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Elektroauto-Leasing: Aktuelle Angebote & Vergleich

Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge gilt auch für Gebrauchtwagen

04.09.2025 in Fuhrpark, Politik von Thomas Langenbucher | 1 Kommentar

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Bild: Hyundai (Symbolbild)

Die Bundesregierung hat mit dem „Innovationsbooster“ steuerliche Anreize zur Förderung der Elektromobilität auf den Weg gebracht. Zentrales Element ist eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge, die in den ersten fünf Jahren nach der Anschaffung angewendet werden kann. Im ersten Jahr sind dabei 75 Prozent der Anschaffungskosten abschreibbar. In den Folgejahren reduziert sich der Satz schrittweise.

Die neue Regelung gilt nicht nur für fabrikneue Fahrzeuge, sondern ausdrücklich auch für gebrauchte Stromer, sofern sie neu angeschafft werden. Dies wurde durch eine Anfrage des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) klargestellt. Im Gesetz war ursprünglich nur von „neu angeschafften Fahrzeugen“ die Rede gewesen, was zu Unsicherheiten führte. Die Antwort der Bundesregierung macht nun deutlich: Auch gebrauchte Fahrzeuge profitieren, wenn sie zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 angeschafft werden.

Ein Sprecher des ZDK begrüßte die Klärung und erklärte: „Die Sonderabschreibung ist ein wichtiges Signal für den Kfz-Handel, insbesondere im Bereich der jungen Gebrauchten.“ Damit werde der Markt für gebrauchte Elektrofahrzeuge deutlich attraktiver – nicht nur für Händler, sondern auch für gewerbliche Käufer und Flottenkunden.

Das Investitionssofortprogramm enthält eine weitere Maßnahme zur Förderung von Elektro-Dienstwagen: Die Preisobergrenze für die vorteilhafte Versteuerung der privaten Nutzung wurde von 70.000 auf 100.000 Euro angehoben. Damit fallen mehr Modelle unter die sogenannte 0,25-Prozent-Regelung. Dabei wird der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung eines Dienstwagens nicht mit einem Prozent, sondern nur mit einem Viertel des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert – sofern der Preis unterhalb der neuen Schwelle bleibt.

„Mit der Anhebung der Preisgrenze für die 0,25-Prozent-Regelung werden auch höherwertige Elektrofahrzeuge für den Dienstwageneinsatz interessanter“, betonte der ZDK. Dadurch könnten künftig mehr Unternehmen auf Elektromobilität umsteigen, ohne auf Komfort oder Ausstattung verzichten zu müssen.

Die Kombination aus erhöhter Abschreibung und steuerlichen Vorteilen bei der privaten Nutzung elektrischer Dienstwagen soll die Nachfrage nach E-Fahrzeugen im gewerblichen Bereich ankurbeln. Die Maßnahmen sind befristet und gelten ausschließlich für Fahrzeuge, die zwischen Mitte 2025 und Anfang 2028 angeschafft werden.

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Via: Electrive
Tags: Förderung, GebrauchtwagenAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. kritGeist meint

    04.09.2025 um 22:20

    Wie begeistert man die Industrielobby und lässt Korken knallen bei dem Reichen, genauso so 🤬
    Das wird Söder und die FDP gleich mehrere Wagen bestellen. Die Leute müssen schauen, ob sie sich ein Auto leisten können. Und die, die sich leisten können, bekommen teure Karren mit 75% Abschreibung 😡

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