Mit der Förderung von Elektroautos tun sich deutsche Behörden schwer. Die Befreiung von der Kfz-Steuer ist schon das höchste der Gefühle. Im Vergleich zu Elektroauto-“Wunderländern“ wie Norwegen oder Kalifornien wirkt dies wie ein Tropfen auf den heißen Stein. Doch nun gibt es womöglich bald ein weiteres Zuckerl für deutsche Stromer: Geht es nach dem Willen der Politik, dann könnten den Haltern von Elektroautos innerstädtische Parkgebühren bald komplett erlassen werden.
Bisher erlaubt das komplizierte deutsche Recht den Städten und Gemeinden nicht, die Halter von Elektrofahrzeugen zu bevorzugen. Mit teilweise bizarren Folgen: „So klagten etwa Autofahrer, deren Wagen vor Ladestationen von Elektroautos parkten, vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erfolgreich gegen ihre Mahnbescheide“, schreibt die Welt und lässt so manch frustrierten Stromer-Fahrer mit fast leerem Akku allein mit seinem Problem.
Das soll sich nun ändern. Der Bundesrat schlägt vor, die Straßenverkehrsordnung um einen Passus zu ergänzen, damit Halter emissionsarmer Fahrzeuge wenigstens von der Gebührenpflicht befreit werden können. Neben Stromern soll dies auch für Wasserstoff-Autos gelten. Wo und wann Elektroautos gratis parken dürfen, muss am Ende vor Ort entschieden werden, heißt es in der Gesetzesinitiative des Bundesrats:
„Die Befreiung von der Gebührenpflicht könnte zeitlich unbefristet erfolgen oder aber an eine Höchstparkdauer geknüpft sein. Sie kann sich an örtlichen, stadträumlichen Vorgaben (bestimmte Areale oder Distrikte) oder an funktionellen Merkmalen (Parkflächen an Übergängen zum Öffentlichen Personennahverkehr) orientieren.“
Die Bundesregierung findet diesen Vorschlag von November grundsätzlich gut und sagte zu, dass seine Umsetzung geprüft werden soll. Allerdings nicht ohne zugleich erneute bürokratische Bedenken anzumelden. Es bedürfe eines „anderen gesetzgeberischen Vorgehens“, zitiert die Welt die Bundesregierung. Man sei allerdings „zuversichtlich“, dass man einen Weg finden werde.