2025 bringt für Autofahrer zahlreiche neue Regeln mit sich, sowohl im In- als auch im Ausland. Die wichtigsten zeigen wir im Folgenden:
Führerschein-Umtausch
Zu Jahresbeginn endet die nächste Frist zur Abschaffung des Papierführerscheins: „Ab dem 19. Januar 2025 sind die alten rosa oder grauen Führerschein-Lappen nicht mehr erlaubt, außer man wurde vor 1953 geboren“, erklärt ATU-Experte Franz Eiber. „Alle anderen Jahrgänge sollten sich mit dem Umtausch beeilen, sonst drohen ein Verwarnungsgeld von 10 Euro und Probleme bei Auslandsfahrten.“
CO2-Steuer: Sprit-Preise steigen
Zuletzt waren die Benzinpreise deutschlandweit relativ niedrig. Doch zum 1. Januar werden die Kosten für Sprit steigen, da die nächste Stufe der CO2-Steuer in Kraft tritt. Der Preis erhöht sich dann von 45 auf 55 Euro pro Tonne CO2. Für Benzin und Diesel bedeutet das eine Erhöhung um rund 3 Cent pro Liter.
Zweite Stufe der Euro-Norm 6e tritt in Kraft
Als Zwischenschritt zur geplanten Euro-Norm 7 wurde 2023 die Abgasnorm Euro 6e für Pkw eingeführt. Zum 1. Januar 2025 ist die zweite Stufe der Euro-Norm 6e für neu typgenehmigte Pkw-Modelle verbindlich vorgeschrieben. Sie gilt ab Januar 2026 für neu zugelassene Fahrzeuge.
Neue Farbe bei der HU-Plakette
Alle Fahrzeuge mit einer orangefarbenen Plakette auf dem Nummernschild sind 2025 mit der nächsten Hauptuntersuchung (HU) an der Reihe. Nach dem Bestehen erhält der Pkw eine Prüfplakette in Gelb. „Das Jahr der Fälligkeit erkennt man in der Mitte der Prüfplakette. Wenn dort eine 27 steht, ist der nächste HU-Termin im Jahr 2027 fällig“, erklärt der ATU-Experte. Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Hauptuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben ist. Falls der Prüftermin nicht rechtzeitig wahrgenommen wird, zieht das ein Bußgeld von bis zu 60 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich.
Winterreifen
Bereits seit Oktober ist die Übergangsfrist für Winterreifen mit dem „M+S“-Zeichen abgelaufen. Bei winterlichen Straßenverhältnissen dürfen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem „Alpine“-Symbol – einem stilisierten Berggipfel mit Schneeflocke – aufgezogen sein. Autofahrer, die dann Modelle mit der „M+S“-Kennzeichnung montiert haben, müssen mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Fahrerflucht: Einfachere Meldung
Derzeit ist Fahrerflucht eine Straftat. Geplant sind jedoch Änderungen, die strafmildernd wirken und in manchen Fällen auch zu Straffreiheit führen können. Bei reinen Sachschäden soll es künftig reichen, wenn der Unfallverursacher sich bei einer Polizeiwache meldet oder Angaben in einer digitalen Meldestelle macht. Eine längere Wartezeit auf den Geschädigten ist dann nicht mehr nötig. Wann genau die Neuerung in Kraft tritt, ist noch unklar.
Italien: Höhere Strafen für Verkehrsdelikte
Der italienische Gesetzgeber greift härter durch, um die hohe Zahl an Verkehrstoten zu reduzieren. „Bei Handynutzung am Steuer drohen bis zu 1.000 Euro Bußgeld, im Wiederholungsfall sogar drei Monate Fahrverbot“, erklärt Eiber. Vor allem bei Alkohol- und Drogenfahrten wurden die Bußgelder zudem deutlich erhöht. Die Änderungen gelten bereits seit dem 14. Dezember 2024.
Österreich: Das „Pickerl“ wird teurer
Auch viele Skifahrer müssen sich ab dem Januar auf Änderungen einstellen. Die Jahresvignette zur Benutzung der österreichischen Autobahnen wird deutlich teurer. So kostet die Jahres-Version mit 103,80 erstmals mehr als hundert Euro. Die häufig genutzte 10-Tages-Vignette steigt von 11,50 Euro auf 12,40 Euro.
Ihre Meinung