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Fahrlehrerverbände wollen mehr auf Elektroautos ausbilden

25.03.2019 in Service

Elektroauto-Fahrschule

Bild: Daimler

Angesichts der steigenden Verbreitung von Elektroautos sieht die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) Bedarf an einer Neuauflage der Kurse und Gesetze. Die aktuellen Regelungen seien einer der Gründe, dass bisher nur wenige Fahrschulen Stromer in ihrer Flotte haben.

„Wir Fahrlehrer wünschen uns, dass es mehr Elektroautos in den Fahrschulen geben würde“, so Dieter Quentin, Vorsitzender die BVF im Interview mit Zeit.de. Neben den hohen Kosten und vergleichbar geringen Reichweiten erschwere derzeit das EU-Recht den Einsatz von elektrischen Schulungsautos. Um sich nicht einschränken zu müssen, würden die meisten ihre Fahrprüfung in einem Auto mit Schaltgetriebe ablegen. „Anschließend dürfen sie auch Autos mit Automatikgetriebe fahren. Umgekehrt aber nicht“, erklärte Müller.

Elektroautos kommen ohne manuelles Getriebe aus – wer seine Fahrprüfung in einem entsprechenden Fahrzeug macht, darf daher nur Automatikgetriebe fahren. Die Erlaubnis für den Betrieb von Autos mit Schaltgetriebe kann später durch eine weitere Prüfung erlangt werden, die BVF hält dies jedoch für einen unnötigen Aufwand. „Wir wollen, dass diese Einschränkung fällt und Fahrschulen dann auch auf modernen Fahrzeugen wie Elektroautos ausbilden können“, erklärte Quentin.

Die Fahrlehrerverbände haben dem Verkehrsministerium vorgeschlagen, in Zukunft eine bestimmte Stundenzahl in einem Schaltfahrzeug vorzuschreiben. Die Prüfung soll dann aber auch in einem Automatikfahrzeug abgelegt werden können. „Die Schüler lernen so beide Technologien kennen und sind später nicht eingeschränkt“, meinte Quentin.

Weitere Gründe, dass Fahranfänger mit Elektroautos vertraut gemacht werden sollten, sind laut der BVF die schnelle Beschleunigung und das veränderte Bremsverhalten. Bei Stromern steht technikbedingt unmittelbar das volle Drehmoment zur Verfügung, durch Energierückgewinnung muss zudem in vielen Fällen das Bremspedal nicht oder kaum genutzt werden. Auch Wissen über die Ladeinfrastruktur, Lademöglichkeiten und die eingeschränkte Reichweite sei hilfreich. „Das alles sollte Teil der Ausbildung werden“, so Quentin.

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Via: Zeit.de
Tags: FührerscheinAntrieb: Elektroauto

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Neeltje meint

    13.05.2019 um 09:43

    Ich wusste noch gar nicht, dass die Regelung bisher so wahr, dass man nur auf Autos mit Automatikgetriebe fahren darf, wenn man seine Fahrprüfung auf einem Elektroauto bestanden hat. Ich denke bei dieser Regelung bedarf es Nachbesserung, da die Technologie der elektrischen Autos ja eigentlich im Kommen ist und in Zukunft nur an Relevanz gewinnen wird. Da wäre es doch gut, wenn man jungen Fahrschülern gleich den richtigen Umgang und das richtige Fahren darauf beibringen würde.

  2. Luise Hanson meint

    18.04.2019 um 11:33

    Es ist nur logisch und begrüßenswert, dass bei den Fahrschulen auch vermehrt auf Elektroautos gesetzt wird. Das Fahrverhalten der Autos ist ja auch ein ganz anderes und da ist es super, dass Fahranfänger hiermit vertraut gemacht werden.

  3. McGybrush meint

    25.03.2019 um 14:44

    Man kann doch Problemslos mit beiden Autos Fahrschule machen und im Handschalter Prüfung machen? Es muss die Fahrschule nur jeweilsein Auto davon da haben und das anbieten. 50% eGolf und 50% Dino Golf und Prüfung mit Handschalter. Versteh die Problematik nicht.

  4. nilsbär meint

    25.03.2019 um 14:32

    Die Fahrausbildung sollte sowohl auf E-Autos (zuerst, da einfacher zu fahren) und dann auf Verbrennern mit Schaltgetriebe erfolgen.
    Eine Mindeststundenanzahl auf E-Autos sollte dabei verpflichtend sein. Dann lernt die Jugend beides kennen und ich denke, die Wahl des Antriebs später beim Kauf eines eigenen Autos wird leicht fallen:-) Das könnte ein starker Booster für die E-Mobilität werden.

  5. Steve meint

    25.03.2019 um 14:05

    Natürlich ist es ärgerlich und sehr lästig, dass die Fahrerlaubnis nur dann sowohl für Automatik-Fahrzeuge, wie auch für Schaltwagen gilt, wenn die Prüfung auf einem Schaltwagen abgelegt wurde.

    Um mal ein Beispiel zu nennen: so dürfen Fahrer ja auch bei Nacht fahren, selbst wenn die Prüfung bei Tag gewesen ist. Eine Vorschrift, dass eine Mindeststundenzahl auf Schaltwagen zu absolvieren ist, wäre analog völlig ausreichend.

    Als Folge der derzeitigen Regelung werden Prüfungen dahrer fast nie auf Schaltwagen gemacht (ausser bei körperlichen Einschränkungen) und daher selbst ggf. vorhandene Elektroautos nicht als Prüfungsfahrzeuge verwendet.

    Ursächlich ist aber nicht „EU-Recht“ und schuld ist auch nicht ein Gesetz. Diese Frage ist in der „Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV“, §17 Abs. 6 geregelt.

    Da Verordnungen als Rechtsnorm durch ein Regierungs- oder Verwaltungsorgan erlassen werden ist also nichteinmal der Bundestag zuständig, sondern der (oft genug untätige) Bundesverkehrsminister. Eine Änderung in dieser Frage ist also eigentlich kein Kraftakt, sondern ein Willensakt. Da das bisher (und schon seit Jahren) nicht geschehen ist, darf man fehlenden Willen unterstellen.

    Allerdings könnten bei hinreichendem Willen auch die Fahrschulen etwas flexibler sein. So wäre es aus vielen Gründen empfehlenswert, wenn die praktische Ausbildung nicht als „Wurf ins kalte Wasser“ gemacht würde und gleich die erste Fahrstunde auf dem Schaltwagen liefe, sondern die Grundausbildung auf einem E-Auto. Erst wenn dann einige Fahrerfahrung eingetreten ist, könnte man die letzten Fahrstunden, die Autobahn und Anhängerausbildung auf einem Schaltwagen machen. Vom Einfachen zum Schweren.

    Leider ist das den Fahrschulen etwa so gut beizubiegen, wie dem Verkehrsminister eine Änderung der FeV.

    • alupo meint

      27.03.2019 um 11:00

      Danke für die sachkundige Information.

  6. Satcadir meint

    25.03.2019 um 14:03

    Die werden auch noch auf selbstfahrenden Autos Level 4 Schulen wollen😁

  7. Stauz meint

    25.03.2019 um 13:41

    Wurde in der Schweiz bereits beschlossen. Das Gesetzt ist seit 01. Januar 2019 in Kraft. Mit E-Auto erworbener Fahrerlaubnis dürfen auch geschaltete Auto gefahren werden. Das Gesetzt ging in 4h Parlamentssitzung durch. Die EU und ihre zig Lobby-Verbände brauchen wohl ewig dafür.

  8. Arno Schmidt meint

    25.03.2019 um 13:38

    Der im Artikel vorgezeichnete Weg ist so nicht gangbar. Das weiß jeder Autofahrer. Handschalter zu fahren ist eine Fähigkeit, die ordentlich erlernt werden muss. Konstruktiv spricht übrigens nichts gegen einen EV mit Handschaltung für die Fahrschulen. Ich haben einige umgebaute Verbrenner gesehen, die ihr manuelles Getriebe behalten haben.

    • McGybrush meint

      25.03.2019 um 14:49

      Der Umbau ist ja fast teurer als sich 2 neue pro Variante hin zu stellen. Und Fahrschulautos müssen zudem auch was aushalten. Mit einem Umbau geht man da vie Risiko ein ein noch weniger Serienreifes Auto zu haben als ohnehin schon.

  9. Norbert Boehnke meint

    25.03.2019 um 13:24

    Wer nicht auf einem Auto mit Handschaltung ausgebildet wurde, der sollte es auch nicht fahren dürfen. Das dient der Sicherheit alle Beteiligten und einem nicht durch ständig abgewürgte Motoren behinderten Verkehrsfluss.

    • Stocki meint

      25.03.2019 um 13:38

      Handschaltungen sind sowieso ein Relikt aus vergangenen Zeiten. In 20 Jahren wird man sie in Museen bewundern dürfen, begleitet mit Kopfschütteln, was sich die Fahrer „damals“ so alles angetan haben, nur um von A nach B zu kommen.

      • BeatthePete meint

        25.03.2019 um 14:28

        Richtig.
        In ~15 Jahren wird man dasselbe über Fahrschulen sagen ;)

      • Karla01 meint

        25.03.2019 um 14:29

        Ich kann Verständnis entwickeln für die Fahrlehrer. Die Fahrschule (oder mehrere im Zusammenschluss) müssen nur noch ein Auto mit Schaltgetriebe unterhalten, der Rest der Flotte kann elektrisch sein. Das Gesetz hat damit geregelt, dass nur Leute am Verkehr teilnehmen, welche beim Laufen nicht über die eigenen Füße stolpern, also deren Hand-Bein-Auge Koordination noch schulbar ist.

        Zur Automatisierung im Allgemeinen:
        In 100 Jahren wird man sich wünschen der Mensch wüsste noch wie man die Konservendose selbst aufmacht und woher die Milch kommt, denn dieser ganze Automatisierungs-konsumerzeugungs-Blödsinn wird dazu führen, dass keiner mehr irgendwas kann.
        So auch wenn das autonome Fahrzeug nicht mehr will. Ein Sensorfehler oder Softwarefehler wird zum Liegenbleiber weil der „Fahrer“ nicht mehr fähig ist das Fahrzeug selbst zu bewegen, weil Motorik, Training und geistige Flexibilität fehlen.

        Sorry, aber mit der persönlichen Leistungsfähigkeit kann es ja nicht soweit her sein, wenn man eine Gangschaltung beschreibt mit „was man sich angetan hat“.

        Habt ihr nicht den Anspruch auch ohne das Elektron überlebensfähig zu sein? Wenn man nicht mal mehr schalten kann, Hand- und Fußgelenk nicht koordiniert bekommt, ist das nur eine weitere Unfähigkeit welche überlebt mangels Rahmenbedingungen welche durch „Survival of the fittest“ notwendig machen.

        Der menschliche Drang zur Automatisierung alltäglicher Dinge ist ein weiterer Beitrag des Menschen dazu sich selbst nicht nur nutzlos sondern unfähig werden zu lassen. Wolf und Löwe werden irgendwann in der Nahrungskette wieder über uns stehen wenn wir am Ende nichts mehr können ausser im Garten zu stehen und mit den Pflanzen zu reden.

        • halo55 meint

          25.03.2019 um 15:35

          Bei einem Fahrzeug ohne Lenkrad und Pedale dürfte es schwierig werden, dieses selbst zu bewegen auch wenn man dazu fähig wäre. Im Übrigen empfehle ich das Buch „Der letzte Führerscheinneuling ist bereits geboren“.

        • Frank meint

          25.03.2019 um 16:39

          Ich kenne Leute, die mit Handschalter rumfahren aber nicht mal einen Nagel gerade einschlagen oder ein Brett rechtwinklig ablängen können. Autofahren gehört doch eher zu den einfachen Fähigkeiten. Wer Hand, Bein und Kopf ordentlich koordinieren will, lernt besser bei anspruchsvollen Tätigkeiten oder Sportarten, die es auch in Zukunft noch geben wird. Routinearbeiten sind langweilig und gehören automatisiert.

        • alupo meint

          27.03.2019 um 10:57

          „Wenn man nicht mal mehr schalten kann, Hand- und Fußgelenk nicht koordiniert bekommt, ist das nur eine weitere Unfähigkeit welche überlebt…“

          Ich finde auch, dass bei der Führerscheinprüfung auch das Satteln eines Pferdes nachgewiesen werden sollte. Und das Reiten incl. springen über Hindernisse. Wenn es mal kein Benzin mehr gibt oder überall Fahrverbotszonen zum Schutz der Gesundheit der Anwohner bestehen, müssen wir ja auch noch von A nach B kommen.

      • Gerry meint

        25.03.2019 um 14:30

        Genau so ist es 👍

        • Gerry meint

          25.03.2019 um 16:50

          ..bezog sich auf den Beitrag Handschaltungen sind bald im Museum 😀

      • Thomas meint

        25.03.2019 um 14:31

        Also ich muß mir da gar nichts „antun“. Ich habe einfach nur Spass dabei.

    • E-Flieger meint

      25.03.2019 um 16:34

      Also, als ich 1978 meinen Führerschein gemacht habe, da waren 2 Fahrstunden auf Schaltwagen Pflicht .
      Prüfung und Restfahrten waren auf Automatik .
      Da war das kein Problem.

      • Peter W meint

        25.03.2019 um 19:46

        Bei mir wars 1976 :-)) Opel Kadett
        Wie die Zeit vergeht …

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