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Stuttgart und Nürnberg wollen härtere Strafen für Ladesäulen-Blockierer

19.02.2018 in Aufladen & Tanken von Thomas Langenbucher | 12 Kommentare

Elektroauto-Ladesaeulen-Blockierer

Bild: Daimler

Städtische Stellplätze mit öffentlicher Ladesäule sind für viele Besitzer eines Elektroautos wichtiger Bestandteil ihres elektromobilen Alltags – und für Fahrer eines Verbrenners nicht selten eine willkommene Gelegenheit zum Parken. Politiker kämpfen daher nun beim Bund für höhere Strafen für La­de­säu­len-Blo­ckie­rer.

„Jeder Ben­zi­ner oder Die­sel, der eine La­de­säu­le zu­parkt, scha­det un­se­ren Be­mü­hun­gen, mehr Elek­tro-Fahr­zeu­ge in die Stadt zu be­kom­men. Die Buß­gel­der müs­sen höher sein, damit La­de­säu­len-Blo­ckie­rer ab­ge­schreckt wer­den und auf Park­häu­ser aus­wei­chen“, sagte Grü­nen-Frak­ti­ons­chef An­dre­as G. Win­ter der Bild-Zeitung. Wer in Stuttgart mit einem herkömmlich angetriebenen Pkw eine E-Auto-Ladesäule blockiert, muss 15 Euro zahlen – viele schreckt das nicht ab: 2017 wur­den in der Schwaben-Metropole 3000 La­de­säu­len-Blo­ckie­rer ver­warnt.

Stuttgarter Politiker und Verbände setzen sich dafür ein, den Missbrauch von Elektroauto-Ladeplätzen zukünftig härter zu bestrafen. „Die Stadt muss sich über den Städ­te­tag dafür stark ma­chen, dass das bun­des­weit ge­re­gel­te Buß­geld für La­de­säu­len-Blo­ckie­rer auf 50 Euro er­höht wird“, fordert Stadt­rä­tin Rose von Stein. „Auch wir spre­chen uns für stren­ge­re Stra­fen von Falsch­par­kern an E-La­de­punk­ten aus“, so der Stuttgarter Chef des Auto Club Eu­ro­pa (ACE) Ste­fan Heim­lich.

Auch Nürnberger Politiker wollen die Belegung von Elektroauto-Zapfsäulen durch Verbrenner-Pkw nicht tolerieren. „An manchen Elektro-Ladestationen kommen Falschparker mit zehn Euro davon. Das hat so gut wie keine abschreckende Wirkung“, sagte Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich der Bild-Zeitung. Ein Stellplatz im Parkhaus sei meist teurer, Ulrich glaubt daher: „Viele würde ein Bußgeld wohl erst im Bereich von 50 Euro tatsächlich treffen.“ Als Kommune ist Nürnberg jedoch an den Bußgeld-Katalog aus Flensburg gebunden, der die Höhe der Strafen vorgibt. „Wir dürfen nicht einfach die Gelder anheben, haben das Problem aber über den Städtetag eingebracht“, so Ulrich.

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Via: Bild (Stuttgart) & Bild (Nürnberg)
Tags: Ladestationen, RechtAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. eCar-Fan & TESLA-Fahrer meint

    24.02.2018 um 09:42

    Zumindest solange, bis es nicht Mehrfach-Ladesäulen im Überfluss gibt (in manchen EKZ gerade mal 2), sollten auch Hybrid-Fahrzeuge mit dem Autokennzeichen der gleichen Stadt in welcher die Säule steht, max. 2 h laden dürfen. Die haben einen Verbrenner zum Weiterfahren und haben wenige Kilometer bis zur eigenen Garage. In 2 Std. an einem 11 KW Lader sind deren Akkus ohnehin entweder voll, oder zumindest zum elektrischen Weiterfahren im städtischen Bereich ausreichend geladen. Wenn nicht: Der Verbrenner tuts allemal.

    Der Fahrer eines auswärtigen und reinen BEVs dagegen ist auf das ausreichende Laden seines Fahrzeugs zur Weiter- bzw. Heimfahrt angewiesen und muss u.U. in die Röhre schauen! Das habe ich schon einige Male selbst miterleben und mitfühlen müssen!

  2. Duesendaniel meint

    22.02.2018 um 15:19

    Warum werden die nicht abgeschleppt? Mit welchem Recht dürfen die da stehen bleiben, wenn ich leerem Akku vor der Ladesäule stehe?
    Was wohl passiert, wenn ich meine Auto vor der Zapfsäule an der Tanke parke?
    Ist das gleiches Recht für alle?

  3. H2O3 meint

    19.02.2018 um 23:59

    50 EUR pro 10 Minuten wäre wohl abschreckender.
    Alles andere juckt Leute bspw. München, wo Parkraum exorbitant teuer ist, überhaupt nicht!

  4. jomei meint

    19.02.2018 um 13:45

    Ich weiß zwar, dass das Verkehrsrecht bewusst vom Strafrecht getrennt ist, aber so wie vorsätzliches Rasen mit folgender Tötung inzwischen als Mord strafrechtlich belangt werden kann, sollte das unberechtigte Parken in hartnäckigen Fällen als Nötigung belangt werden, wenn dadurch ein E-Fahrer am Laden und damit an der Weiterfahrt gehindert wird.
    Und damit auch ladende E-Kfz nicht den Ladeplatz blockieren, sollte eine Höchstladedauer vorgeschrieben sein, so wie üblicherweise auf öffentlichen Parkplätzen eine Höchstparkdauer, die nicht überschritten werden darf.

  5. Fritz! meint

    19.02.2018 um 13:12

    Hamburg macht es vor, die schleppen ziemlich schnell ab.

    Es gibt also kein juristisches Problem gegen das Abschleppen, die Kommunen wollen das nicht, sonst hätten sie es sofort erwähnt.

  6. McGybrush meint

    19.02.2018 um 13:02

    Es sollte auch per Gesetz geregelt sein müssen das Autos die an öffentlichen Ladesäulen laden immer den Stecker frei geben wenn der Akku aufgeladen ist.

    Oft blockieren ja auch eAutos die Ladesäulen über Tage hinweg.

  7. McGybrush meint

    19.02.2018 um 12:59

    Je nach Gehalt odef Fahrleistung würde ich ein Tankverbot auf Tagessätze erheben. Tankdeckel wird auf 20 Tagessätze mit einem Siegel verklebt.

  8. Düsentrieb meint

    19.02.2018 um 12:38

    Keine Frage, abschleppen lassen bzw. wenn der Falschparker vorher kommt muss er die Anfahrtgebühren des Abscheppunternehmens zahlen plus 50€ Strafe!

  9. BR meint

    19.02.2018 um 11:18

    Schön daß sich H. Ulrich (aus Nürnberg) zumindest mit der Bild-Zeitung unterhält und wie üblich Forderungen aufstellt und damit Aktionismus zeigt. In Wahrheit werden in Nürnberg nicht mal die läppischen 10 Euro-Strafzettel verteilt.

    Ständig werden die wenigen Ladesäulen von Verbrennern zugeparkt, aber es interessiert hier in Nürnberg niemanden, auch Sie nicht H. Ulrich. Und wer nur Forderungen an andere erhebt will nur von der eigenen Untätigkeit ablenken.

    Wenn regelmäßig zumindest die 10 Euro verlangt würden, und das konsequent und häufit, dann würden zumindest hin und wieder die Stellplätze zum Laden frei sein.

  10. Daniel meint

    19.02.2018 um 10:31

    Abschleppen – sofort!

  11. henry86 meint

    19.02.2018 um 10:29

    Abschleppen. Ganz einfach.

    Das macht dem Blockierer Aufwand, kostet eine richtige Stange geld und setzt ein klares Signal.

    50 € dagegen ist Pillepalle.

    Mich würde man übrigens auch abschleppen, wenn ich ne klassische Tankstelle zuparken würde.

  12. Bern meint

    19.02.2018 um 10:28

    Sofort abschleppen wäre die einzige Maßnahme die auch wirklich hilft.

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