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Verband: Elektro-Carsharing braucht Unterstützung des Bundes

07.04.2023 in Car- & Ridesharing von Thomas Langenbucher | 3 Kommentare

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Bild: ShareNow

Die deutschen Carsharing-Anbieter sind laut dem Bundesverband Carsharing e.V. (BCS) heute schon Vorreiter der Elektromobilität und wollen den E-Anteil weiter ausbauen. Dafür müsse die Bundesregierung jetzt die geeigneten Rahmenbedingungen schaffen.

Bereits heute fahren laut den Branchenvertretern 20,5 Prozent der in Deutschland bereitgestellten Carsharing-Fahrzeuge elektrisch. In der nationalen Pkw-Flotte liege der E-Anteil bei 3,9 Prozent. Die weitere Elektrifizierung der Flotten werde dadurch ausgebremst, dass eine Carsharing-fähige Ladeinfrastruktur bisher weitgehend fehle. Zugleich werde durch den Entfall des „Umweltbonus“ ab September 2023 die Beschaffung von E-Autos für Carsharing-Flotten nicht mehr gefördert. Für beide Probleme gebe es bisher keine funktionierenden Lösungen.

„Die fehlende Ladeinfrastruktur ist speziell für stationsbasierte Carsharing-Fahrzeuge auf Stellplätzen im öffentlichen Raum ein Problem. Diese Stellplätze sind Teil der kommunalen Verkehrsinfrastruktur. Um hohe E-Auto-Quoten zu realisieren, muss hier eine Förderung der Ladeinfrastruktur für öffentlich zugängliche Mobilitätsangebote erfolgen. Zudem müssen die Kommunen bei der Erschließung von Carsharing- und Mobilstationen mit Stromnetzanschlüssen unterstützt werden“, so Michael Ziesak, Referent für Verkehrspolitik des BCS.

„Die Bundesregierung hat beschlossen, stationsbasierten Carsharing-Anbietern als ersten Mobilitätsunternehmen überhaupt E-Fahrzeug-Quoten vorzuschreiben. Vor diesem Hintergrund erwarten wir nun zeitnah ein anwendbares Förderprogramm für Ladeinfrastruktur an Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum“, sagt Ziesak.

Dringenden Handlungsbedarf sieht die Carsharing-Branche auch bei der Fahrzeugförderung. Während Privatpersonen weiterhin von Prämien zum Kauf von E-Autos profitierten, entfalle für gemeinschaftlich genutzte Carsharing-Fahrzeuge die Förderung ab September dieses Jahres. Der schnellere Ausbau des E-Anteils im Carsharing werde so erschwert. Zugleich würden die Nutzer geteilter Mobilität gegenüber Auto-Besitzern schlechter gestellt, denn sie müssten den Fahrzeugkauf danach über höhere Nutzungspreise vollständig selbst bezahlen.

Ziesak: „Laut geltendem Koalitionsvertrag wird die Bundesregierung das Carsharing unterstützen. Die CarSharer haben den zuständigen Ministerien bereits mehrfach Vorschläge gemacht, wie eine Förderung insbesondere für E-Carsharing aussehen kann. Wir erwarten auch beim Carsharing nun Deutschland-Tempo.“

Konkret geht es dem Verband um vier Maßnahmen:

  • Förderung der Erschließung aller Mobilstationen und Carsharing-Stationen im öffentlichen Raum mit Stromnetz-Anschlüssen für mobilitätsbezogene Ladeinfrastruktur.
  • Förderung der Erstellung von Normalladepunkten an zugeordneten Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum.
  • Förderung von Schnellladesäulen an nicht zugeordneten Carsharing-Stellplätzen.
  • Förderung des Kaufs von batterie-elektrischen E-Fahrzeugen auch für Carsharing-Anbieter nach dem 01. September 2023.
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Via: BCS
Tags: MietenAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Smarty2020 meint

    18.04.2023 um 00:00

    Meine „tolle“ Erfahrung mit einem von Mercedes/Smart speziell für das Car Sharing beworbenen Smart EQ:
    Elektrosmart in 04.2022 mit „Ready-to Modul“ bestellt + bezahlt. Er sollte damit komfortabel nach einigen Jahren meinen Mietern als Car-Sharing Auto zur Verfügung gestellt werden. Nun hat Mercedes/Smart den Service zum 31.03.2023 ersatzlos eingestellt. Die Begründung mit dem G2/G3-Modul ist offensichtlich nur vorgeschoben: letztlich wollte man sich dort den Support „SPAREN!“ und läßt den Kunden nun mit dem für den Zweck beworbenen und gekauftem Fahrzeug jetzt sitzen. 6 – Setzen! Das ist Kundenverarsche hoch 10!

  2. Fritzchen meint

    09.04.2023 um 20:04

    Wozu Autovermietungen besonders gefördert werden müssen, erschließt sich mir nicht.
    Wenn ich als Steuerzahler für die Kosten aufkommen soll, will ich auch direkt an den Gewinnen beteiligt werden.
    In 45 Jahren Führerscheinbesitz habe ich genau einmal ein Fahrzeug angemietet, für einen Umzug.

  3. Emobilitãtsberatung-berlin K.D. Schmitz meint

    08.04.2023 um 17:43

    Die Forderung der Car-sharing Unternehmen für Ihre E-Car Sharingflotte kann man hundert Prozent unterstützen. Wenn mann mehr BEV in der Stadt haben will muss man was dafür tun, Hamburg macht es vor.

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