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Regierung will Aufbau privater Elektroauto-Ladestationen erleichtern

20.08.2018 in Aufladen & Tanken, Politik von Thomas Langenbucher | 10 Kommentare

Elektroauto-Ladestation-Mietwohnung

Bild: BMW

Die Bundesregierung will die Verfügbarkeit privater Ladestationen für Elektroautos vorantreiben. Der Auf- und Ausbau der Infrastruktur soll dazu einem Zeitungsbericht zufolge per Gesetz erleichtert werden. Im Fokus: Mieter und Wohnungseigentümer.

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, sieht ein Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums Änderungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht vor. Das Ziel: Mieter und Eigentümer sollen leichter Ladestationen auf eigene Faust installieren können. Bislang ist das in vielen Fällen wegen diverser Einspruchsmöglichkeiten kaum oder nur mit großem Aufwand möglich.

Aus dem Papier geht laut der Zeitung hervor, dass die Bundesregierung den schleppenden Ausbau privater Ladestationen als entscheidendes Hindernis für Elektromobilität in Deutschland identifiziert hat. Bedarfsprognosen würden zeigen, „dass die große Mehrheit der Ladevorgänge auf Privatgrundstücken stattfinden wird“ – noch verfügen die meisten Immobilien aber nicht über eine ausreichende Infrastruktur. Mieter sollen daher in Zukunft einen Anspruch darauf haben, eine Ladestation aufzubauen.

Die Grünen kritisieren die Pläne von Union und SPD als viel zu zögerlich. „Während der Bundesrat seit zwei Jahren auf eine Änderung des Miet- und Wohneigentumsrecht zugunsten der E-Ladesäuleninfrastruktur drängt, hat die schwarz-rote Bundesregierung bisher lediglich einen Diskussionsentwurf für die Gesetzesänderung vorgelegt“, sagte Grünen-Chefin Annalena Baerbock der Süddeutschen Zeitung. Die Bundesregierung sei bei der Förderung der E-Mobilität „mit angezogener Handbremse“ unterwegs. Baerbock forderte zugunsten der Verkehrswende „endlich klare Rahmenbedingungen für den Aufbau einer Lade-Infrastruktur“.

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Via: Süddeutsche Zeitung
Tags: Förderung, Ladestationen, MietwohnungAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. stefan meint

    23.08.2018 um 15:02

    Wollen reicht nicht !
    Als Drucksache 18/10256 liegt der Gesetzentwurf zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des BGB bereits seit 2016 dem Bundestag vor. Die Bundeskanzlerin hat den Gesetzesentwurf 2016 eigentlich befürwortet. Die ursprüngliche Initiative für die Gesetzesänderung stammt 2015 aus Bayern. Report Mainz hat am 29.8.2017 dazu ausführlich berichtet. Passiert ist nichts, es gibt halt wichtigere Themen in Deutschland.
    Die Stellungnahme der Bundesregierung von 2016 schließt mit den Worten: „Die Bundesregierung wird zu Beginn der nächsten Legislaturperiode Vorschläge zur Änderung des Miet – sowie Wohnungseigentumsrechts zur erleichterten Durchführung von baulichen Veränderungen zur Schaffung von Ladeinfrastruktur und Barrierefreiheit unterbreiten. Bei diesen Arbeiten werden die dem Gesetzentwurf des Bundesrates zu Grunde liegenden Überlegungen zu berücksichtigen sein. “
    Versprechungen machen, verzögern und aussitzen, diese Strategie der Regierung geht leider immer wieder auf.

  2. Eve meint

    21.08.2018 um 08:53

    „Die Bundesregierung sei bei der Förderung der E-Mobilität “mit angezogener Handbremse” unterwegs.“

    Keine Sorge Handbremse wird gelöst, sobald Daimler, BMW und VW E-Fahrzeuge in Stückzahlen liefern können.

    Die Voraussetzung für den nach Mitte 2019 aufgefrischten Umweltbonus wird dann möglicherweise, dass sich ein Logo der obig benannten Konzerne vorn auf dem erworbenen Fahrzeug befindet.

    Derweil sind die Konzerne noch damit beschäftigt Stammpersonal durch Werksverträge abzulösen, wodurch sich pro Mann und Monat rund 2.400 EUR Personalkosten sparen lassen. Pro hundert Mann also knapp 3 Mio EUR/a, wobei die Werksverträgler dann durch das Jobcenter aufgestockt bekommen.

    Problematisch in Sachen Produktivität könnte die beeinträchtigte Leistungsfähigkeit der Arbeiterschaft werden, welche von in die städtischen Lungen gesogenen Dieselabgas-Stickoxiden herrührt.

    • Fritz! meint

      21.08.2018 um 12:27

      Wenn die auf die deutschen Autobauer und ihre guten E-Autos warten, wird es doch vor 2025 nichts mit dem Gesetz.

  3. MiguelS NL meint

    20.08.2018 um 21:57

    “Die Bundesregierung will die Verfügbarkeit privater Ladestationen für Elektroautos vorantreiben.”
    Hihi

    “Aus dem Papier geht laut der Zeitung hervor, dass die Bundesregierung den schleppenden Ausbau privater Ladestationen als entscheidendes Hindernis für Elektromobilität in Deutschland identifiziert hat.”
    Identifiziert? War wohl sehr komplex?

    “Die Grünen kritisieren die Pläne von Union und SPD als viel zu zögerlich.”
    Nein, ganz und gar nicht. Bis die deutsche massen EV-Modelle auf die Strasse kommen, ist auch die Ausführung umgesetzt.

  4. Jensen meint

    20.08.2018 um 17:38

    Leider zeigt dieses Beispiel sehr schön, auf welcher (elektrischen) Entwicklungsstufe wir uns befinden: Die Politik handelt nicht – eine entsprechende Verordnung, dass an jedem (TG-) Parkplatz neu gebauter MFH eine einfache, ladetaugliche Stromversorgung installiert wird, könnte „über’s Wochenende“ bereit stehen, wenn die Politik nur wollte. Statt dessen passiert faktisch nichts – seit mehreren Jahren.

    • Fritz! meint

      21.08.2018 um 12:29

      Vor allen Dingen würde ein solches Gesetz die Bundesregierung erstmal nichts kosten. Es müßte ja auch nur drinnestehen, daß jeder ein RECHT darauf hat, auf eigene Kosten an seinem Stellplatz/in der Tiefgarage eine Wallbox zu installieren.

      Und dafür brauchen die tatsächlich 5 Jahre????

  5. Daniel S meint

    20.08.2018 um 13:00

    230V bei 10-16A. Das kann doch nicht so schwer sein.

  6. Frank meint

    20.08.2018 um 12:55

    Damit das ein Erfolg wird, sollte es auch Anreize für Vermieter geben. So sollte man dem Vermieter erlauben, selbst hergestellten Strom aus PV und BHKW unbürokratisch zum Pauschalpreis je kWh als Fahrstrom verkaufen zu dürfen, ohne gleich Energieversorgungsunternehmen zu werden. Ein einphasiges Zählgerät für die Hutschiene und ein abschließbarer Kasten mit Schukosteckdose, in welchem das EVSE Platz hat, sollten als Ladehardware ausreichend sein.

    • Peter W meint

      20.08.2018 um 16:17

      Um Gottes Willen!!! Das wären ja unüberwindbare bürokratische Hindernisse. Du willst wohl die E-Mobilität unbedingt verhindern. :-)

  7. BR meint

    20.08.2018 um 12:19

    Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Danke, die Redaktion.

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