfügbar sind.

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Via: Berlin.de & Tagesspiegel
Tags: DienstwagenAntrieb: Elektro-Nutzfahrzeuge, Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Leonardo meint

    27.01.2018 um 14:33

    Können die Berliner ja problemlos machen. Bayern und Baden-Würtemberg werden es schon bezahlen.
    Baut lieber mal euren sch… Flughafen fertig!!!

  2. Priusfahrer meint

    26.01.2018 um 18:18

    Welche Fahrzeuge kommen für den Umstieg in Frage?
    BMW 225xe iPerformance, BMW 330e, BMW 530e, BMW 740e und
    740Le iPerformance, BMW X5 xDrive40e iPerformance, BMW i3 (wohl
    eher nicht), Mercedes B-Klasse Sports Tourer B 250 e.
    Hab ich einen vergessen, außer Leaf, Ioniq, eGolf, Tesla?

    • Thomas Wagner meint

      26.01.2018 um 19:42

      Klar – ZOE und Ampera-e

  3. Thomas Wagner meint

    26.01.2018 um 16:50

    Erstaunlich, wie lange es gedauert hat bis Berlin als erstes Bundesland
    jetzt diesen Schritt unternimmt.
    Das sollte eigentlich Standard sein in allen Landes- und Bundesverwaltungen
    usw. bis hinunter in die kleinen Kommunen.
    Wenn ich zB. bei unseren Stadtwerken sehe, dass diese ausschließlich mit Verbrennern unterwegs sind, kann ich das nur als ein unglaubliches Versagen
    der Stadtwerkeleitung bezeichnen :-(

  4. Daniel meint

    26.01.2018 um 11:51

    „Müllfahrzeuge oder Kehrmaschinen mit Strom-Antrieb wird es bei der BSR bis auf weiteres nicht geben, da hier laut Klöckner noch keine geeigneten Fahrzeuge verfügbar sind.“

    Das wird z.Z. in anderen Städten anders gesehen. Aber der deutschen Post hat man ja damals auch keine Elektrofahrzeuge anbieten wollen…

  5. Meiner Einer meint

    26.01.2018 um 10:52

    Aus der Meldung geht nicht hervor, auf welchen Messzyklus (NEFZ oder ab 1.9.2018 WLTP) die Senatsverwaltung die Grenzwerte bezieht.
    Ab 1.9.2018 gilt nur noch WLTP. Zertifizierungswerte von CO2-Emissionen zeigen für Pkw einen durchschnittlichen Anstieg der Werte von NEFZ zu WLTP um den Faktor 1,21. Das Anheben der Grenzwerte bei gleichzeitiger Umstellung von NEFZ nach WLTP würde zu einer starken Verschärfung der realen Grenzwerte führen.
    Zitat:
    „Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor darf der Ausstoß an Kohlendioxid (CO2) folgende Werte nicht überschreiten: Fahrzeuge der Segmente (nach Kraftfahrtbundesamt) Mini, Kleinwagen und Kompaktwagen: 120 g/km. Fahrzeuge der Segmente (nach Kraftfahrtbundesamt) Mittelklasse, obere Mittelklasse, Vans, Geländewagen und Oberklasse: 130 g/km und ab 01.01.2019: 120 g/km.“

    • Moco meint

      26.01.2018 um 11:13

      Die Aussagen zu den Grenzwerten bezieht sich laut der Vorgabe der Berliner Verwaltung auf den „realen Fahrbetrieb“.

      Hut ab vor diesem ambitionierten Ziel.

  6. Andilectric meint

    26.01.2018 um 10:14

    Und ich hoffe, dass es bald endlich mal ein brauchbares elektrifiziertes Müllfahrzeug geben wird. Die Dinger machen ja beim Anfahren und Bremsen bislang echt üblen Lärm und stinken fürchterlich (ich meine nicht den Müll).

  7. BR meint

    26.01.2018 um 09:22

    Vorbildlich – ich hoffe daß andere Kommunen endlich auch damit anfangen.

    • Anonym meint

      26.01.2018 um 10:45

      Wenn man so hoch verschuldet ist wie Berlin, dann macht es wohl auch nichts ein paar neue Löcher in den Haushalt zu reißen.

      Den machen wir uns nichts vor, wenn das wirklich strikt so umgesetzt wird, dann sind das erhebliche Mehrkosten welche die Haushaltszahlen der nächsten 3-5 Jahre massiv beeinflussen werden.

      Als Kämmerer einer kleineren oder Mittelstadt werden sie von der Lokalpolitik dafür in der Luft zerissen und haben guten Chancen ihren Job zu verlieren. Traurig aber wahr.

      • Meiner Einer meint

        26.01.2018 um 10:55

        Bei hohen Fahrleistungen rechnen sich e-Fahrzeuge schon heute. Gerade im Kurzstreckenbetreib sind E-Fahrzeuge schon heute klar im Vorteil.

        • Anderer Blickwinkel meint

          26.01.2018 um 12:03

          Schon richtig, bei hohen Fahrleistungen!

          Das trifft aber auf eigentlich nicht auf die Dienstfahrzeuge von städtischen Verwaltungen zu. Mit Außnahme der Fahrzeuge von Bürgermeistern und hohen Verwaltungsmitarbeitern die auch um Umland repräsentative und dienstliche Aufgaben wahrnehmen müssen erreichen die meisten anderen Fahrzeuge, dadurch das sie nur für „Außentermine“ in der eigenen Stadt unterwegs sind – meist keine 8.000km im Jahr. Ich rede nicht von Müllfahrzeugen oder Bussen – die sind ausgeklammert.

      • Moco meint

        26.01.2018 um 11:00

        Vielleicht sollten wir mal anfangen die Folgekosten fuer die Volksgesundheit sowie den Verlust von Lebensqualitaet durch den Gebrauch von Verbrennungsmotoren in unseren Staedten in die Kalkulation mit einzubeziehen.

        Des weiteren ist es so, dass Elektroautos die Gesamtkosten durch geringe Betriebskosten eher senken werden.

        • Anderer Blickwinkel meint

          26.01.2018 um 12:15

          Ja aber denken sie doch mal ihre Folgekosten weiter…

          – Wer zahlt für den entstandenen Schaden an Gesundheit und Umwelt (Hersteller, Halter, Fahrer, Solidarprinzip)
          – welchen Preis
          – wer entscheidet über die höhe dieses Preises (also was ist ein Lebensjahr wert und damit auch, WAS IST EIN MENSCHLICHES LEBEN WERT?)
          – wer entscheidet darüber was mit diesem Geld gemacht wird (nicht das es nur zusätzliche Einnahmen sind, die dann zum Beispiel in die Erhöhung der Rüstungsasugaben (2% Ziel) fließen
          – wer ist Nutznießer der Gelder die dann wieder ausgeschüttet werden?

          Was passiert mit Verkehrsbetrieben im ÖPNV die zwar wichtig aber jetzt meist schon auf über 75% der Strecken nicht wirtschaftlich betrieben werden können, wenn gerade diese Unternehmen durch so eine Umlage noch stärker zur Kasse gebeten werden? Was ist mit richtigen Drecksschleudern wie Flugzeugen die in Deutschland laden und starten wollen? Durch eine weitere Besteuerung würde der Wirtschaftsstandort massiv geschwächt!
          Was ist mit alle den Kohle- und Gaskraftwerken die dann ja auch erhebliche Mehrausgaben durch ihre Abgase haben – und sich diese natürlich durch den Strompreis wieder reinholen?
          Wird unterm Strich dann eMobilität wieder teurer als Verbrenner fahren?

          Die Idee mag ihren Reiz haben – ist aber wohl kaum umsetzbar!

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