Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat einen Aktionsplan der EU für die Automobilbranche vorgelegt. Die Kommission will zwar die Regelung für die CO2-Flottengrenzwerte abschwächen, sieht parallel aber ein Beistands-Paket für die Elektromobilität vor.
Das vorgestellte Papier verspricht wichtige Impulse für die Branche, ausgearbeitet wurde der Plan im sogenannten Strategischen Dialog mit Vertretern der Autoindustrie. Noch handelt es sich um Vorschläge der Kommission, die durch den regulären Gesetzgebungsprozess gehen müssen. Für eine Änderung braucht die Kommission Mehrheiten im Europaparlament und unter den EU-Staaten.
Brüssel plant im Rahmen des Aktionsplans, die 2025 neu geltenden CO2-Ziele für die Autohersteller abzuschwächen. Die Unternehmen sollen die Flottengrenzwerte nun in den kommenden drei Jahren erreichen dürfen. Damit will man der kriselnden Autobranche den Druck potenzieller Milliarden-Strafen bei Nichteinhaltung der Ziele etwas nehmen. „Die Änderung würde es den Automobilherstellern ermöglichen, eine Überschreitung der Zielvorgaben in einem oder zwei Jahren durch Übererfüllung in den anderen Jahren zu kompensieren“, erklärt die Kommission.
Unangetastet bleibt das Ziel, dass in der EU ab 2035 keine Neuwagen mehr verkauft werden, die CO₂ ausstoßen. Die Überprüfung dieses als „Verbrenner-Verbot“ bekannten Gesetzes ist bisher für 2026 vorgesehen, soll aber vorgezogen werden. Dazu hieß es zunächst: „Das Klimaneutralitäts-Ziel 2035 für Autos schafft Vorhersehbarkeit für Investoren und Hersteller. Die Europäische Kommission wird die Arbeiten zur Vorbereitung der geplanten Überarbeitung der Verordnung beschleunigen.“ Später kündigte EU-Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas an, das Gesetz bereits diesen Herbst überprüfen zu wollen.
Die EU-Kommission sieht einen „entscheidenden Moment für die europäische Automobilindustrie – es muss entschieden gehandelt werden“. Als Schlüsselbereiche identifiziert haben die Politiker fünf Bereiche: Digitalisierung, Klimaschutz, Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitnehmer und die internationale Dimension der Branche.
Bei der Elektromobilität will die Kommission die E-Auto-Förderungen der Mitgliedsstaaten vereinheitlichen und empfiehlt „Social-Leasing-Programme“ sowie einen größeren Fokus auf Firmenflotten. Die EU-Politiker kritisieren, dass sich die Anreize von Land zu Land unterscheiden und auch häufig geändert werden, „was die Sicherheit für Verbraucher, Unternehmen und Investoren verringert“. Es würden daher „Möglichkeiten für mögliche Anreizsysteme auf EU-Ebene geprüft“.
„Social-Leasing-Programme“ sollen einkommensschwache Haushalte durch vergünstigte Leasingangebote bei der Anschaffung von neuen oder gebrauchten E-Autos unterstützen. Dafür soll Geld aus dem Klimasozialfonds bereitgestellt werden. Um den Anteil von elektrischen Fahrzeugen in Firmenflotten zu erhöhen, arbeitet die EU an einem separaten Gesetzesvorschlag.
Mit Blick auf die Ladeinfrastruktur bestätigte die Kommission, über die Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) in diesem und im nächsten Jahr 570 Millionen Euro bereitstellen zu wollen, mit dem Schwerpunkt auf Infrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge. Außerdem sollen im noch für dieses Jahr geplanten „Sustainable Transport Investment Plan“ zusätzliche Vorschläge enthalten sein, um „Hindernissen bei der Finanzierung der Ladeinfrastruktur zu beseitigen“. Weiterhin stellt die Kommission einen Leitfaden und Empfehlungen zur Verkürzung der Netzanschlussverfahren und zur Priorisierung entsprechender Netzanschlüsse in Aussicht, ebenso Leitprinzipien für vorausschauende Netzinvestitionen.
Die Produktion von Batteriezellen will die EU-Kommission mit drei Milliarden Euro fördern. Sie spricht von einem „Batterie-Booster-Paket“. Zusätzlich zum bereits 2024 in Kraft getretenen Critical Raw Materials Act (CRMA) wollen die Politiker zudem „die Anforderungen an den europäischen Anteil von Batteriezellen und -komponenten in den in der EU verkauften E-Fahrzeugen in kommenden Gesetzen festlegen“.
Die Kommission will zudem die Einführung von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen beschleunigen. Dazu ist unter anderem eine Änderung der Eurovignetten-Richtlinie vorgesehen, um die Frist für die Befreiung der E-Lkw von Straßenbenutzungsgebühren über den 31. Dezember 2025 hinaus zu verlängern. Und die Novellierung der EU-Richtlinie zu Lkw-Gewichten und -Abmessungen soll „die Nutzlastparität mit Dieselfahrzeugen künftig sicherstellen“.
South meint
Bitte auf keinen Fall mehr die Industrie pampern. Die eigentliche Mi s e re in der BRD/EU ist die behäbige Vollkaskomentalität der Branche. Die Anteilseigner, das Management und auch die Mitarbeiter stehen in der Verantwortung die Veränderung zu stemmen. Erst wenn diese Gruppen ihren Beitrag geleistet haben und die ganze Industrie unverschuldet in eine langfristige Schieflage kommt, dann kann man darüber wieder nachdenken, die Allgemeinheit zu belasten. Es wurde schon genug bezahlt…
Werner Mauss meint
Da gibt’s nix zu entlasten, garnix.
Jeff Healey meint
(…) Zusätzlich zum bereits 2024 in Kraft getretenen Critical Raw Materials Act (CRMA) wollen die Politiker zudem „die Anforderungen an den europäischen Anteil von Batteriezellen und -komponenten in den in der EU verkauften E-Fahrzeugen in kommenden Gesetzen festlegen“.(…)
Es hat lange gedauert, aber es tut sich was.
Der Tiefschlaf ist beendet.